Riestervertrag trotz fehlender Voraussetzungen

Hallo Experten,

meines Wissens sind nur Personen Riester förderberechtigt, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Dabei ist es unabhängig, ob die Person Angestellter oder Selbständiger ist.
Ist dies richtig?
Hat es Auswirkungen auf die Riester-Förderung, wenn sich das Angestellten-Verhältnis ändert und die Person nun selbständig ist (bei bereits laufendem Vertrag).
Bereits bei Abschluss des Vertrages war die Person von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit und über eine berufsständische Altersversorgung versichert. Meiner Meinung nach sind doch in diesem Fall bereits bei Vertragsschluss grundlegende Voraussetzungen einer Riesterrente bzw. deren Förderung nicht erfüllt, wodurch auch in Frage zu stellen ist, ob die Riesterrente in diesem Fall das richtige Produkt ist.
Müssen Fragen zur gesetzlichen Rentenversicherung nicht bei Vertragsabschluss geklärt werden oder ist es grundsätzlich auch denkbar (wenn auch nicht sinnvoll), einen Riestervertrag ohne Fördervorraussetzungen abzuschließen bzw. angeboten zu bekommen.

Man unterscheidet zwischen unmittelbarer und mittelbarer Zulagenberechtigung.

Unmittelbar berechtigt ist derjenige, der Pflichbeiträge in die gesetzlich Rentenversicherung einzahlt ( auch wenn derjenige selbständig ist ). Mittelbar berechtigt ist der, der z.B einen Ehepartner hat, der unmittelbar berechtigt ist.

Beispiel: Frau angestellt, Mann selbständig. In diesem Fall bekommt die Frau Zulagen weil Sie unmittelbar berechtigt ist (Beiträge in die GRV), der Mann, weil er mittelbar ( weil verheiratet mit jemandem der in der GRV ist ) bekommt ebenfalls Zulagen, und zwar ohne eigenen Beitrag zu zahlen.

Selbstverständlich hat es Auswirkungen auf die Förderung, wenn die Person selbständig ist und weder unmittelbar noch mittelbar zulageberechtigt ist. Dann gibts nicht.

Wenn er bei Abschluss des Vertrages nicht in die GRV einbezahlt hat und obiges nicht zutraf dann fehlten bei Zustandekommen meiner Meinung nach die Vorraussetzungen und demzufolge halte ich das gewählte Produkt für falsch.

Einen Riestervertrag abzuschließen ohne die Förderung zu bekommen wäre theoretisch möglich aber nicht sehr sinnvoll.

Fragen zur GRV müssen und sollten Grundlagen einer jeden Beratung zu diesem Thema sein.Leider hat sich das noch nicht sonderlich herumgesprochen oder es fehlt einfach an Fachwissen.

Deswegen immer schön auf einer Beratungsdokumentation bestehen, die kann als Beweis für eine eventuelle Falschberatung herangezogen werden.

Gruß Stephan

Hallo Flo.

mal sehen, ob ich alle Fragen noch hinbekomme:

Grundsätzlich gefördert werden Personen, die sozialversicherunspflichtig sind. Dazu kommen noch ein paar, auf die ich hier nicht näher eingehe. Der Selbständige an sich - egal wohin er zahlt - ist nicht förderfähig; es sei denn als Ehegatte einer förderfähigen Person.

Auf die gesetzliche Rente sollte immer hingewiesen werden

  • allerdings ist die Riesterrente Ersatz für die mit der Rentenreform 2001/2002 vollzogenen Kürzungen und dient zu deren Ausgleich.

Einen Abschluß ohne förderfähig zu sein halte ich für unsinnig - gerade für Selbständige gibt es da die geignetere Rüruprente.

Ich hoffe, ich hab nichts vergessen.

Schönes Wochenende

Poseidon

Guten Tag Nairolf,
wer als befreiter Kammerberufler einen Ri-Vertrag abschließen will,
der kann das machen. Er bekommt nur keine Förderung, weil er nicht zum
unmittelbaren Förderkreis gehört. Ist er verheiratet und der Ehepartner ist unmittelbar förderberechtigt, dann klappt das auch mit der Förderung für den Kammerberufler. Soweit hat der Kollege die Dinge bereits richtig dargestellt.
Sie fragen nun nach einem Zwang zur Klärung der Voraussetzung bei Vertragsabschluss, nach der Sinnhaftigkeit von Unfug und nach der Zulässigkeit, Unfug in ein Angebot zu verpacken.
Dazu möchte ich festhalten, dass theoretisch Unfug in der Vermittlung
vermieden werden soll. Der Gesetzgeber hat sich dazu auch einige
schwer bis untaugliche Maßnahmen einfallen lassen. In der Praxis
sieht es so aus, dass Sie gar nicht wissen wollen, welcher Unfug
täglich tausendfach angeleiert wird. Ihre Beispiel gehört dabei
eindeutig zu den minderschweren bis harmlosen Fällen.
Gruß
Günther

Hallo,

vielen Dank an alle für die ausführlichen Antworten.

Es ist grundsätzlich ein riesiges Problem, dass sowohl online, als auch bei Beratungen teils unzureichende, oft aber auch schlichtweg falsche Aussagen zu Angeboten wie eben der Riesterrente kursieren.

Ich denke, alle drei Antworten haben sich in etwa entsprochen und geben mir leider recht, dass der von mir geschilderte Fall leider möglich ist, aber wohl nicht die beste Lösung darstellt. Denn wenn die stattliche Förderung entfällt und es für den angesprochenen Personenkreis (Selbständig, nicht in der GRV) bessere Alternativen gibt (Rürup), dann ist wohl von einer Riesterrente abzuraten.

Das war zumindest eine für mich sehr wichtige Antwort.

Was bleibt dann in einem solchen Fall zu tun? Der Vertrag besteht seit ca. 3 Jahren, wurde bereits beitragsfrei gestellt (vor ca. 1 Jahr), aber das eingezahlte Geld (Beiträge insgesamt ca. 2100 Euro plus fälschlich beantragte 208 Euro Förderung) liegt nun laut Bankberater „ja nicht schlecht angelegt in (damals noch) gut aufgestellten Fonds“. Mittlerweile ist natürlich der Wert um knapp 800 Euro gesunken und steht bei ca. 1500 Euro.
Ist es sinnvoll den Riestervertrag schnellstmöglich zu kündigen, da evtl. der noch vorhandene Gegenwert weiter schrumpft (Gebühren, Fonds-Wertverfall). Muss man oder sollte man dies begründen. Es wurde ja staatliche Förderung versprochen, für die die Voraussetzungen aber nie erfüllt waren.

Glauben Sie mir Nairolf,
so wird das in diesem Leben nichts mehr werden.

Sie sind in die Riester-Fonds-Förderungs-Falle gelaufen.
Sie schicken sich an, als nächstes in die Rürup-(Fonds?)-Steurspar-
Vorteils-Falle zu laufen. Und Sie stellen die Sinnfrage nach der Fondsentwicklung und der Fortführungswürdigkeit eines Vertrages,
der systemimmanent von der Verblödelung der Leute nachgerade lebt.
Und das ausgerechnet in der Krise. Wo doch jeder, der ein Fondsprodukt sein eigen nennt, wissen sollte, wie ein Fonds grob geht. Und überzeugt davon sein sollte, dass Wertverluste nichts anderes sind als unbedeutende Pannen auf der sicheren Zielgeraden zu immerwährendem Glück und Reichtum.

Mein ernstgemeinter Ratschlag an Sie: Buchen Sie in der nächstgelegenen Geschäftsstelle der Verbraucherberatung einen Zwei-Stunden-Termin bei einem zugelassenen Versicherungsberater. Der erklärt Ihnen, wie Riester läuft, wie Rürup läuft, was ein Fonds ist, was ein Risiko ist und wie das alles mit Ihrer Person zusammengehen kann.
Sie können das natürlich auch bleiben lassen. Und schließen bei dem
Mann Ihres Vertrauens als nächsten Event eine Rürup-Geschichte ab.
Wieso habe ich jetzt die große Gewissheit, dass Sie in zwei oder drei Jahren dann hier wieder vorstellig werden und darüber klagen, dass
die Steurerverhampelungsverlade aus irgendwelchen Gründen auch nicht klappt ?
Gruß
Günther