Sehr geehrte Berate!
Eine weitere Frage stellt sich für mich im Bereich der Risikolebensversicherung. Ist es wirklich sinnvoll den Versicherungsnehmer (VN) und die zu versichernde Person zu trennen. Mein Berater sagte mir das es Vorteile hat im falle dessen das die Versicherung zahlen muß. Ist es dann wirklich von Vorteil die zu versichernde Person anders im Vertrag benennen?
Beispiel: VN = Frau zu versichernde Person = Mann
VN = Mann zu versichernde Person = Frau
Im falle eine vorzeitigen Ablebens eines Partners bringt es steuerliche Vorteile für den VN aus dem Vertrag?
Danke für Eure Hilfe!
Hallo Christian,
das ist vollkommen korrekt!
Damit die Auszahlung der Todesfallleistung auch steuerfrei erfolgen kann, sollte die todesfallbezugsberechtigte Person auch VN und Beitragszahler sein.
Mit Sicherheit sind die meisten Risikolebensversicherungen ohne Berücksichtigung dieser Problematik abgeschlossen worden.
Viele Grüße
Ralf
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Hallo!
Kann ich auch nur zustimmen. Aktuell gelten zwar noch freibeträge von ca. 500.000 € zwischen Ehegatten, aber diese Grenzen sind schnell runter gesetzt. Und dann kommt im Falle des ablebens der Fiskus und hält die Hände auf.
Daher immer so machen, das der Empfänger der Leistung auch der VN ist und der andere nur die versicherte Person.
Gruß
Martin
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