Hallo,
eine Kapitallebensversicherung (KLV) hat doch allgemein eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Jahren?
Da gibt es ja dann doch auch die Befreiung von der Kapitalertragssteuer.
Gilt das für eine Risikolebenslebensversicherung ggf. auch, bzw. ist das ähnlich was die Vorraussetzungen betrifft?
Vielen Dank fürs posting im Voraus.
„Questioner“
eine Kapitallebensversicherung (KLV) hat doch allgemein eine
Mindestvertragslaufzeit von 12 Jahren?
Nein, die 12 Jahre haben mit der Versicherung nichts zu tun, es ging früher um die Steuerbefreiung der Auszahlung.
Da gibt es ja dann doch auch die Befreiung von der Kapitalertragssteuer.
Jetzt nicht mehr.
Gilt das für eine Risikolebenslebensversicherung ggf. auch,
Die Auszahlung aus einer Risikolebensversicherung ist höchstens erbschaftssteuerpflichtig (nur relevant bei sehr hohen Summen und/oder nicht-verwandten Begünstigten), aber weder kapitalertragssteuer-, noch einkommenssteuerpflichtig.