Riesterzulage

Guten Tag,

einem Arbeitnehmer sind 2 Fragen zur Ermittlung der Riesterzulagen unklar:

Ist das rentenversicherungspflichtige Einkommen (im einfachsten Fall)
das Bruttojahreseinkommen ?

Ist das tatsächliche Entgelt das Nettoeinkommen ?

Gruß
AZ

Im einfachsten Fall ist es so.
Das Bruttoeinkommen kann aber auch höher sein, wenn die Beitragsbemessungsgrenzen überschritten wurden.

Ausfüll-Hilfe gibt es hier:
http://www.ihre-vorsorge.de/Themen-2003-Formular-Qui…

Gruß
Jürgen

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Ist das rentenversicherungspflichtige Einkommen (im
einfachsten Fall) das Bruttojahreseinkommen ?

Im einfachsten Fall: ja. Es gibt aber Ausnahmen, z.B. wenn das brutto-Einkommen oberhalb der Beitragbemessunggrenze (BBG) liegt (dann ist das rentenversicherungspflichtige Einkommen = BBG).

Ist das tatsächliche Entgelt das Nettoeinkommen ?

Nein, das tatsächliche Engelt ist das tatsächliche Brutto-Entgelt.

Beide Werte, das rentenversicherungspflichtige Einkommen und das Bruttojahreseinkommen sollten aus der Lohn-/Gehaltsabrechnugn hervorgehen.