Riesterrente

Hallo,

ich habe gehört, dass die Riesterrente nur ausgezahlt wird, wenn man in Deutschland wohnt. Also wenn man im Ausland seinen Ruhestand geniesen möchte, es keine Auszahlung gibt. Stimmt das?

Und gibt es noch andere wichtige Hinweise zur Riesterrente welche man beachten sollte?

MfG

Völlig korrekt. So schlau ist Vadder Staat dann doch, wenn er Dir die Rente schon z.T. sponsert. Schließlich sollst Du auch mit dieser Rente das deutsche Steuersäckel füllen: a) durch die direkte Besteuerung ALLER Rentenzahlungen und b) durch Deinen Konsum in D, der auch wieder Steueraufkommen generiert. (So ganz nebenbei werden dann noch ca. 15% KV von der Rente abgehen, was aber nicht neu ist)

Was gibts sonst noch „Tolles“ von Riester zu berichten?

  • nur Rentenzahlung, nur in D und erst ab 60 möglich
  • Ausnahme: max. 30% ab 65 kapitalisierbar (aber voll zu versteuern!)
  • konservative Anlagerichtlinien (definitiv nachteilig für junge Menschen)
  • keine Vorauszahlungen mgl.
  • keine Abtretung, keine Beleihung mgl.
  • NICHT vererbbar! (nur auf Lebenspartner übertragbar, sofern dieser in die Riesteraktion involviert ist [weiß aber nicht genau, wie und unter welchen weiteren Voraussetzungen])
    >>>>>> Zumindest haben hier „Experte“ Riester und erst Recht die Regierung jämmerlich versagt: Wenn Du in die ewigen Jagdgründe übersiedelst und Deine Frau kurz danach - und der Rententopf ist noch reichlich gefüllt … Wer bekommt wohl dann das verbleibende Guthaben???
    Deine Kinder mit Sicherheit nicht, weil es ja nicht vererbbar ist.
    Der Staat? - Denkste! Das zu regeln, waren unsere Volksvertreter schlichtweg zu dämlich!
    Bleibt also nur noch die Versicherungsgesellschaft, bei der Du den Riester-Vertrag abgeschlossen hast. Und so ist es leider auch - die streicht das verbleibende Geld ein! Wir sind sicher einer Meinung, daß selbige am Vertrag an sich noch nicht genug verdient hat und diesen „Zuschuss“ gut gebrauchen kann - schließlich müssen die Zinnen am Tempel noch vergoldet werden …!!!

Ich hoffe, nichts Gravierendes vergessen zu haben.
Rürup ist übrigens auch nicht viel besser.
Besser ist dagegen folgende Strategie:

Verachtet die Plebejer (Wähler) und ehrliche Arbeit!
Erkennt Eure wahren Idole! - Sie sitzen auch im Bundestag!
Lobpreiset den Mammon und füllt Eure Taschen!
Halleluja-hresüberschuss!
Ave Ackermann!

Vielen Dank für diese Information.
Sie war sehr hilfreich.

MfG
Dieter

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Einspruch!
Hallo

also - so völlig korrekt ist die Antwort möglicherweise dann doch nicht.

Also werde ich dann mal meine Meinung zu einigen Punkten darlegen (die ja nicht unbedingt richtig sein muss):

Bei Riester-Verträgen ist die Zahlung der Rente später in x-beliebige Länder möglich. Allerdings sind dann die Zulagen und gewährte Steuervorteile + Gewinn darauf zurückzuzahlen (das läuft dann möglicherweise so, dass die Rente pauschal um einen Prozentsatz gekürzt wird). Bei EU-Ländern ist evtl. nicht einmal das zulässig. Falls man seinen Rentenabend in einem fernen Land verbringt wird wohl auch die Gesellschaft, die die Riesterrente auszahlt die möglicherweise hohen Überweisungskosten an ausländische Banken in Rechnung stellen.

Vererbbarkeit ist gegeben! Allerdings sind auch dann die Zulagen und gewährte Steuervorteile + Gewinn darauf zurückzuzahlen, außer das Kapital wird auf einen Riestervertrag des Ehepartners übertragen.
Nun gibt es allerdings verschiedene Riesterprodukte auf dem Markt und vertraglich könnte man auch regeln, dass nichts zu vererben da ist -> Bedingungen lesen!.

Achja, und das auf Riester-Renten Krankenversicherungsbeiträge zu zahlen sind ist mir auch neu.
Okay, wenn man die Glaskugel benutzt und den klammen Staat mit den Problemen der Sozialsysteme (erst recht) in Zukunft projeziert, kann man darauf kommen, dass möglicherweise mal alle Einkommen, ob aus privaten Renten oder gesetzlichen oder Betriebsrenten oder … Krankenversicherungsbeitragspflichtig werden. Aber festgelegt ist in Bezug auf Riester m. E. da noch nichts.

Hmm 2 Leute die grundverschiedenes sagen - und nun?

Viele Grüße

Thomas

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

noch eine kleine Ergänzung/Korrektur zur Krankenversicherungsverbeitragung: Falls der Riestervertrag über den Arbeitgeber abgeschlossen wurd, zählt die spätere Rente als betriebliche Altersversorgung und ist als solche dann tatsächlich KV-Beitragspflichtig.
Thomas

  1. Einspruch
    Wer

bekommt wohl dann das verbleibende Guthaben???
Deine Kinder mit Sicherheit nicht, weil es ja nicht vererbbar
ist.
Der Staat? - Denkste! Das zu regeln, waren unsere
Volksvertreter schlichtweg zu dämlich!
Bleibt also nur noch die Versicherungsgesellschaft, bei der Du
den Riester-Vertrag abgeschlossen hast. Und so ist es leider
auch - die streicht das verbleibende Geld ein!

Hallo Gomezz,

das verbliebene Vermögen wird unter den übrigen Versicherten aufgeteilt. Die Gesellschaft hat davon nichts.

Andreas

Riesterrente - erste Wahl
Vorab möchte ich mal festhalten, das die Aussagen von „gomezz“ nicht stimmen.
Man sollte sich klar sein was Riester bewirken soll: Eine zusätzliche Absicherung im Alter.

Ganz davon abgesehen, das die Rister Rente für alle bei der Altersversorgung die erste Wahl sein sollte,
erhalten zwei Personengruppen besonders hohe Förderung:

  • die Familien mit vielen Kindern , durch die Zulagen
    und
  • ledige gut verdienende Personen, durch die steuerliche Förderung

Die Beträge zur Riesterrente können bis zu Höchstgrenzen voll als Werbungskosten (ANLAGE AV) von der Steuer abgezogen werden.

Weiterhin ist bei Riester zu beachten, dass die eingezahlten Beträge bei Laufzeitende auf jedenfall zu Verfügung stehen müssen.

Solltest du einen Riester Vertrag abschließen gilt allgemein:

  • je höher deine Risikoneigung ist
    und
  • je jünger du bist
    desto höher sollte der Akienanteil in dem Riesterprodukt sein.

Solltest du noch weitere Fragen haben zu deiner persönlichen Situation, dann kann ich sie dir gerne beantworten.

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Hi Andreas,
entschuldige mein Mißtrauen, aber ich kann einfach nicht glauben, daß das zu 100% der Versichertengemeinschaft zugute kommt.
Wenn es z. B. nichts zu verteilen gäbe, wären die „ungestopften Löcher“ ein Kostenfaktor für die Versicherung. In diesem Falle würde es den Gewinn senken - und die Aktionäre verschrecken.
Weshalb also nicht die Aktionäre etwas euphorisieren?
gomezz

Hallo Thomas!

Hmm 2 Leute die grundverschiedenes sagen - und nun?

Kein Problem, so weit auseinander liegen wir gar nicht.
Ich denke nur im Sinne des Versicherungsnehmers und seines Geldbeutels. Was von der Politik gewollt und was theoretisch möglich ist, interessiert mich wenig. Der praktische Wert steht für mich im Vordergrund.

Zahlung der Rente später in x-beliebige Länder möglich.

Unter Inkaufnahme der genannten Folgen hast Du recht! :wink:
Jedoch wäre das eine absolut sinnlose Übung, denn:

Was soll Riester attraktiv machen? - Die staatliche Förderung.
Gibts die gratis? - Nein, sie ist an bestimmte Regeln gebunden.
Und wenn man diese Regeln bricht? … ist die Förderung weg (Rückzahlung)!

FAZIT: Du würdest Riester zu einer stinknormalen Rentenversicherung degradieren und dabei noch draufzahlen (weil die Kosten in den ersten 5 Jahren auf die Gesamtsumme berechnet werden, welche Du nun im Nachhinein reduzierst, von der durch die höheren Kosten entgangenen Rendite ganz zu schweigen).
Die in diesem Fall verbleibende Rente hättest Du also auch billiger bekommen können.

Vererbbarkeit ist gegeben!

Ja (aber sinnlos) und nein! Das hängt von der Anlageform (*) und der Gestaltung des Vertrages ab.

  1. Bei Leibrentenversicherungen*) ist beim Tod des Versicherten das Kapital definitiv weg - da kann nix mehr geerbt werden! Ausnahme: Eine Hinterbliebenenabsicherung oder Rentengarantiezeit wurde vereinbart. Letztere führt, wenn nicht A) genutzt wird, zum Verlust der Förderbeträge. In beiden Fällen aber schmelzen die Zahlungen in dieser Garantiezeit das Kapital nicht vollständig ab -> Verlust! Außerdem ist die Rentengarantiezeit eine geldwerte Versicherungsleistung, welche die Gesamtrendite von Anfang an schmälert -> Kosten!

  2. Im Falle eines Auszahlungsplans*) werden 10-15% des Kapitals in eine Rentenversicherung investiert, welche ab dem 85. Lj. zahlt. Beim Tod des Versicherten
    a) während der Auszahlungsphase kann wieder A) genutzt werden oder unter Verlust der Förderung entnommen (geerbt) werden.
    b) Für die bestehende Rentenversicherung ab 85 gilt wieder Punkt 1. -> Verlust!

OHNE Verlust der Förderung ist bei Tod des Versicherten demnach nur folgendes möglich:
A) Übertragung auf einen Riestervertrag des Ehepartners oder
B) Auszahlung an Ehepartner als Hinterbliebenenrente.

MIT Verlust der Förderung kann zu Lebzeiten alles gemacht werden, also auch das Kapital (ganz oder teilweise) ausgezahlt werden.

FAZIT: In der Mehrzahl der Fälle wird A) zum Tragen kommen, z.T. leider auch nicht verlustfrei. Von einer Vererbbarkeit kann zwar im Falle 2.a) gesprochen werden, aber eine verlustfreie Auszahlung des kompletten Restkapitals (vor Verminderung um die Förderbeträge!) wird auch hier nicht gewährleistet, da bei b) das Verlustgeschäft lauert.
Erben ist also nur mit Verlust möglich und demnach sinnlos!

ACHTUNG! Jegliche Regelungen oder Wahlrechte müssen im Vertrag aufgeführt sein.

vertraglich könnte man auch regeln, dass nichts zu
vererben da ist -> Bedingungen lesen!.

Soll heißen: Kapital bei Ableben =0? Wie soll denn das gehen? Hast Du ein Beispiel? Ich bin gespannt!

Krankenversicherungsbeiträge auf Riester-Renten …

… fallen nach aktueller Gesetzeslage nur bei Riesterrenten aus der betrieblichen Altersvorsorge an. (Du sagst es, Thomas)
Hier war ich der Zeit etwas voraus und habe es leider nicht als Prognose formuliert. Aber wie Du schon sagst - es ist höchst wahrscheinlich, daß innerhalb der nächsten 10 Jahre sämtliche Einkommen KV-pflichtig werden (genauso wie die Steuerfreiheit für Börsengeschäfte nach der Spekulationsfrist fallen wird.) Weshalb also nicht jetzt schon diesen Aspekt einbeziehen.

Grüßle,
gomezz

Hallo gommez

will dir eine kurze Antwort auf Deine Frage nicht schuldig bleiben.
Du erklärst im nachfolgenden Text selbst schön ausführlich, was ich mit meiner kurzen Bemerkung „vertraglich könnte man auch regeln, dass nichts zu vererben da ist -> Bedingungen lesen!“ gemeint habe.
Also, du warst grundlos gespannt.

Viele Grüße

Thomas

… einigen Text gelöscht…

Vererbbarkeit ist gegeben!

Ja (aber sinnlos) und nein! Das hängt von der Anlageform (*)
und der Gestaltung des Vertrages ab.

  1. Bei Leibrentenversicherungen*) ist beim Tod des
    Versicherten das Kapital definitiv weg - da kann nix mehr
    geerbt werden! Ausnahme: Eine Hinterbliebenenabsicherung oder
    Rentengarantiezeit wurde vereinbart. Letztere führt, wenn
    nicht A) genutzt wird, zum Verlust der Förderbeträge. In
    beiden Fällen aber schmelzen die Zahlungen in dieser
    Garantiezeit das Kapital nicht vollständig ab -> Verlust!
    Außerdem ist die Rentengarantiezeit eine geldwerte
    Versicherungsleistung, welche die Gesamtrendite von Anfang an
    schmälert -> Kosten!

  2. Im Falle eines Auszahlungsplans*) werden 10-15% des
    Kapitals in eine Rentenversicherung investiert, welche ab dem

  3. Lj. zahlt. Beim Tod des Versicherten
    a) während der Auszahlungsphase kann wieder A) genutzt werden
    oder unter Verlust der Förderung entnommen (geerbt) werden.
    b) Für die bestehende Rentenversicherung ab 85 gilt wieder
    Punkt 1. -> Verlust!

OHNE Verlust der Förderung ist bei Tod des Versicherten
demnach nur folgendes möglich:
A) Übertragung auf einen Riestervertrag des Ehepartners oder
B) Auszahlung an Ehepartner als Hinterbliebenenrente.

MIT Verlust der Förderung kann zu Lebzeiten alles gemacht
werden, also auch das Kapital (ganz oder teilweise) ausgezahlt
werden.

FAZIT: In der Mehrzahl der Fälle wird A) zum Tragen kommen,
z.T. leider auch nicht verlustfrei. Von einer Vererbbarkeit
kann zwar im Falle 2.a) gesprochen werden, aber eine
verlustfreie Auszahlung des kompletten Restkapitals (vor
Verminderung um die Förderbeträge!) wird auch hier nicht
gewährleistet, da bei b) das Verlustgeschäft lauert.
Erben ist also nur mit Verlust möglich und demnach sinnlos!

ACHTUNG! Jegliche Regelungen oder Wahlrechte müssen im Vertrag
aufgeführt sein.

vertraglich könnte man auch regeln, dass nichts zu
vererben da ist -> Bedingungen lesen!.

Soll heißen: Kapital bei Ableben =0? Wie soll denn das gehen?
Hast Du ein Beispiel? Ich bin gespannt!