Hallo,
gibt es irgendeine Lücke im Handelsgesetz, dass Waren auch mit nichtgeeichten Waagen gewogen und verkauft werden dürfen?
In diesem Fall handelt es sich um Gebrauchtkleidung, die zwischen 100 und 2.500 kg verkauft wird, ca. 10 x im Jahr.
Die dazu gesetzmässig eichfähigen Waagen sind für mich als Kleinunternehmer einfach nicht finanzierbar und gebrauchte nicht zu kriegen oder kaputt.
Hat jemand einen legalen Tipp?
Wie hoch würde die Ordnungswidrigkeit ausfallen, wenn das Eichamt bemängelt?
Vielleicht hat jemand Erfahrungswerte o.ä. für mich.
Danke, Helge