Riesterzulage von Zulagenstelle grundlos abgebucht

Hallo zusammen,

was kann eine Frau Z machen, wenn ihr die „Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen“ der deutschen Rentenversicherung von einem Riestervertrag zu Unrecht die Zulagen abgebucht hat?

Frau Z war im betroffenen Jahr durch einen Minijob mit erhöhter RV-Zahlung unmittelbar zulagenberechtigt, außerdem durch ihren Mann mittelbar zulagenberechtigt.

Die Bank, bei der der Riestervertrag (auf Fondsbasis) vermittelt wurde, sage in diesem hypothetischen Fall, sie sei nicht zuständig; das Institut, bei dem der Riestervertrag verwaltet wird, sagt, sie könne gegen Abbuchungen durch die Zulagenstelle nichts tun; und die Zulagenstelle schickt keine oder nur eine ausweichende Antwort auf die Aufforderung, das Geld zurückzuschicken.

Laut Info eines Volksbankmitarbeiters habe die Zulagenstelle in den ersten Riesterjahren die Zulagenvergabe gar nicht richtig geprüft und hole dies nun nach. Dabei sollen bundesweit über 15.000 zum Teil unrechtmäßige Rückbuchungen vorgenommen worden sein.

Sind Euch solche oder ähnliche Fälle bekannt?

Was kann Frau Z tun?
Macht eine Anzeige (Betrug, Diebstahl, …) Sinn?

Gruß JK

Hallo,

was kann eine Frau Z machen, wenn ihr die „Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen“ der deutschen Rentenversicherung von einem Riestervertrag zu Unrecht die Zulagen abgebucht hat?

Z sollte erst einmal herausfinden, was der Grund dafür ist.
Hat Z von der Zulagenstelle einen Bescheid bekommen – oder wurde die Rückforderung nur über den Anbieter abgewickelt?
Ggf. ist eine Feststellung nach § 90 EStG zu beantragen.

Und wenn Z dann weiß, warum die Zulage zurückgefordert wurde, kann sie entweder hier einmal um Einschätzungen bitte, ob die Behörde rechtmäßig gehandelt hat – oder sie muss eben einen kundigen Rechtsanwalt damit beauftragen, das zu prüfen.

die Zulagenstelle schickt keine oder nur eine ausweichende Antwort

Okay, der Fall scheint wirklich einmal fiktiv zu sein. Denn in der Realität begründet die Zulagenstelle ihre Rückforderungen durchaus.

Macht eine Anzeige (Betrug, Diebstahl, …) Sinn?

Solange die Mitarbeiter der Zulagenstelle nicht in das Haus der Z einbrechen und sich das Geld aus dem Versteck unter dem Kopfkissen holen eher nicht, nein.

Gruß,

Trobi.

Z sollte erst einmal herausfinden, was der Grund dafür ist.
Hat Z von der Zulagenstelle einen Bescheid bekommen – oder wurde die Rückforderung nur über den Anbieter abgewickelt?

Die Rückforderung wurde kommentarlos über den Anbieter abgewickelt. Der Anbieter konnte nur sagen, dass es wohl um die Zulage für 2005 geht.
Einen Grund bekam er von der ZS angeblich nicht mitgeteilt.

Ggf. ist eine Feststellung nach § 90 EStG zu beantragen.

Wo, wie, bei wem?

Okay, der Fall scheint wirklich einmal fiktiv zu sein. Denn in der Realität begründet die Zulagenstelle ihre Rückforderungen durchaus.

Hier bei www darf man doch nur allgemein formulieren oder Fiktives beschreiben. :smile:
In der Realität hat unsere Beispielfrau, Frau Z, trotz Aufforderung weder vom Anbieter noch von der Zulagenstelle eine definitive Auskunft bekommen.

Macht eine Anzeige (Betrug, Diebstahl, …) Sinn?

Solange die Mitarbeiter der Zulagenstelle nicht in das Haus der Z einbrechen und sich das Geld aus dem Versteck unter dem Kopfkissen holen, eher nicht, nein.

Was ist mit Betrug?

Oder was gibt es sonst an Maßnahmen, um die beteiligten Behörden mal auf Trab zu bringen?

Anwalt wg. 440 €? Das wird vermutlich zu teuer.

Gruß,
JK