ich hab folgendes Problem:
Meine Freundin und ich wollen im Sommer in den Urlaub fliegen. Aufgrund meiner Ausbildungssituation geht dabei nur der Juli. Meine Freundin hat in diesem Jahr ihre IHK-Prüfung. Seitens der IHK wurde nur mitgeteilt, dass die Prüfungen bis Ende Juli abgeschlossen sein müssen.
Gibt es eine Möglichkeit, dass wir buchen und in dem Fall, dass die mündliche Prüfung meiner Freundin unerwartet in den Juli fällt, von der Reise zurücktreten können, ohne viel Geld zu verlieren?
…dass die Prüfungen bis Ende Juli abgeschlossen sein müssen.
und
…dass die mündliche Prüfung meiner Freundin unerwartet in den Juli fällt
Was ist daran dann unerwartet? Ich verstehe das, was Du geschrieben hast, so, daß die Prüfungen bis Ende Juli gehen können. Wieso wäre es dann unerwartet, wenn die von Deiner Freundin im Juli stattfindet?
Falls ich da etwas mißverstanden habe, kläre mich bitte auf!
Das war von mir vielleicht etwas umständlich ausgedrückt:
Normalerweise sind die Prüfungen für Ende Juni angesetzt (das war die erste Information die wir bekommen haben). Jetzt hat die IHK auf Nachfrage gesagt, dass die Prüfungen bis Ende Juli abgeschlossen sein müssen. Das heißt ja nicht, dass die dann auch stattfinden. Die Sommerferien beginnen hier am 26.06… Ist es üblich, dass während der Ferien Prüfungen durchgeführt werden? (Berufsschullehrer wollen doch nicht in den Ferien arbeiten)
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Ich kann Dir eine ziemlich verbindliche Auskunft dazu geben … ob viel oder wenig Geld verlieren, das spielt keine Rolle … Fakt ist, dass Du mit dieser Argumentation grundsätzlich nicht zurück treten kannst. Selbst mit einer Rücktrittsversicherung nicht.
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Ich kann Dir eine ziemlich verbindliche Auskunft dazu geben
… ob viel oder wenig Geld verlieren, das spielt keine Rolle
… Fakt ist, dass Du mit dieser Argumentation grundsätzlich
nicht zurück treten kannst. Selbst mit einer
Rücktrittsversicherung nicht.
Zurücktreten kann man immer. Man wird also nicht gezwungen in Urlaub zu fahren. Nur auf die Kosten kommt es an. In den AGB’s sind die Stornoregelungen erläutert. Die Stornokosten fallen in der Regel nach dem Zeitpunkt der Stornierung an, also ob man 2 Wochen vor Reisebeginn absagt, oder 2 Monate.
Wie schon richtig bemerkt wurde, erkennt die Reiserücktrittskostenversicherung bzw. der Versicherer diesen Grund nicht an, um die anfallenden Stornokosten zu erstatten.
da habe ich mich falsch ausgedrückt.
natürlich kann man jederzeit zurück treten, egal aus welchem grund.
die fragestellung bezog sich auf die kostenerstattung nach rücktritt. und darauf bezog sich auch meine antwort.
das, was du geschrieben hast, meinte ich
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Meine Freundin hat in diesem Jahr ihre IHK-Prüfung. Seitens
der IHK wurde nur mitgeteilt, dass die Prüfungen bis Ende Juli
abgeschlossen sein müssen.
Nun, irgendwann wird man ihr den Prüfungstermin wohl mitteilen müssen, oder? Sie soll doch einmal fragen, wann sie diesen erfährt. (Hier an der Uni ist es z.B. so, dass man sich spätestens einen Monat vorher zur Prüfung anmelden muss - ab da weiß man es also sicher.)
Mein Vorschlag: Bucht den Urlaub erst dann. Ich buche die allermeisten meiner Reisen erst 3-4 Wochen vor dem Reisetermin - einfach weil ich unentschlossen bin, und weil ich mir eben auch oft noch nicht sicher bin, ob ich zu dem entsprechenden Termin fliegen kann.
Meine Erfahrung ist, dass ich dann zwar den allergünstigsten Tarif nicht mehr bekomme, dass es aber noch bezahlbar ist. Z.B. Washington 2007: Mein Flug hat etwa 80 Euro mehr gekostet, als der günstigste Tarif. Das ist ok, finde ich, dafür dass ich erst drei Wochen vor Reisebeginn gebucht habe.
Ihr seid ja, was das Ziel angeht, auch nicht so festgelegt, oder? Vielleicht findet ihr ja sogar was Nettes Last Minute.
Ich war schon mehrfach in der Situation, daß sich die Urlaubsmöglichkeit zwar länger angekündigte, aber gewisse Unwägbarkeiten bleiben.
Was spricht dagegen, einen urlaub zu planen, bei dem man zwar Unterkünfte plant und reserviert, aber sich die Möglichkeit zur kostenlosen Stornierung offenhält.
Fast alle größeren Hotelketten bieten die Möglichkeit, bis 24 Stunden vor Ankunft ein Zimmer gebührenfrei zu stornieren. (bei manchen sind es 72 Stunden, bei manchen gibt es nicht stornierbare günstiger Tarife…. Man muß einfach absolut genau das „kleingedruckte der Bedingungen“ lesen).
Es gibt Ziele die gut mit dem Auto erreichbar sind – auch hier fielen keine Stornokosten an.
Und – Es gibt immer wieder innereuropäisch Flugpreise der Lufthansa umd die 100 € inkl. aller Gebühren. Diese Tarife haben zwar 100 % Stornokosten – allerdings werden Steuern und Gebühren zurückerstattet (müssen! EU-Recht, und bei LH klappt das auch). Der Fluganteil dieser Tickets liegt oft nur bei 20 € - die man meiner Ansicht nach verschmerzen kann.
Was also hindert Euch, ein bißchen mehr Aufwand in die Planung zu investieren, die Reise individuell zusammenzustellen und ggf. im schlimmsten aller Fälle kostenfrei zu stornieren.
Es muß ja nicht immer Mallorca pauschal sein!
Perfekt bieten sich z.B. die günstigen Marken der Hotelgruppe Accor an (Ibis, Formule 1, Etap), die in ganz Europa Häuser haben. Nur als Beispiel…
lieg ich ganz falsch oder gibt es nicht so eine Stornoversicherung?
Ich bild mir ein ich hätte das letzten Sommer gehabt. Da hätte ich grundlos stornieren können ohne Unkosten - aber eben mit vorherigem Versicherungsabschluß.
Ich find das nur nicht mehr, deswegen bin ich mir nicht 100% sicher. Hab’s ja auch nicht in Anspruch genommen.
Kenne das nämlich schon so, daß es gerade im Sommer oft vorkommt, daß es eben keine kostenlose Stornierungsmöglichkeit gibt, gerade beim Hotel nicht.
lieg ich ganz falsch oder gibt es nicht so eine
Stornoversicherung?
Ja, die gibt es.
Ich bild mir ein ich hätte das letzten Sommer gehabt. Da hätte
ich grundlos stornieren können ohne Unkosten - aber eben mit
vorherigem Versicherungsabschluß.
NEIN, eben nicht „grundlos“ - um eine 100%ige Stornierung zu erreichen, gibt es diverse Ausnahmen (Erkrankungen, „unvorhersehbare“ Ereignisse - und da fallen diese Prüfungen NICHT rein, etc.).
Falls ein Prüfungstermin hier zur geplanten Urlaubszeit eintritt, kommt es darauf an, wann storniert wird; hie und da sind z.B. Umbuchungen (Termin u.ä.) kostenlos (ev. ein paar Euro Gebühren) machbar.
Kenne das nämlich schon so, daß es gerade im Sommer oft
vorkommt, daß es eben keine kostenlose Stornierungsmöglichkeit
gibt, gerade beim Hotel nicht.
Hotels sind noch am einfachsten zu stornieren, Flüge bei den Billigfliegern oft gar nicht.
Aber dazu ist schon (siehe in den anderen Antworten) alles geschrieben worden.
Ich bild mir ein ich hätte das letzten Sommer gehabt. Da hätte
ich grundlos stornieren können ohne Unkosten - aber eben mit
vorherigem Versicherungsabschluß.
NEIN, eben nicht „grundlos“ - um eine 100%ige Stornierung zu
erreichen, gibt es diverse Ausnahmen (Erkrankungen,
„unvorhersehbare“ Ereignisse - und da fallen diese Prüfungen
NICHT rein, etc.).
Gut, grundlos war nun absolut der falsche Ausdruck. Ich dachte tatsächlich, ich hätte jederzeit (mit Grund) stornieren können. Und hätte eben jetzt auch gedacht, daß eine Prüfung ein ausreichender Stornierungsgrund ist.
Bei den sonst üblichen Versicherungen muß man ja fast im Sterben liegen, daß ein Rücktritt dort eingeschlossen ist.
Hotels sind noch am einfachsten zu stornieren,
Da muß ich widersprechen, gerade zur Hochsaison nicht. Wenn man da z. B. ne Ferienwohnung im Januar für den Sommer in D bucht oder ein Hotel in Südtirol für 2 Wochen im Frühling, dann kommt man da nicht mehr so leicht raus aus dem Vertrag. (Beides mir passiert)
Flüge bei den
Billigfliegern oft gar nicht.
Stimmt, aber dafür sind’s ja auch Billigflieger.
Und ansonsten, bei meiner letzten Stornierung eines „normalen“ Fluges hab ich ohne Versicherung (Rücktritt war 3 Tage vorher) 260 Euro von ca. 8-900 Euro zahlen müssen.
Ihr redet hier über zwei unterschiedliche Dinge. Zum Einen haben Linienflügen völlig andere Stornobedingungen wie Pauschalreisen und zum Anderen gibt es relativ klare Bedingungen bei Reiserücktrittskostenversicherungen. Exemplarisch hier mal von der Europäischen:
Versicherte Ereignisse sind
a) Tod;
b) schwere Unfallverletzung;
c) unerwartete schwere Erkrankung;
d) Schwangerschaft;
e) Impfunverträglichkeit;
f) Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken;
g) Schaden am Eigentum durch Feuer, Explosion, Sturm, Hagel, Blitzschlag,
Hochwasser, Überschwemmung, Lawinen, Vulkanausbruch, Erdbeben, Erdrutsch oder Straftat eines Dritten, sofern der Schaden erheblich oder die Anwesenheit der versicherten Person zur Schadensfeststellung erforderlich ist;
h) Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsplatzes durch den Arbeitgeber;
i) Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, sofern diese Person bei der Reisebuchung arbeitslos gemeldet war;
j) Schulprüfungen, die abgelegt werden müssen, um eine Versetzung in die nächsthöhere Klasse oder den Schulabschluss zu erreichen (sog. Nachprüfung), sofern der Termin für die Schulprüfung unerwartet in die versicherte Reisezeit fällt oder innerhalb von 14 Tagen nach planmäßigem Reiseende stattfinden soll.
Risikopersonen sind
a) die Angehörigen der versicherten Person;
b) Betreuungspersonen;
c) die Mitreisenden sowie deren Angehörige und Betreuungspersonen,
sofern nicht mehr als vier Personen und ggf. zwei weitere mitreisende
minderjährige Kinder die Reise gemeinsam gebucht haben. Mitreisende
Angehörige gelten immer als Risikopersonen.