das eine tun, das andere nicht lassen…
… wenn es eben geht.
Schließlich muß man kein Prophet mehr sein, um zu wissen, dass das Rentenniveau der gesetzlichen Rentenversicherung weiter sinken wird und zwar über das bisher eingestandene hinaus.
Riester=private Vorsorge,
baV=betriebliche Vorsorge, das eine schließt das andere nicht aus.
Die Riesterförderung geht zwar theoretisch auch über die betriebliche Altersvorsorge, z.B. bei der Pensionskasse, aber kein Betrieb, der halbwegs bei Verstand ist, wird Dir das anbieten, weil er sich dann im Personalbereich mit den Zulagenanträgen kaputt verwaltet, außerdem würdest Du auf die „Riester-Rente aus der bAV“ im Alter Krankenversicherungsbeiträge zu zahlen haben (sofern Du gesetzlich Krankenversichert bist). Also bleibt Dir für die Riesterförderung ein privater Vertrag.
Die Hinweise auf die Attraktivität der betrieblichen Altersvorsorge sind korrekt. Du hast einen gesetzlichen Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge, Dein Betrieb kann sich aber, wenn er gar nichts macht, soweit zurücknehmen, dass Dir nur eine Direktversicherung als Möglichkeit bleibt. Kommt letztlich auf den Betrieb an.
Solltest Du vor einer Entscheidung stehen entweder Riesterförderung (privat) oder betriebliche Altersversorgung kommt es darauf an, WELCHE Art der betrieblichen Altersvorsorge Dein Betrieb anbietet (Pensionskasse, Direktversicherung, U-Kasse usw.?) Erst dann kann man Dir steuerliche Hinweise geben. Von der Tendenz stimmt m.E. die Aussage: Viele Kinder -> hohe Riester-Attraktivität schon alleine wegen der dann höheren Zulagen. Steuerlich stimmt Deine Tabelle mit den Sonderausgaben abzügen. Wie die sich auf Deine Situation auswirken, hängt von deinem individuellen Steuersatz (also letztlich von Deinem Einkommen) ab.
Produktseitig würde ich nur auf die garantierten Werte achten. In Zeiten sinkender Überschußbeteiligungen gebe ich nicht viel auf Hochrechnungen.
Anbieterseitig solltest Du auf solvente Unternehmen achten, hier gibt es bei den Gesellschaften „Wackelkandidaten“, die Probleme bei der Erwirtschaftung von Kapitalerträgen haben.
Soweit mal mein Senf dazu
Viele Grüße
Andreas
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