(Risiko-)Leben

Hallo liebe WWW-Gemeinde,

ich beschäftige mich zur Zeit mit Risiko-Leben-Versicherungen. Nun werde ich das erste mal von einer Versicherung gefragt, ob ich Raucher oder Nichtraucher bin. Nun, ich bin Nichtraucher. Das hilft mir natürlich dabei, dass der Beitrag, den ich zu zahlen habe geringer ist. Nun ist der Unterschied zwischen NR/R nicht gerade marginal.

Nun frage ich mich, wie es den Versicherern möglich ist zu überprüfen, ob die Angaben der Wahrheit entsprechen. Klar, Lungencarcinome etc. in der Krankengeschichte sind überprüfbar, aber was ist mit jungen, gesunden, die eine solche Diagnose (nicht mal den Abusus) eben nicht in ihren Krankenakten stehen haben?

Das fragt sich,

Holger

Guten Tag Holger,
und zwar im doppelten Wortsinn ist das Thema Nichtrauchertrarif in der
LV. Während bei der Risikoprüfung regelmäßig die Angaben des Antragstellers übernommen werden (Ausnahme: Gegenteilige Arztangaben
in anderem Zusammenhang), kommt das dicke Ende erst im Leistungsfall.
Gibt es anhand er Todesursache Zweifel an der Nichtrauchereigenschaft,
so kann die Gesellschaft die Leistung verweigern. Bei erwiesenem
Raucherstatus und entsprechender Todesursache ist sie leistungsfrei.
Zumindest fraglich ist die Rechtslage bei Raucherstatus und davon
unabhängiger Todesursache. Nach meinem Verständnis kann die Gesellschaft in dem Fall zumindest die Leistung im Verhältnis der
Beiträge Raucher-/Nichtrauchertarif angemessen kürzen.
Ein Raucherstatus lässt sich über Haaranalyse herleiten.
Deswegen: Im doppelten Wortsinn haarig.
Gruß
Günther

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Hallo Günther,

Danke, für die Antwort. Klar, wenn ich als Versicherungsnehmer an Lungenkrebs sterbe, im Bett wegen einer glimmenden Kippe verbrenne, dann war ich wohl Raucher.

Aber: jetzt sterb ich durch einen Verkehrsunfall, an einem durchgebrochenen Blinddarm. Nix mit rauchen. Und dann kommt die Versicherung und will ein Haar von den Hinterbliebenden? Ist sowas Routine?

Wer weiss mehr?

durchgebrochenen Blinddarm. Nix mit rauchen. Und dann kommt
die Versicherung und will ein Haar von den Hinterbliebenden?

Zumindestens muß man mit so etwas rechnen. Wenn eine Versicherung wegen bestimmter Umstände Vergünstigungen gewährt (hier: Nichtraucher-Rabatt) muß man im Leistungsfall damit rechnen, dass die Gesellschaft prüft, ob diese Umstände tatsächlich gegeben waren.

Ist sowas Routine?

Kann man so allgemein nicht sagen.

Wer weiss mehr?

Keiner kann dir sagen, was eine Gesellschaft viellicht unter bestimmtem Umständen in der Zukunft machen wird.

Wer weiss mehr?

Wenn Du als Raucher meinst, eine Risikoversicherung zu brauchen und dann bei der Raucherfrage lügst um ein paar Euros zu sparen, solltest Du mehr sparen, wenn Du gar keine Versicherung abschließt. Dann ist Deinen Hinterbliebenen auf jeden Fall klar, dass sie in die Röhre schauen.

… und deshalb geben fast alle die wahre Antwort.