Ring beim Juwelier abgegeben - jetzt ist er weg!

Hallo,
man stelle sich vor, man hat einen schönen Ring, Gold, massiv, schwer, mit echtem Stein. Man möchte den Stein austauschen lassen und gibt den Ring beim Juwelier ab. Man fragt und wundert sich, wieso alles so lange dauert. Schließlich rückt er mit der Sprache heraus:
Der Ring ist weg, unauffindbar. (sagt er!)
Er bietet an, einen neuen herzustellen.

Aber der Wert ist nicht bekannt, da umgearbeitetes Erbstück. Angst, dass der Juwelier das wertvolle Teil vielleicht mit Absicht „verlegt“ hat und Angst, kein dem Wert entsprechendes Ersatzstück zu bekommen.

Was kann man tun?

MfG und Danke!

Hallo!

Unbestrittene Punkte: Ring wurde abgegeben. Angenommen. Nicht auffindbar.

Zu klärende Punkte: Wert des Rings bzw. Schadens.
Aus meiner Sicht ist der Juwelier klar in der Schadenersatzpflicht.
Kunde kann nun den Wert „ansagen“. Im Streitfall mit Hilfe einer Klage durchsetzen.

Wenn eine Berufshaftpflichtversicherung existiert (die DAS ggfs. auch nicht zahlt), muss Kunde ggfs. mit dieser streiten.

Mein Tipp:
Vergleichbaren Ring suchen, Preise und Werte recherchieren und dann den Schaden verlangen.

Good luck!
Jogi

Im Rahmen der Vorbereitung auf mein Assessorexamen habe ich mich mit dem Thema beschäftigt, was eigentlich gilt, wenn der (etwaige) Besitzer gegenüber dem Eigentümer erklärt, er habe den Besitz nicht mehr. An die Einzelheiten kann ich mich nicht erinnern, die Lösung ging ungefähr so: Man kann eine Herausgabeklage anstrengen, obwohl der Besitz nicht nachweisbar ist, gerade weil dann der Gerichtsvollzieher bei der Vollstreckung eine Durchsuchung vornehmen kann. Rechtsdogmatisch nicht sofort einsichtig, aber wohl ein heiß diskutiertes Thema. Man könnte versuchen, so vorzugehen, sollte sich dann aber unbedingt einen Anwalt nehmen, der herausfindet, was genau ich meine, und wie genau das funktioniert. Natürlich ist das Risiko aber groß, dass auch der Gerichtsvollzieher nichts findet. Der Ring lässt sich ja sonstwo deponieren.

was eigentlich gilt, wenn der
(etwaige) Besitzer gegenüber dem Eigentümer erklärt, er habe
den Besitz nicht mehr. … die Lösung ging ungefähr so: Man kann eine
Herausgabeklage anstrengen, obwohl der Besitz nicht
nachweisbar ist, gerade weil dann der Gerichtsvollzieher bei
der Vollstreckung eine Durchsuchung vornehmen kann.
Rechtsdogmatisch nicht sofort einsichtig, aber wohl ein heiß
diskutiertes Thema. Man könnte versuchen, so vorzugehen,
sollte sich dann aber unbedingt einen Anwalt nehmen, der
herausfindet, was genau ich meine, und wie genau das
funktioniert. Natürlich ist das Risiko aber groß, dass auch
der Gerichtsvollzieher nichts findet. Der Ring lässt sich ja
sonstwo deponieren.

Servus!
Ja, klar wenn’s darum geht, den Ring zu FINDEN.

Hier meine ich aber, das dies nicht primäre Stoßrichtung des Eigentümers sein muss. Das ist doch müßig - nein? Und wäre es nicht effizienter (schneller), die Staatsanwaltschaft ermitteln zu lassen, die dann suchen…?

Ich denke an folgende Vorgehensweise:
Eigentümer verlangte die Herausgabe des Rings. Da der rechtmäßige Besitzer (Juwelier) nicht herausgeben kann, gilt, dass Schadenersatz zu leisten ist.

Nun ist zu bewerten, welcher Schaden entstanden ist, der zu fordern ist. Mangels weiterer Informationen kann ich nun nichts weiter heranziehen außer: Einen Betrag X verlangen und schauen, was der Schädiger dazu meint.

Meine Gedanken gehen auch in die folgende Richtung:
a) Unterstellt man dem Schädiger Fahrlässigkeit, dann wird er ggfs. etwas zum Wert des Rings sagen, diesen jedoch drücken.
b) Bei Vorsatz (unabhängig des Strafrechts) wird er dies schlauerweise nicht.

Daher würde ich mit Hilfe von Zeugen, Bildern, Fotos u.ä. schnellst möglich in Richtung Bewertung des Rings arbeiten, so dass der Wert und damit der Schaden klarer wird.

Und dann würde ich als Eigentümer das Zehnfache ansetzen, um im ausser-/gerichtlichen Vergleich -von dem ich ausgehe- gute Chancen zu haben. :wink:

Persönliche Anmerkung: Das ist eine echte Mistsituation.

Just my 50 ct.
Grüßle
Jogi