RiesterVertrag vererben

Hallo zusammen,

angenommen, Herr X verstirbt vor Rentenbeginn und vererbt seinen RiesterVertrag an seine Frau.

Was muss geschehen, dass der RiesterVertrag ohne Verlust der staatlichen Gelder, also förderungsunschädlich, übertragen wird:
a) Frau X muss bereits vor dem Todestag von Herrn X einen eigenen RiesterVertrag haben, auf den der Vertrag von ihm übertragen werden kann.
b) Es reicht, wenn Frau X jetzt noch einen RiesterVertrag abschließt.
Ich habe schon Behauptungen zu beiden Varianten gehört; zu a) natürlich vor allem von Anlageberatern.

Gibt es zu dieser Frage einen §en?

Erbschaftsteuer:
Muss Frau X (falls Freibeträge überschriiten sind) nur für die eingezahlten Beträge und die Zinsen Erbschaftsteuer zahlen oder auch für die staatlichen Förderungsgelder?

Kinder:
Ist auch ein förderungsunschädliches Vererben an Kinder möglich?

Gruß JK

Ich habe schon Behauptungen zu beiden Varianten gehört; zu a)
natürlich vor allem von Anlageberatern.

Es geht beides, allerdings ist im zweiten Fall eine bestimmte Frist einzuhalten, sonst ist die Kohle (die Zulagen) futsch. Aus diesem Grunde rate ich auch beim Abschluß bereits zu einem Ehegattenvertrag. Provisionsgründe spielen keine Rolle, weil der Ehegattenvertrag meistens beitragsfrei ist.

Gibt es zu dieser Frage einen §en?

Mit Sicherheit.

Ist auch ein förderungsunschädliches Vererben an Kinder möglich?

Meines Wissens nein.

Ich habe schon Behauptungen zu beiden Varianten gehört; zu a)
natürlich vor allem von Anlageberatern.

Es geht beides, allerdings ist im zweiten Fall eine bestimmte
Frist einzuhalten, sonst ist die Kohle (die Zulagen) futsch.
Aus diesem Grunde rate ich auch beim Abschluß bereits zu einem
Ehegattenvertrag. Provisionsgründe spielen keine Rolle, weil
der Ehegattenvertrag meistens beitragsfrei ist.

Gibt es zu dieser Frage einen §en?

Mit Sicherheit.

Den wüsste ich gerne mal. …

Gruß JK