Riesterzulage mittelbar oder unmittelbar

Guten Tag,

ich habe folgende Frage.Ich bin unmittelbar Zulagenberechtigt.Meine Frau passt zur Zeit auf unsere Kinder auf.Sie wäre also mittelbar Zulagenberechtigt a) grundsätzlich b) wenn ich als unmittelbarer ein Riestervertrag abschließen würde?

Gibt es hierbei irgendwelche mindestanforderungen oder könnte ich z.B auch nur 5€ im Monat bezahlen und damit quasi nur einen Bruchteil der Förderung bekommen,aber meine Frau die kompletten Zualgen.

Ich hoffe ich habe meine Frage halbwegs verstädnlich formuliert:wink:

Danke schonmal für eure Antworten

Für die mittelbare Berechtigung muss auf den unmittelbaren Berechtigten ein Vertrag bestehen (http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__79.html).
Weitere Voraussetzungen sind mir nicht bekannt. Es müsste also für den unmittelbaren Berechtigten ein Vertrag über einen kleinen Sparbeitrag ausreichen. Der mittelbare Berechtigte muss ab 2012 auch mindestens 60 Euro pro Jahr sparen.

Wegen der Höhe des Sparbeitrages des unmittelbar Berechtigten würde ich empfehlen einen Chat mit DRV-Bund zu führen. Da hat man dann hinterher wenigstens ein Protokoll der Antwort der zuständigen Stelle.

Unter www.drv-bund.de gibt es rechts im Kommunikationsfeld eine Aufforderung „Chatten Sie mit uns“.

Hallo, warum sagt es Ihnen nicht Ihr Berater?
Am meisten wird sich herausholen lassen, wenn die Kinder auf Sie laufen und Ihre Frau die 60€/ Jahr zahlt, denn dann erhalten sie u.U. noch Steuervorteile.
Entgegen der landläufigen Meinung geht es bei dem Produkt an sich nicht darum, so wenig wie möglich zu bezahlen, sondern so viel wie möglich herauszuholen. Achten sie daher speziell auf die Kosten (in €)!
Fordern Sie gern ein Angebot an; ich benötige Ihr Vorjahres-Brutto. Fernabsatz wäre für mich kein Problem.

Der mittelbar förderberechtigte Partner bekommt auch nur dann eine ungekürzte Zulage, wenn der unmittelbar förderberechtigte Partner seinen vollen Mindesteigenbeitrag (4 Protzent des letztjährigen Bruttoeinkommens abzüglich Zulagen) gezahlt hat. Anderenfalls wird die Zulage im gleichen Verhältnis gekürzt. (Stand 2011)

Hallo

Hier die Voraussetzungen für die mittelbare Zulagenberechtigung:

Hat der Ehepartner einen Riester-Vertrag abgeschlossen, ist der andere Partner „mittelbar zulagenberechtigt“ auch wenn er keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlt. Voraussetzungen: Sie leben nicht dauerhaft getrennt von Ihrem Ehepartner und Sie haben einen eigenen riesterfähigen Altersvorsorgevertrag abgeschlossen. In diesem Fall müssen Sie auch keine eigenen Beiträge zahlen, das Riester-Vorsorgevermögen wächst allein aus den Zulagen. Allerdings muss der Partner den Mindesteigenbeitrag von 60 Euro im Jahr in seinen Vertrag einzahlen.

Zahlt der unmittelbare Förderberechtigte nur einen Teilbetrag und erhält somit nur anteilig die Zulagen, schlägt dies auf den mittelbar berechtigten Parter durch.Auch er bekommt dann nicht die volle Zulage.

gruß

johannes Türk
www.tuerk-versicherungen.de
[email protected]

Hallo,

ob Deine Frau mittelbar, also über Dich, oder aber unmittelbar zulagenberechtigt ist hängt davon ab, wie alt die Kinder sind. Habt Ihr die Kindererziehungszeiten bei der Rentenversicheurng beantragt, was man machen sollte, dann ist in der Zeit die Frau auch mittelbar zulagenberechtigt und muss in jedem Fall die 60 € Mindestbeitrag zahlen, sofern Sie keine weiteren Rentenversicherungspflichtigen Einkünfte hat. Ansonsten ist ihr Eigenbetrag möglicehrweise sogar höher.

In diesem Fall müsstest Du gar keinen Vertrag machen, da Deine Frau ihren eigenen bekommt.

Ist Deine Frau tatsächlich nur mittelbar zulagenberechtigt, musst Du Deinen Eigenbeitrag danach ausrichten, wie Dein Bruttovorjahreseinkommen war (4 % davon - Zulagen). Ansonsten bekommt Deine Frau auch nur anteilig die Zulagen, was sich bei 5 € mtl bei Dir natürlich nicht rechnen würde.

Ich empfehle sich bei einem unabhängigen Finanzberater, keine Versicherungsagentur, keine Bank kein Strukturvertrieb wie Deustche Vermögensberatung, Bonnfinanz, etc. mal beraten zu lassen.

Erst mal das Grundsätzliche klären und dann erst eine Variante auswählen. Ich empfehle grundsätzlich für jeden unter 45 Jahren eine fondsgebundene Lösung. Aber man muss das auch verstehen. Sonst macht es natürlich keinen Sinn.

Grüße aus Stuttgart
Volker Riegel

Hallo,

ob Deine Frau mittelbar, also über Dich, oder aber unmittelbar zulagenberechtigt ist hängt davon ab, wie alt die Kinder sind. Habt Ihr die Kindererziehungszeiten bei der Rentenversicheurng beantragt, was man machen sollte, dann ist in der Zeit die Frau auch unmittelbar zulagenberechtigt und muss in jedem Fall die 60 € Mindestbeitrag zahlen, sofern Sie keine weiteren rentenversicherungspflichtigen Einkünfte hat.

In diesem Fall müsstest Du keinen Vertrag machen.

Ist Deine Frau tatsächlich nur mittelbar zulagenberechtigt, musst Du Deinen Eigenbeitrag danach ausrichten, wie Dein Bruttovorjahreseinkommen war. Ansonsten bekommt Eine Frau auch nur anteilig die Zulagen, was sich bei 5 € mtl bei Dir natürlich nicht rechnen würde.

ich empfehle sich bei einem unabhängigen Finanzberater, keine Versicheurngsagentur, keine Bank kein Strukturvertrieb wie Deustche Vermögensberatung, Bonnfinanz, etc. mal beraten zu lassen.

Erst mal das Grundsätzliche klören und dann erst eine Variante auswählen. Ich empfehle grundsätzlich für jeden unter 45 Jahren eine fondsgebundene Lösung. Aber man muss das auch verstehen. Sonst macht es natürlich keinen Sinn.

Grüße aus Stuttgart
Volker Riegel

Guten Tag,

ich habe folgende Frage.Ich bin unmittelbar
Zulagenberechtigt.Meine Frau passt zur Zeit auf unsere Kinder
auf.Sie wäre also mittelbar Zulagenberechtigt a) grundsätzlich
b) wenn ich als unmittelbarer ein Riestervertrag abschließen
würde?

Gibt es hierbei irgendwelche mindestanforderungen oder könnte
ich z.B auch nur 5€ im Monat bezahlen und damit quasi nur
einen Bruchteil der Förderung bekommen,aber meine Frau die
kompletten Zualgen.

Ich hoffe ich habe meine Frage halbwegs verstädnlich
formuliert:wink:

Danke schonmal für eure Antworten

Hallo,

auch die Frau erhält dann nur einen Bruchteil der Förderungen.

Einfach Jahresbrutto *4% - 154 € Mann- 154 Frau - Kinderzulagen = Einzuzahlender JahresBeitrag.

Bei der Frau reichen dann 5€ pro Monat.

lg vom Chiemsee

Hallo,
wenn deine Frau in den ersten drei Jahren der Kindererziehung ist (Diese Zeiten werden aufaddiert), wäre sie selbst förderberechtigt. Wenn nicht, wäre sie über dich zulageberechtigt. Voraussetzung für die Förderung ihres Vertrages ist, das du einen Vertrag für dich abschließt mit dem entsprechenden Mindesteigenbeitrag. Berechnung: 4% vom Vorjahresbrutto minus 2x154€ Grundzulage für deine Frau und dich und Kinderzulage (185€ für Geburten bis 2008, 300€ für Geburten ab 2008). Den Rest musst du selbst zahlen. Wenn nicht, wird nicht nur deine Zulage anteilig gekürzt sondern alle Zulagen. Wenn deine Frau zulageberechtigt ist, muss sie ab 2012 mindestens 5€ mtl. selbst zahlen
Gruß aus Ingolstadt
Lutz

Hallo,

in den ersten drei Jahren des Kindes (Kinderbetreuung)ist der/diejenige, welche/r die Kinder betreut, rentenversicherungspflichtig (also z.B. auch Selbständige). Daraus folgt ein unmittelbarer Förderanspruch betreffs Riester.

Frohes Fest

JOs

hallo, sorry ich bin im kraneknahsu und hab erst heue dei nachricht erhalten,ich rate ihnen sich an den user keki zu wenden er ist der fachmann in den fragen …ich bin in den riester angelgenheiten ueberfragt…gruss

leider kann ich Ihnen zurzeit nicht weiter helfen

Guten Tag,

ich habe folgende Frage.Ich bin unmittelbar
Zulagenberechtigt.Meine Frau passt zur Zeit auf unsere Kinder
auf.Sie wäre also mittelbar Zulagenberechtigt a) grundsätzlich
b) wenn ich als unmittelbarer ein Riestervertrag abschließen
würde?

Gibt es hierbei irgendwelche mindestanforderungen oder könnte
ich z.B auch nur 5€ im Monat bezahlen und damit quasi nur
einen Bruchteil der Förderung bekommen,aber meine Frau die
kompletten Zualgen.

Nein … m.W. nach bekommt der Ehegatte die vollen Zulagen nur, wenn er selbst einzahlt… also auch mindestens die gesetzlichen 5Euro. Aber nicht jede Gesellschaft bietet Verträge mit dem geringen Betrag an. Ausserdem 5Euro… was soll denn da bitte bei rumkommen …

Ich hoffe ich habe meine Frage halbwegs verstädnlich
formuliert:wink:

Danke schonmal für eure Antworten

k.a.

Mindestanforderungen sind:

  • Es muss ein unmittelbar zulagenberechtigter Riestervertrag vorhanden sein, damit ein mittelbar zulagenberechtigter Vertrag laufen kann.
  • es muss rentenversicherungspflicht bestehen für den Unmittelbarzulagenberechtigten
  • Der Unmittelbarzulagenberechtigte muss nach der 4%Regel den Beitrag bezahlten, damit der Mittelbarzulagenberechtigte die volle Zulage bekommen kann. Der Beitrag ist dann in der Regel (ab) 5 Euro pro Monat (je nach Vertragsart).

MfG
CKH

ja wenn Sie nurf anteilig Riester bezahlen, bebommen Sie nur anteilig die Prämie, sorry, dass ich nochmal schreibe, aber w-w-w hatn mich ermahntnzu antworten, obwohl ich das eigentlich schon hatte.