Schade Herr Köhler, dass auch Sie vorschnell die Knarre ziehen:
_Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB)
Gesetzlich vorgeschrieben ist zur Sicherung der Kundeneinlagen nur eine Mindestabsicherung nach dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG). Nach diesem Gesetz sind generell die Einlagen von Bankkunden bis zu einer Höhe von 90% der Kundengelder, maximal jedoch 20.000 Euro pro Bankkunde bei einer Bankenpleite geschützt. Banken und Kreditinstitute müssen zwangsweise Mitglied einer Entschädigungseinrichtung sein, die bei einer Bankeninsolvenz diese Mindestbeträge der Bankkunden absichert.
Ob eine Bank dem Einlagensicherungsfonds angehört oder nicht, ist in der Regel den Geschäftsbedingungen der jeweiligen Bank zu entnehmen. Der Bundesverband Deutscher Banken bietet außerdem die Möglichkeit per Internet abzufragen, ob eine Bank dem Einlagensicherungsfonds angehört._
Durch den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken sind die Guthaben jedes einzelnen Kunden bei den privaten Banken bis zur Höhe von 30 Prozent des maßgeblichen haftenden Eigenkapitals der jeweiligen Bank zum Zeitpunkt des letzten veröffentlichten Jahresabschlusses voll gesichert. So steht es für den Einlagensicherungsfonds da. Dieser bietet also deutlich mehr Sicherheit als die Mindestanforderung, welche tatsächlich geregelt ist.
Wenn also Herr Cooler behauptet, dass die deutlich höhere Absicherung gesetzlich vorgeschrieben ist, ist das schlicht und einfach völlig inkompetent und falsch. Der Anleger, der sich auf diese Aussage verlässt und meinetwegen in einer Privatbank Reithinger sein Milliönchen angelegt hat (Ich weiß, dass das nicht mehr geht), steht aufgrund dieser falschen Aussage vor einem nicht unerheblichen Verlust.
Und dafür, dass dieses Forum „Wer weiß was“ heißt und dieser coole Schreiberling von sich behauptet, die richtigen Meinungen zu haben, ist es ganz schön gewagt, so sehr das Maul aufzureißen.
Ich zitiere auch das gern, was mein geschätzter Freund Cooler für eine Sülze von sich gegeben hat. Speziell für Sie:
… beweist die Tatsache, dass der Einlagesicherungsfonds sogar gesetzlich vorgeschrieben ist!!
Und nun gehen Sie mit Herrn Cooler einen Kaffee trinken und freuen Sie sich gemeinsam mit ihm, dass Sie mich zurechtgestutzt haben. Ich überlasse Ihnen wirklich gern den Triumph, möchte bloß, dass manche Wer-weiß-was-besser-User auch andere Meinungen akzeptieren können.
Um aber auch Ihnen die Möglichkeit zu geben, mit Ihrem zweifelsohne überragenden Wissen zu glänzen, Frage 3 ist immer noch nicht beantwortet:
3. Was passiert mit meiner Police, wenn die Versicherung nach ein paar Jahren in Konkurs geht? Stehe ich ohne Versicherungsschutz da und muss eine neue (zu wesentlich teureren Konditionen) abschließen?
Würde der Fragestellerin sicher mehr helfen. Von mir gibt es hier keine Antwort, weil ich auch nicht genau weiß, was in solch einem Fall wäre. Habe ich auch nie von mir behauptet. Ich habe mich der Fragestellerin angeschlossen, weil mir die Antwort nicht wirklch kompetent vorkam.
Und leider gibt es Traumwandler, die in dieser Frage irgendeine Heimtücke vermuteten. Schade eigentlich, das sagt einiges über die Qualität der Experten aus.
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