Hallo Ben
Ich denke, du solltest zu deinem Chef gehen und folgendes vortragen:
Die Vorrichtung ist eine Maschine, weil sie auch ohne Verbindung zu anderen Maschinen eine erhebliche Last tragen kann.
Also erfolgen Konstruktion und Bau nach Maschinen Richtlinie.
Dass mit solchen Vorrichtungen Arbeiten unter Last ermöglicht werden, wird der BG gar nicht gefallen.
Arbeiten unter gewissen Lasten sind nie zulässig.
ACHTUNG
Die Sicherheitslage wird nicht nicht verbessert beim Incident, weil die Last immer noch an der (abgestützten) Vorrichtung über den Arbeitern hängt!
Die Last wird beim Incident(Niedergehen) sicher zum Accident(Aufschlagen), weil auch noch eine Beschleunigung mit ruckartigem Bremsen erfolgt! Last Zunahmen um das zehnfache können erwartet werden.
Was macht deine Vorrichtung dann? Und die Stützen wenn sie statisch UND dynamisch mit 50t belegt werden?
Dein Chef soll mal beim Konstrukteur nachfragen, ob er für ALLE Lastfälle (seitliches Abknicken etc) berechnet hat, ob die hier erforderlichen Qualitätssicherungen stattgefunden haben und ob er oder ein anderer dafür gerade steht, auch im Hinblick auf erforderliche Abnahmen (TÜV, BG, Lloyd, etc.)
Noch ein persönlicher Tip: Es gibt immer mal wieder Schnupperbesuche in diversen JVAs, nutze das, wenn es dich gelüstet, die mal von innen zu sehen.
Das ist ernst gemeint!
Viel Glück
R.