Guten Tag,
einem Arbeitnehmer sind 2 Fragen zur Ermittlung der Riesterzulagen unklar:
Ist das rentenversicherungspflichtige Einkommen (im einfachsten Fall)
das Bruttojahreseinkommen ?
Ist das tatsächliche Entgelt das Nettoeinkommen ?
Gruß
AZ
Guten Tag,
einem Arbeitnehmer sind 2 Fragen zur Ermittlung der Riesterzulagen unklar:
Ist das rentenversicherungspflichtige Einkommen (im einfachsten Fall)
das Bruttojahreseinkommen ?
Ist das tatsächliche Entgelt das Nettoeinkommen ?
Gruß
AZ
Im einfachsten Fall ist es so.
Das Bruttoeinkommen kann aber auch höher sein, wenn die Beitragsbemessungsgrenzen überschritten wurden.
Ausfüll-Hilfe gibt es hier:
http://www.ihre-vorsorge.de/Themen-2003-Formular-Qui…
Gruß
Jürgen
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Ist das rentenversicherungspflichtige Einkommen (im
einfachsten Fall) das Bruttojahreseinkommen ?
Im einfachsten Fall: ja. Es gibt aber Ausnahmen, z.B. wenn das brutto-Einkommen oberhalb der Beitragbemessunggrenze (BBG) liegt (dann ist das rentenversicherungspflichtige Einkommen = BBG).
Ist das tatsächliche Entgelt das Nettoeinkommen ?
Nein, das tatsächliche Engelt ist das tatsächliche Brutto-Entgelt.
Beide Werte, das rentenversicherungspflichtige Einkommen und das Bruttojahreseinkommen sollten aus der Lohn-/Gehaltsabrechnugn hervorgehen.