Risikolebensversi. oder Sterbegeldversicherung?

Guten Tag,

angenommen eine Person ist schwerbehindert nach einem Unfall.
Irgendwann macht man sich schon Gedanken es gibt schon seit ca. acht Jahren kein Sterbegeld mehr was kann ich tun…

Die Person stellt sich nun die Frage was ist hier möglich bekommt sie als Schwerbehinderter überhaupt noch eine bezahlbare Risikolebensversicherung.

>Was passiert bei Sozialleistungen z.B. Wohngeld kann das bei einer >kleinen Risikolebensversicherung abgelehnt werden?
>Also was ist für die Person dann bedingt durch oben genannte Zusammenhänge sinnvoller Risikolebensversicherung oder >Sterbegeldversicherung?

VG. Joe

Hallo,

im Prinzip ist beides das Gleiche. Sterbegeldversicherungen sind nur meist lebenslang und Riskoversicherungen zeitlich befristet.

Es gibt auch Sterbegeldversicherungen ohne Gesundheitsprüfung, bei denen stattdessen die Versicherungssumme in den ersten Jahren gestaffelt ist.

Sinnvoller ist es dann sicherlich, das Geld einfach anzusparen.

Gruss

Barmer

Guten Tag,
hier geht nur die Möglichkeit, Versicherung ohne Gesundheitsfragen, egal ob Risikolebensversicherung (bessere Wahl)oder vielleicht die teuere Sterbegeldversicherung, die u.U. erst nach einer Wartezeit von einigen Jahren leistet.Frage einen Versicherungsmakler nach diesen Möglichkeiten, der hat die Auswahl am Versicherungsmarkt.FG Andreas

Guten Tag,

Hallo!

angenommen eine Person ist schwerbehindert nach einem Unfall.
Irgendwann macht man sich schon Gedanken es gibt schon seit
ca. acht Jahren kein Sterbegeld mehr was kann ich tun…

Die Person stellt sich nun die Frage was ist hier möglich
bekommt sie als Schwerbehinderter überhaupt noch eine
bezahlbare Risikolebensversicherung.

Also entgegen der Meinung der Kollegen bin ich der Auffassung, dass eine Schwerbehinderung nicht per se eine Risikolebensversicherung ausschließt.

>Was passiert bei Sozialleistungen z.B. Wohngeld kann das bei
einer >kleinen Risikolebensversicherung abgelehnt werden?

Bei einer STERBEGELDversicherung gibt es Freibeträge. Als ich das für meine Mutter erledigt habe, war diese hier beim saarländischen Amt für Soziales bei 5.000 EUR anrechnungsfrei.

>Also was ist für die Person dann bedingt durch oben genannte
Zusammenhänge sinnvoller Risikolebensversicherung oder
>Sterbegeldversicherung?

Wenn es um die Absicherung der Beerdigungskosten geht dann ganz klar die Sterbegeldversicherung, da diese unbefristet läuft (die Einzahlung endet aber zu einem definierten Zeitpunkt). Wenn derjenige nämlich „Pech hat“, dann läuft die RISIKOlebensversicherung nur bis bspw. 85 und er verstirbt mit 86 … Sowas kann mit einer Sterbegeld nicht passieren.

Es gibt wirklich ein paar sehr vernünftige Angebote auf dem Markt.

Wenn gewünscht kann ich hier gerne einen ersten Überblick verschaffen. Kontaktdaten auf meiner Webseite.

VG. Joe

Viele Grüße aus Saarbrücken

Claude Burgard
freier Versicherungsmakler
Fachwirt für Versicherungen & Finanzen
http://www.versicherung-saarbrücken.de

Hallo,

>Was passiert bei Sozialleistungen z.B. Wohngeld kann das bei
einer >kleinen Risikolebensversicherung abgelehnt werden?

Bei einer STERBEGELDversicherung gibt es Freibeträge. Als ich
das für meine Mutter erledigt habe, war diese hier beim
saarländischen Amt für Soziales bei 5.000 EUR anrechnungsfrei.

hier muss unterschieden werden, ob es sich um Wohngeld oder Sozialhilfe handelt.

Bei Wohngeld sind nur die Einkünfte maßgebend.
Anlagen von Altersversorgung bzw. Sterbegeldversicherungen werden nicht berücksichtigt.

Infos zum Wohngeld findet man hier: http://www.wohngeldantrag.de/index.html

Bei Sozialhilfe gibt es Höchstsummen die anrechnungsfrei sind.

Gruß Merger

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Hallo,

angenommen eine Person ist schwerbehindert nach einem Unfall. Irgendwann macht man sich schon Gedanken es gibt schon seit ca. acht Jahren kein Sterbegeld mehr was kann ich tun…

Also es wird ja trotzdem seit acht Jahren munter weitergestorben.

Die Person stellt sich nun die Frage was ist hier möglich bekommt sie als Schwerbehinderter überhaupt noch eine bezahlbare Risikolebensversicherung.

Käme auch auf die Definition bezahlbar an. Eine wäre, ob man das Geld monatlich/jährlich für die Beiträge übrig hat. Man kann sich denken, dass die Versicherer mit Angeboten ohne Gesundheitsfragen nicht von der höchstmöglichen Lebenserwartung ausgehen und das hier möglicherweise gehaltvolle kleingedruckte Klauseln lauern.

>Was passiert bei Sozialleistungen z.B. Wohngeld kann das bei einer >kleinen Risikolebensversicherung abgelehnt werden?

Nö, die Freibeträge für Vermögen belaufen sich so bei ungefähr 60.000€. Risikolebensversicherungen wären ohnehin nicht anrechenbar, weil da ja auch nichts angespart wird.

>Also was ist für die Person dann bedingt durch oben genannte Zusammenhänge sinnvoller Risikolebensversicherung oder >Sterbegeldversicherung?

Welches Risiko will man eigentlich absichern? Sterben wird man auf jeden Fall und bisher ist das sogar noch kostenlos möglich. Die Beerdigungskosten übernimmt im Zweifel das Sozialamt. Wird dann natürlich kein Staatsbegräbnis, aber immerhin.
Also vielleicht überlegt man sich als allererstes, welches Risiko man absichern möchte (in €). Dann schaut man nach den Prämien der Versicherer und in den Klauseln, ab wann der gewünschte Betrag frühest möglich in voller Höhe im Fall des Falles ausgezahlt würde.
Dann kann man schon mal grob abschätzen, wieviel man da einzahlen muss, bevor es wenigsten kein Minusgeschäft wird.
Alternativ könnten die Prämien auch auf ein Tagelsgeldkonto o.ä. angelegt werden. Da ginge nichts für Provisionen, Verwaltungskosten, Risikabsicherung seitens des Versicherers und Gewinn ab, zusätzlich gäbe es ein paar Zinsen.
Letztlich sollte man sich bei Risikoversicherungen klar sein, dass man hier ein Risiko abdecken will und keine Sparanlage hat. Bei dieser Art von Versicherungen gibt es einige die „gewinnen“ (obwohl das in diesem speziellen Fall ja ausgeschlossen ist) und viele die Verlieren müssen. Anders kann es gar nicht funktionieren.

Insofern halte ich eine solche Versicherung für entbehrlich, da hier Risiko kein im Sinne von ruinierenden Kosten vorliegt. Und wenn man etwas ansparen will, dann sollte man eben sparen.

Grüße

Hallo,

Hallo,

angenommen eine Person ist schwerbehindert nach einem Unfall. Irgendwann macht man sich schon Gedanken es gibt schon seit ca. acht Jahren kein Sterbegeld mehr was kann ich tun…

Also es wird ja trotzdem seit acht Jahren munter
weitergestorben.

Die Person stellt sich nun die Frage was ist hier möglich bekommt sie als Schwerbehinderter überhaupt noch eine bezahlbare Risikolebensversicherung.

Käme auch auf die Definition bezahlbar an. Eine wäre, ob man
das Geld monatlich/jährlich für die Beiträge übrig hat. Man
kann sich denken, dass die Versicherer mit Angeboten ohne
Gesundheitsfragen nicht von der höchstmöglichen
Lebenserwartung ausgehen und das hier möglicherweise
gehaltvolle kleingedruckte Klauseln lauern.

Aber sicher jetzt sind die Versicherer wieder die Bösen
die im kleingedruckten Klauseln verstecken!
Man sollte hier beachten, dass auch viele Sterbevereine solche Sterbegeldversicherungen anbieten.

>Was passiert bei Sozialleistungen z.B. Wohngeld kann das bei einer >kleinen Risikolebensversicherung abgelehnt werden?

Nö, die Freibeträge für Vermögen belaufen sich so bei ungefähr
60.000€. Risikolebensversicherungen wären ohnehin nicht
anrechenbar, weil da ja auch nichts angespart wird.

Was hat Wohngeld überhaupt mit Ansparen einer Altersversorgung zu tun ? Selbst Hausbesitzer können Wohngeld (Lastenzuschuss) erhalten !

>Also was ist für die Person dann bedingt durch oben genannte Zusammenhänge sinnvoller Risikolebensversicherung oder >Sterbegeldversicherung?

Welches Risiko will man eigentlich absichern? Sterben wird man
auf jeden Fall und bisher ist das sogar noch kostenlos
möglich. Die Beerdigungskosten übernimmt im Zweifel das
Sozialamt. Wird dann natürlich kein Staatsbegräbnis, aber
immerhin.

Wie kommt man nur auf solch eine Aussage ?
Aus der Ursprungsfrage geht nicht hervor, dass der Fragesteller mittellos ist bzw. Sozialhilfeempfänger ist.
Die Frage bezog sich auf Wohngeld.

Im Todesfall könnte es auch sonstige Vermögenswerte, wie z.B. Immobilien geben. Möglich wäre auch, dass Erben vorhanden sind, die dann die Kosten für die Beerdigung übernehmen dürfen.

Also vielleicht überlegt man sich als allererstes, welches
Risiko man absichern möchte (in €). Dann schaut man nach den
Prämien der Versicherer und in den Klauseln, ab wann der
gewünschte Betrag frühest möglich in voller Höhe im Fall des
Falles ausgezahlt würde.
Dann kann man schon mal grob abschätzen, wieviel man da
einzahlen muss, bevor es wenigsten kein Minusgeschäft wird.
Alternativ könnten die Prämien auch auf ein Tagelsgeldkonto
o.ä. angelegt werden. Da ginge nichts für Provisionen,
Verwaltungskosten, Risikabsicherung seitens des Versicherers
und Gewinn ab, zusätzlich gäbe es ein paar Zinsen.

Was für ein Unsinn, Beiträge von ca. 30 € mtl. auf ein Tagesgeldkonto einzahlen. Wenn man von Kapitalanlagen nichts versteht, sollte man auf solche Antworten verzichten.

Letztlich sollte man sich bei Risikoversicherungen klar sein,
dass man hier ein Risiko abdecken will und keine Sparanlage
hat. Bei dieser Art von Versicherungen gibt es einige die
„gewinnen“ (obwohl das in diesem speziellen Fall ja
ausgeschlossen ist) und viele die Verlieren müssen. Anders
kann es gar nicht funktionieren.

Insofern halte ich eine solche Versicherung für entbehrlich,
da hier Risiko kein im Sinne von ruinierenden Kosten
vorliegt. Und wenn man etwas ansparen will, dann sollte man
eben sparen.

Grundsätzlich sollte man solch unsinnige Texte in einem Forum nicht schreiben, wenn man die persönliche Situation eines Fragenden nicht einschätzen kann. Dazu fehlen viel zu viel Informationen.

Grüße

Gruß Merger

Hallo,

Aber sicher jetzt sind die Versicherer wieder die Bösen die im kleingedruckten Klauseln verstecken!

Nein. Da es nun mal ein Geschäft ist, das Gewinn abwerfen soll und auch Kosten verursacht, ist mir völlig klar, dass es solche Klauseln gibt und dass ich sie mir vorher durchlesen muss, um mir ein Bild davon machen zu können, inwiefern ich damit ein Risiko absichern kann. Mir ist ebenso klar, dass man darauf von den wenigsten Versicherungsverkäufern noch extra drauf hingewiesen wird. Ist halt so und ich erlaube mir lediglich den Tipp zu geben ins Kleingedruckte zu schauen.

Man sollte hier beachten, dass auch viele Sterbevereine solche Sterbegeldversicherungen anbieten.

Wenn das dann nach dem abklopfen aller Rahmenbedingungen und eigenen Bedürfnisse das richtige ist, warum nicht.

>Was passiert bei Sozialleistungen z.B. Wohngeld kann das bei einer >kleinen Risikolebensversicherung abgelehnt werden?

Nö, die Freibeträge für Vermögen belaufen sich so bei ungefähr 60.000€. Risikolebensversicherungen wären ohnehin nicht anrechenbar, weil da ja auch nichts angespart wird.

Was hat Wohngeld überhaupt mit Ansparen einer Altersversorgung zu tun? Selbst Hausbesitzer können Wohngeld (Lastenzuschuss) erhalten!

Es wurde die Frage gestellt, ob das bei Sozialleistungen wie etwa Wohngeld angerechnet würde. Also habe ich diese Frage beantwortet. Das ist wohl Sinn und Zweck dieses Forums? Beim Wohngeld kommt es zwar für die Berechnung auf das Einkommen an. Allerdings ist ein zu hohes Vermögen ein Ausschlussgrund. http://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__21.html Es gibt einen Freibetrag und Vermögensarten, die hierin einbezogen werden oder auch nicht. Insofern ist es durchaus relevant.

>Also was ist für die Person dann bedingt durch oben genannte Zusammenhänge sinnvoller Risikolebensversicherung oder >Sterbegeldversicherung?

Welches Risiko will man eigentlich absichern? Sterben wird man auf jeden Fall und bisher ist das sogar noch kostenlos möglich. Die Beerdigungskosten übernimmt im Zweifel das Sozialamt. Wird dann natürlich kein Staatsbegräbnis, aber immerhin.

Wie kommt man nur auf solch eine Aussage ?

Ist die Frage nach dem abzusichernden Risiko vor Abschluss einer Risikoversicherung so grundsätzlich falsch? Die muss ich doch erstmal stellen, damit ich weiß, was ich absichern will. Und dass bei Leuten die nichts haben, der Staat einspringt, ist auch nichts Neues.

Aus der Ursprungsfrage geht nicht hervor, dass der Fragesteller mittellos ist bzw. Sozialhilfeempfänger ist.
Die Frage bezog sich auf Wohngeld.

Also ich lese: „Was passiert bei Sozialleistungen z.B. Wohngeld
Wohngeld“. Das war also nur ein Beispiel des Fragestellers. Es könnte auch um Leistungen nach SGB II oder wohl eher XII gehen. Wer 5.000€ im Monat bekommt, eine Immobilie und 100.000 auf der hohen Kante hat, wird sich nicht um die Anrechenbarkeit von Vermögen bei Sozialleistungen Gedanken machen. Das machen sicher eher jene, die bereits welche beziehen oder kurz davor sind.

Im Todesfall könnte es auch sonstige Vermögenswerte, wie z.B. Immobilien geben. Möglich wäre auch, dass Erben vorhanden sind, die dann die Kosten für die Beerdigung übernehmen dürfen.

Ja. Wo ist dann das existenzgefährdende Risiko?

Also vielleicht überlegt man sich als allererstes, welches Risiko man absichern möchte (in €). Dann schaut man nach den Prämien der Versicherer und in den Klauseln, ab wann der gewünschte Betrag frühest möglich in voller Höhe im Fall des Falles ausgezahlt würde.
Dann kann man schon mal grob abschätzen, wieviel man da einzahlen muss, bevor es wenigsten kein Minusgeschäft wird.
Alternativ könnten die Prämien auch auf ein Tagelsgeldkonto o.ä. angelegt werden. Da ginge nichts für Provisionen, Verwaltungskosten, Risikabsicherung seitens des Versicherers und Gewinn ab, zusätzlich gäbe es ein paar Zinsen.

Was für ein Unsinn, Beiträge von ca. 30 € mtl. auf ein Tagesgeldkonto einzahlen. Wenn man von Kapitalanlagen nichts versteht, sollte man auf solche Antworten verzichten.

Was spricht gegen einen Vergleich beider Alternativen? Warum muss man gleich so allergisch reagieren.
Man kann doch mal Risiko und die Leistungen nach 10 Jahren oder meinetwegen nach der Zeit, die man sich selbst noch gibt, gegenüberstellen und dann anhand des Ergebnisses und der eigenen Bedürfnisse und Risikoneigung eine Entscheidung fällen. Zum Vergleich zähle ich grundsätzlich auch, dass hier mehrere Angebote von Versicherern vorliegen und nicht bloß eins. Und es würde auch dazu gehören, ob da erst nach drei Jahren gezahlt würde und was da garantiert ist.

Letztlich sollte man sich bei Risikoversicherungen klar sein, dass man hier ein Risiko abdecken will und keine Sparanlage hat. Bei dieser Art von Versicherungen gibt es einige die „gewinnen“ (obwohl das in diesem speziellen Fall ja ausgeschlossen ist) und viele die Verlieren müssen. Anders kann es gar nicht funktionieren.
Insofern halte ich eine solche Versicherung für entbehrlich, da hier Risiko kein im Sinne von ruinierenden Kosten vorliegt. Und wenn man etwas ansparen will, dann sollte man eben sparen.

Grundsätzlich sollte man solch unsinnige Texte in einem Forum nicht schreiben, wenn man die persönliche Situation eines Fragenden nicht einschätzen kann. Dazu fehlen viel zu viel Informationen.

Genau aus diesem Grund gebe ich die Empfehlungen zunächst mal über die Rahmenbedingungen nachzudenken. Dazu gehört eben auch die Einschätzung des Risikos. Im Gegensatz zu anderen hier behaupte ich nicht, dass das eine oder andere auf jeden Fall das Beste wäre und abgeschlossen werden sollte. Und solange der Frager nur dermaßen allgemeine und unvollständige Angaben macht, ist doch wohl sehr unseriös zu irgendeiner Versicherung zu raten.
Aber mir ist natürlich klar, welche Art von Person gegen diese Herangehenweise sein könnte und dies gerne für den geneigten Kunden übernehmen würden ;o)

Grüße

Hallo,

1.)verstehe Deinen Hinweis auf das WOGG nicht.
Was verstehst Du denn unter einem erheblichen Vermögen?
Sicherlich ist dies kein Guthaben von 80.000 €,
denn für Einfamlienhäuser die einen Wert von 350.000 € darstellen,
gibt es auch einen Lastenzuschuss (Wohngeld) wenn die mtl. Einkünfte passen.

2.) sollte man auch an eine Absicherung im Todesfall gegenüber seinem Partner/in denken. In einigen Gemeinden kostet allein das Grab zwischen 5.000 - 8.000 € + Beerdigung.

3.) Egal was Du schreibst, ein Tagesgeldkonto bekommt man nicht mit einer mtl. Zahlung von 30/50 €. Vorraussetzung ist meist eine Einmalzahlung von 5.000 €.

4.) Ich habe nichts gegen Anlagen in Form von Sparverträgen, Fondsanlagen usw. Es muss nicht immer eine Versicherung sein.
Aber ein Tagesgeldkonto auf dem Du herum reitest passt einfach nicht.

Gruß Merger

Hallo,

1.)verstehe Deinen Hinweis auf das WOGG nicht.
Was verstehst Du denn unter einem erheblichen Vermögen?
Sicherlich ist dies kein Guthaben von 80.000 €, denn für Einfamlienhäuser die einen Wert von 350.000 € darstellen, gibt es auch einen Lastenzuschuss (Wohngeld) wenn die mtl. Einkünfte passen.

Es geht nicht darum, was ich darunter verstehe, sondern der Gesetzgeber. Und der bestimmt auch, welche Arten von Vermögen da wie eingehen. Der Gesetzgeber bezieht sich hier bei erheblichem Vermögen auf die Größen des Vermögenssteuergesetzes. Insziwschen haben Gerichte, aufgrund des Alters dieses Gesetzes höhere Werte als erheblich bewertet. Im Sinne des WoGG sind aber tatsächlich Guthaben von 80.000€ schon erheblich.

2.) sollte man auch an eine Absicherung im Todesfall gegenüber
seinem Partner/in denken. In einigen Gemeinden kostet allein
das Grab zwischen 5.000 - 8.000 € + Beerdigung.

Das ist zweifellos ein Aspekt, der in die Risikoabschätzung eingehen kann und muss. Habe ich doch gar nicht abgestritten.

3.) Egal was Du schreibst, ein Tagesgeldkonto bekommt man
nicht mit einer mtl. Zahlung von 30/50 €. Vorraussetzung ist
meist eine Einmalzahlung von 5.000 €.

EIn Tagesgeldkonto hat weder ein Mindestguthaben noch eine monatliche Mindesteinzahlung. Ich glaube wir reden hier von anderen Dingen.

4.) Ich habe nichts gegen Anlagen in Form von Sparverträgen,
Fondsanlagen usw. Es muss nicht immer eine Versicherung sein.
Aber ein Tagesgeldkonto auf dem Du herum reitest passt einfach
nicht.

Kann es sein, dass du darunter etwas ganz anders verstehst als ich und 99% aller anderen. Ich meine Tagesgeldkonten ohne Mindesteinlage und ohne Mindesteinzahlung. Ich meine keine Sparpläne oder ähnliches. Aber auch hier gilt wie bei den Versicherungen selbst, dass man eben die Angebote vergleicht.

Grüße

Also es wird ja trotzdem seit acht Jahren munter weitergestorben.
Welches Risiko will man eigentlich absichern?

Hallo ElBuffo,

es geht schlicht darum das Jemand nach einem sehr schweren Unfall, einmal darüber nachdenkt was passiert wenn den Weg allen Irdischen geht. Noch dazu wo er solche Dokus sieht.
http://www.wdr.de/tv/diestory/sendungsbeitraege/2012…

Ja und dann steht die Frage, was kann ich tun das ich nicht auf Müllkippe Abschnitt 336/4 verscharrt werde.
http://www.ratschlag24.com/armenbegraebnisse-steigen…

Also war die Frage wie kann ich am besten etwas auf die hohe Kante legen (Risikolebensversicherung, Sterbegeldversicherung …) so das mein „letzter Gang“ auf den Friedhof (Urnengrab) abgesichert ist. Also so ungefähr +/- 5000 Euro.
Das Thema Wohngeld wurde schon geklärt, ob ich dann bei Beantragung von Wohngeld auf eine Versicherung zurückgreifen muss… (Re2 Merger)

Gruss Joe