Risikolebensversicherung

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe im Mai 1993 eine Risiko LV abgeschlossen. Darin enthalten ist auch eine Berufsunfähigkeit mit 1 jähriger Karenzzeit.
Seit 6 Jahren bin in zu 100% Berufsunfähig und bin Frührentnerin und bekomme Rente.
Seit 1989 habe ich von meiner LV nichts mehr gehört. Habe bei jedem Umzug meine neue Adresse angegeben, aber nie eine schriftliche Bestättigung bekommen.
Ebenfalls keine neuen Unterlagen nach der Euro Umstellung.
Meine Beiträge habe ich immer per Einzugsermächigung beglichen.
Und so ist die Versicherung leider in Vergessenheit geraten.
Nun ist mir nach 6 Jahren aufgefallen, das ich die Berufsunfähigkeit mit versichert habe.
In den Versicherungsbebedingungen steht jedoch folgende Klausel:
„Der Anspruch auf Beitragsbefreiung und Rente entsteht mit Ablauf des Monats, indem die Berufsunfähigkeit eingetreten ist. Wird uns die Berufsunfähigkeit später als drei Monate nach ihrem Eintritt schriftlich mitgeteilt, so entsteht der Anspruch auf die Versicherungsleistungen erst mit Beginn des Monats der Mitteilung.“
Nun meine Frage:" Habe ich irgend eine Möglichkeit, für die rückliegenden Jahre Leistung zu bekommen? Oder ist das absolut unmöglich?
Ist die Versicherung (Nürnberger) verpflichtet mir Änderungen (meine Adressänderung, DM in Euro Umstellung, etc.) schriftlich mitzuteilen?
Bei evt. Chancen Leistung zu bekommen, an wen muß ich mich wenden?
Über eine Nachricht würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichem Gruß
06Micky

Nun, dort sind mehrere Knackpunkte. SIe brauchen Rechtsberatung, die ich nicht gegben darf. SO wäre eine LV nur dann nicht mehr aktiv, wenn Ihnen eine Mahnung nach $ 38/39 zugegangen ist.

Wenn Einzugsermächtigung besteht, ist die Nürnberger verpflichtet, Abzubuchen oder Abbuchung begründet abzulehnen.

Umstellung DM in € hat sie mitgeteilt - das weiß ich sicher; wenn Sie umgezogen sind, ist die Nürnberger eh nicht schuld am nicht-informiert-werden.

Am besten Sie bitten die Nürnberger unter Hinweis auf mögliche Beschwerde beim Ombudsmann rückwirkend zu leisten - ansonsten im Ablehnungs- oder Problemfall bitte den Ombudsmann einschalten:
Versicherungsombudsmann e. V. · Postfach 080632 · 10006 Berlin · Tel. 0800 3696000 · Fax 0800 3699000

Da kann ich nur sagen: viel Glück (könnte aber gehen)

Hallo 06Micky

um Leistungen oder Auskünfte zu bekommen solltest Du Dich direkt an die Versicherung wenden.
Da Du ja eine Versicherungsnummer hast werden die den Vertrag auch finden.
Bei der Versicherung lässt Du Dich dann mit der Leistungsabteilung verbinden und schilderst Deine Situation und bittest um Mithilfe.
Sollte das dann nicht zufriedenstellend funktionieren darf ich Dich bitten nochmals zu schreiben.
Gruß
Franjo

Hallo,
klingt sehr verzwickt… Sollte eine Rechtsschutzversicherung vorhanden sein so würde ich Dir auf jeden Fall empfehlen einen Fachanwalt für Versicherungsrecht zu nehmen. Der kann Dich eingehend beraten. Falls keine Rechtsschutz vorhanden und Du die Kosten scheust gibt es noch den „Ombudsmann“ für das Versicherungswesen. Einfach mal googeln und dem dann den Fall schildern.

Alles Gute!

Hallo,

grundsätzlich ist die Gesellschaft nicht dazu verpflichtet Adressänderungen oder ähnliche Dinge zu bestätigen. Das liegt allein in ihrem ermessen.

Leider ist die Gesellschaft auch nicht verpflichtet Leistungen rückwirkend zu erbringen, wenn dies in den Bedingungen geregelt ist. Sie können hier nur auf die Kulanz der Gesellschaft appelieren.

Einzige Möglichkeit wäre Ihr Anligen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in 53117 Bonn, Graurheindorfer Str. 108 schriftlich vorzutragen. Evtl. lenkt dann die Versicherungsgesellschaft ein.

Gruss Walter

Hallo 06Micky,

meiner Meinung nach wird es kaum möglich sein, für die gesamten vergangenen Jahre Leistungen zu bekommen. Zumindest fällt mir nichts ein, was ich dir in dieser Hinsicht raten könnte. Tut mir leid.

Einen entsprechenden Antrag auf BU-Rente hast du aber gestellt, damit zumindest zukünftig Leistungen erfolgen können?

Viele Grüße

Thomas K.

Hallo Micky,

leider kann ich hier nicht weiterhelfen. versicherungen wollen natürlich so wenig wie nur möglich zahlen.

dass sie 21 jahre nicht mitbekommen haben, dass eine versicherung monatlich beiträge abbucht, ist schon ungewöhlich.

grundsätzlich gelten die im damaligen vertrag unterschriebenen bedingungen. den vertag bitte schön aufheben. ich würde ihnen raten einen rechtsanwalt für versicherungsangelehenheiten zu konsultieren. der sollte prüfen, ob möglichkeiten bestehen. das wird einiges kosten, wird sich aber lohnen, wenn sie eine rente bekommen.

zahlt die versicherung ihnen aktuell eine rente? dass wäre sehr vorteilhaft. denn so ist wäre der streitfall nur über rückwikende zahlungen.

viele grüße chris

Die Versicherung kann aus Kulanzgründen die eingezahlten Beiträge zurückzahlen. Eine Verpflichtung dafür besteht allerdings nicht.