Hallo.
Nehmen wir an, ein ebay-Käufer erwirbt von einem Privathändler eine vermeintlich wertvolle Vase im Wert von 10.000 Euro für den Schnäppchen-Preis von 2.000 Euro. Der private Verkäufer sichert zu, die wertvolle Vase versichert zu versenden.
Das Paket kommt an und folgendes ist geschehen:
- Das Paket ist leer.
- Das Paket wurde nicht als Wertpaket verschickt, sondern mit einem Versender, der die Haftung zum einen auf 500 Euro begrenzt, zum anderen den Versand von derartigen Wertgegenständen per se ablehnt.
- Es stellt sich aufgrund einer Expertise heraus, dass die Vase garantiert nicht echt war (deswegen hat auch keiner mitgeboten, weil Fachleute es bereits auf dem Foto erkennen konnten, dass hier nur Schrott verkauft wurde).
Nun die Frage:
Wer haftet. Bleibt der Käufer auf dem Schaden sitzen oder muss der private Verkäufer die Risiken des Versands übernehmen? Kann der Käufer auch Ersatz für den entgangenen Gewinn geltend machen oder wenn überhaupt, nur die bezahlten 2000 Euro?
Hallo !
Ein privater Verkäufer muss grundsätzlich nicht haften,ihm genügt das Abschicken der Ware.
Bietet er einen „versicherten Versand“ an (näheres sicherlich nicht ausgeführt!),übernimmt er damit dann doch eine Haftung ?
Er würde sich also damit verpflichten eine Haftung zu übernehmen,die er nach dem Gesetz nicht übernehmen müsste ?
Warum sollte man sich so einen Klotz ans Bein binden lassen ?
Ist das nicht eher eine Übertragung der Haftung für den Versand auf ein Transportunternehmen,das dann nach dessen Bedingungen eine Haftung anbietet ? Und müsste der Versender dazu die Bedingungen des Versandunternehmens studieren,was versichert ist,wie man verpacken muss und was evtl. nicht oder nur gegen Aufschlag versandt werden darf ?
Kann man es dem privaten Versender also anlasten,sich falsch informiert zu haben und deshalb versichert aber „unversicherbar“ verschickt zu haben.
Und dann geschieht auch noch das Unglaubliche,der Paketinhalt verschwindet ? Nicht etwas das Paket selbst .
MfG
duck313