hallo zusammen
mir brennt was auf der seele.
ich habe letzten monat eine reise nach las vegas gebucht für ende august um dort zu heiraten,zwei tage vor weihnachten starb mein vater und mir ist nun wirklich nach heiraten zumute so kurz nach seinem tod,zudem noch die beerdigungskosten und wohnungsauflösung ect.auf mich zukamen.
ich habe eine reiserückrittsversicherung ohne selbstbehalt abgeschlossen,nun meine frage,tritt diese vers.auch ein,auch wenn der reisetermin erst im august ist?
da es ein linienflug ist,belaufen sich die stornogebühren auf 1.900 euro
ich hoffe ihr jemand weiß schnell eine antwort.
gruß mogo
Hallo Mogo,
zunächst einmal herzliches Beileid.
Die Frage ob die Versicherung die Kosten für Deinen Reiserücktritt übernimmt mußt Du direkt mit denen klären. Grundsätzlich sind solche „Ereignisse“ über die RRV abgesichert, aber:
Auf Grund des Reisetermines wäre es durchaus denkbar das die Versicherung den Schaden ablehnt. Wie gesagt am besten zunächst direkt mit dem Versicherer klären.
(Hotline findest Du auf deren Internetseite oder Deiner Versicherungspolice)
Sollten die den Schaden ablehnen hast Du die Möglichkeit die Reise zu stornieren, dies ist allerdings mit Stornokosten verbunden. Handelt es sich um reine „Nurflüge“ sind in der Regel (es gibt Ausnahmen) 100% Stornokosten zu zahlen, allerdings „nur“ auf den Flugpreis. Die Fluggesellschaften sind gesetzlich verpflichtet Dir die Steuern und Gebühren 1:1 zu erstatten. Hier fragst Du am besten dort nach wo Du die Flüge gebucht hast und notiere Dir den Namen, Datum und Uhrzeit mit wem Du wann gesprochen hast!
Eine weitere Möglichkeit wäre, die Reise an jemand anderes zu verkaufen (sofern dies gemäß den AGB`S möglich ist) Auch hier solltest Du dort nachfragen wo Du die flüge gebucht hast. Wenn eine Namensänderung möglich ist dann solltest Du Dich auf jeden Fall an Stornopool (www.stornopool.de) wenden. Die sind auf die Weitervermittlung von solchen Reisen spezialisiert.
So ich hoffe ich konnte Dir etwas helfen.