Hallo,
ob Deine Frau mittelbar, also über Dich, oder aber unmittelbar zulagenberechtigt ist hängt davon ab, wie alt die Kinder sind. Habt Ihr die Kindererziehungszeiten bei der Rentenversicheurng beantragt, was man machen sollte, dann ist in der Zeit die Frau auch mittelbar zulagenberechtigt und muss in jedem Fall die 60 € Mindestbeitrag zahlen, sofern Sie keine weiteren Rentenversicherungspflichtigen Einkünfte hat. Ansonsten ist ihr Eigenbetrag möglicehrweise sogar höher.
In diesem Fall müsstest Du gar keinen Vertrag machen, da Deine Frau ihren eigenen bekommt.
Ist Deine Frau tatsächlich nur mittelbar zulagenberechtigt, musst Du Deinen Eigenbeitrag danach ausrichten, wie Dein Bruttovorjahreseinkommen war (4 % davon - Zulagen). Ansonsten bekommt Deine Frau auch nur anteilig die Zulagen, was sich bei 5 € mtl bei Dir natürlich nicht rechnen würde.
Ich empfehle sich bei einem unabhängigen Finanzberater, keine Versicherungsagentur, keine Bank kein Strukturvertrieb wie Deustche Vermögensberatung, Bonnfinanz, etc. mal beraten zu lassen.
Erst mal das Grundsätzliche klären und dann erst eine Variante auswählen. Ich empfehle grundsätzlich für jeden unter 45 Jahren eine fondsgebundene Lösung. Aber man muss das auch verstehen. Sonst macht es natürlich keinen Sinn.
Grüße aus Stuttgart
Volker Riegel