Risiken als Obmann

Hi Community,

gesetzt den Fall, man würde gefragt ob man als Obmann in einem Streitfall zwischen einem Industrieunternehmen und einer Versicherungsgesellschaft (Streitwert 500.000€) fungieren würde. Bestehen für den Obmann bezüglich der Entscheidung, die er fällt irgendwelche Risiken, oder ist er wirklich frei in seiner Entscheidung?

Du möchtest Prof. Hirsch beerben? https://www.versicherungsombudsmann.de/der-ombudsmann/

Irgendwie kommt mir deine Frage komisch vor. Es gibt den institutionalisierten Versicherungsombudsmann, aktuell Prof. Hirsch. Und natürlich können sich Parteien eines Streits auch auf ein Schiedsgericht verständigen. Da wird man aber nicht „irgendjemanden“ fragen/akzeptieren, sondern da nutzt man dann entweder ebenfalls institutionalisierte Stellen, die entsprechende Schiedsgerichte betreiben, die dann mit erfahrenen Fachleuten im jeweiligen Rechts- und Fachgebiet besetzt sind, oder man verständigt sich auf genau solche Leute.

Und Schiedsgerichte machen natürlich nur Sinn/werden von den Parteien natürlich nur akzeptiert, wenn sie in einer nachvollziehbaren Art entscheiden, und sich dabei an Recht und Gesetz halten, wofür man eben entsprechend erfahrene Leute braucht. Ich kann mir keine Versicherung vorstellen, die bereit wäre sich auf ein Schiedsgericht einzulassen, das diesem Anspruch nicht gerecht würde. Und wenn der erfüllt wird, dann stellt sich auch deine Frage nicht so wirklich.

Beide Seiten hätten bereits Sachverständige bestellt, welche den strittigen Sachverhalt untersuchen.

Im konkreten Fall wäre von der Versicherung und dem Industrieunternehmen vereinbart, dass beide Seiten einen Vorschlag für einen Obmann machen und man sich dann auf einen der beiden einigen würde. Die Versicherung hätte bereits signalisiert, dass sie keinen eigenen Vorschlag machen wird. Es gänge in dem Fall darum, die Sachverständigenberichte zu prüfen und auf dieser Basis eine begründete Entscheidung zu fällen.

Dann würde man eine Schiedsgerichtsvereinbarung aufsetzen, die alle die Punkte regelt, die für die Parteien und das Schiedsgericht von Bedeutung sind. Da gehören aber mehr als ein paar Kleinigkeiten rein, die man jetzt hier mal eben im Forum abhandeln könnte. Schließlich hat man hier keine etablierte, eigene Schiedsordnung, wie sie institutionelle Schiedsgerichte haben. An einer solchen kann man sich natürlich orientieren, aber was davon passt, und was nicht, erfordert natürlich auch schon wieder juristischen Sachverstand.

Und angesichts der Summe, sollte man sich insbesondere überlegen, ob man nicht neben einem fachlich qualifizierten Schiedsrichter auch einen juristisch qualifizierten Schiedsrichter beteiligt, damit die Sache Hand und Fuß bekommt.

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