Risikoleben für Ehepaar

Hallo allerseits,

folgende Konstellation:

Ein Ehepaar (sie 28, er 27) erwartet im Sommer sein erstes Kind und will sich daher absichern. Angedacht ist eine Risikolebensversicherung (eine Kapitallebensversicherung ist nicht interessant, es wird schon anderweitig *versucht*, Kapital aufzubauen). Der Ehemann ist Hauptverdiener, die Frau momentan nur in kleinem Nebenjob beschäftigt, ab Sommer konzentriert sie sich auf das Kind und wird wohl nicht mehr arbeiten gehen. Für die nächsten Jahre sind noch ein bis zwei weitere Kinder geplant.

Folgende Frage:

Ist es am sinnvollsten

a) nur für den Mann eine Risiko-LV abzuschließen oder
b) für beide eine Risiko-LV abzuschließen

Falls b) - was ist die sinnvollste Konstellation, im Internet finde ich widersprüchliche Aussagen:

  1. von einem Nachrichtenmagazin:

_"Risiko-LV auf zwei Leben

Ehepaare können eine Risiko-LV auf zwei Leben abschließen, bei der die Versicherungssumme nur einmal (beim Tod des zuerst Sterbenden) fällig wird. Diese Versicherung ist billiger als zwei einzelne Verträge."_

  1. von einem Versicherungsanbieter:

„TIPP:
Sichern Sie sich und Ihren Ehe-, Lebens- oder Geschäftspartner gegenseitig ab - am besten durch separate Verträge, denn damit gehen Sie Problemen bei der Erbschaftssteuer aus dem Weg. Wenn Sie als unser Vertragspartner die Versicherung auf das Leben Ihres Partners abschließen (und umgekehrt), zahlen wir im Todesfall die Summe immer an unseren Vertragspartner aus. Eine Meldung an das Finanzamt ist nicht erforderlich - es fällt keine Erbschaftssteuer an.“

Kann jemand eine Empfehlung geben, was vernünftiger wäre? Und wie darf man die Sache mit der Erbschaftssteuer verstehen? Nehmen wir an, es wird eine Risiko-LV für den Mann abgeschlossen, der Mann stirbt, die Ehefrau als Begünstigte erhält die Versicherungssumme ausbezahlt. Muss sie darauf tatsächlich Erbschaftssteuer zahlen?

Ich halte die Absicherung von beiden für absolut sinnvoll. Was ist wenn Ihrer Frau etwas passiert (soll natürlich nicht eintreten)? Gehen Sie nicht mehr arbeiten oder nehmen Sie sich eine Haushaltshilfe und ein Kindermädchen?

Bitte sichern Sie die Risiken getrennt ab, dies erhöht die Flexibilität und ist im Falle eine Trennung (wieder blödes Thema) unkomplizierter.

Hallo allerseits,
Kann jemand eine Empfehlung geben, was vernünftiger wäre? Und
wie darf man die Sache mit der Erbschaftssteuer verstehen?
Nehmen wir an, es wird eine Risiko-LV für den Mann
abgeschlossen, der Mann stirbt, die Ehefrau als Begünstigte
erhält die Versicherungssumme ausbezahlt. Muss sie darauf
tatsächlich Erbschaftssteuer zahlen?

Hallo Jan,

1.) genauso wie cassiesman es sagt: Sichern Sie beide ab!
2.) Folgende Konstellation: Der Mann stirbt - hinterlässt Vermögen in Größenordnung x. Auf das an die Frau vererbte Vermögen ist Erbschaftsteuer zu entrichten (wobei die Frau wirklich erhebliche Freibeträge hat). Hat der Mann nun eine Versicherung auf sein eigenes Leben abgeschlossen, so bekäme ER als Versicherungsnehmer das Geld ausbezahlt. Da er nun unpassenderweise aber verstorben ist, fällt die Kohle in die Erbmasse - KATSCHING --> Erbschaftsteuerpflichtig.
Lösung : Die Frau als Versicherungsnehmerin versichert das Leben ihres Mannes (als versicherte Person), ist selber aber bezugsberechtigt. Stirbt nun der Mann, erhält die Frau IHRE Versicherung ausgezahlt, und zahlt dafür keinen Cent.
Umgekehrt natürlich auch: Mann VN, Frau VP, Mann bezugsberechtigt.
Auch wenn momentan die Freibeträge groß erscheinen: Man weiß ja nie was so kommt, und dann schont die derart gestaltete Versicherungslandschaft das Portmonnaie.

Da das wissen überall im Internet verfügbar ist, müsst Ihr nicht bei mir abschließen *g*. Aber besteht bitte auf dieser Konstellation!

Frank Wilke

P.S.: Die Risikoversicherung für zwei Leben, aber eine Versicherungssumme ist zwar wirklich günstiger. Aber ich persönliche finde ja, dass der Nachwuchs auch nicht ohne Mittel dastehen sollte, wenn das 2. Elternteil auch noch stirbt.

Ich finde die Lösung mit der „verbundenen Leben“ besser, weil sie Geld spart. Stirbt nun Einer der Beiden bekommt der Überlebende die Versicherungssumme ausbezahlt. Sinnvollerweise wird die Versicherungssumme so gewählt, dass alle Hinterbliebenen versorgt werden können. Da die Todesfallsumme nicht zweckgebunden ist, sollte es egal sein, ob diese nun für Vater, Mutter oder Kind verwendet wird. Es muss immer für alle reichen. Das Argument mit der Trennung mag zwar nett klingen, gestaltet sich aber recht einfach. Versicherungsnehmer ist der Hauptverdiener, versicherte Personen sind beide. Trennt man sich, behält der Hauptverdiener die Police, schmeißt den ehemaligen Partner als versicherte Person raus und der andere macht eine neue eigene RLV.
Oder man geht in Frieden auseinander und lässt die Police so bestehen wie sie ist. Argument: der Hauptverdiener wird an seine Kinder auch noch kleinere Unterhaltszahlungen abführen, die mit seinem Tode ebenfalls enden. Um dies zu verhindern, wäre ein kleiner Todesfallschutz gar nicht sooo verkehrt. Man kann auch die Todesfallsumme gegebenenfalls verringern, dass der ehemalige Partner jetzt nicht zu gewalttätigen einkommensverbessernden Maßnahmen neigt.