Risiko Buchgrundschuld?

Hallo Experten,

habe eine Eigentumswohnung im Visier, die Teil einer Anlage mit 17 WE ist.
In der Teilungserklärung finde ich nun in den Vorbemerkungen folgende Regelung:

„… Das Grundstück ist … in der III.Abteilung mit zwei Buchgrundschulden für die Sparkasse XY (Gesamtrechte) über je x Mio€ belastet. Diese Belastungen werden - die Grundschulden als Gesamtrechte - in die Raumeigentumsbücher übertragen. …“

Bedeutet das, daß das Sondereigentum daraus eine Belastung erfährt, d.h. nicht lastenfrei ist?
Können daraus noch Forderungen entstehen, wenn der Kaufpreis voll bezahlt ist?

Ich stehe vor der Kaufentscheidung und kann/möchte sie nicht weiter hinausschieben. Deswegen wäre ich für eine schnelle Antwort sehr dankbar.

Gruß
Cassius

Nachtrag
Das Kreditlexikon sagt dazu:

„Bei Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers, kann der Darlehensgeber durch die Eintragung im Grundbuch eine Zwangsvollstreckung anstrengen. Dies hat in den letzen Jahren an Bedeutung zugenommen.“

Würde sich eine solche Zwangsvollstreckung auch auf die Sondereigentume auswirken?

Danke

das habe ich verstanden und werde im Kaufvertrag darauf achten.

Gruß
Cassius