Risiko LV und Selbsttötung, Mord etc

Hallo zusammen,

wirklich rein hypothetisch! Nichts derartiges geplant!

Angenommen jemand hat eine Risikolebensversicherung und bringt sich später um:
Wird die Versicherungssumme an die Hinterbliebenen bzw. Empfangsberechtigten ausgezahlt?
Gibt es so etwas wie eine Karenzzeit?
Immerhin wird dort ja die medizinische Vorgeschichte abgefragt, bevor man versichert wird.

Was ist bei Mord oder einem anderen Ableben aufgrund des Eingriffes Dritter in die Lebensfähigkeit des Versicherten?

Danke!

Bori

Hallo,
üblich ist, das bei Selbstmord erst nach Ablauf einer Dreijahresfrist - gerechnet ab Vertragsbeginn - Leistungspflicht besteht. Mord und ähnliche unschöne Dinge sind zunächst einmal Sache der Staatsanwaltschaft. Möglich wäre u.U. ein Regressanspruch, delikat wird die Angelegenheit wenn der/die Bezugsberechtigte… Ich lese jetzt lieber noch ein wenig Krimi, gut`s Nächtle.
J.K.

Hallo Jörg,

das ist keine Sache des Krimilesers, sondern klassisches Recht. Wer den Leistungsfall selbst herbeiführt, bekommt auch nichts.

Gruß,
Andreas

1 Like