Risikolebensversicherung bei der der Tod

… beider verbundener Leben versichert ist

Hallo,

meine Frau und ich können jeweils allein den eigenen und den Lebensunterhalt unserer Kinder bestreiten.

Es besteht darum kein Bedarf, für den Tod von meiner Frau oder mir z.B. durch eine Risiko-Lebensversicherung vorzusorgen.

Anders liegt der Fall, wenn wir beide ums Leben kommen. Wir wollen regeln, wer für unsere Kinder sorgen wird und unsere Kinder für diesen Fall finanziell absichern.

Wir brauchen also eine Lebensversicherung, die erst zahlt, wenn meine Frau und ich aus dem Leben scheiden.

Die einfachste Variante ist, dasjenige Leben gegen Tod zu versichern, das billiger ist.

Noch billiger müsste aber eine Riskoversicherung auf verbundene Leben sein - aber nicht die geläufigere Form, bei der im Tode eines der verbundenen Leben gezahlt wird sondern eben die, bei der eine Leistung erst fällig wird, wenn beide versicherten Personen gestorben sind.

Wer bietet so eine Risikolebensversicherung an?

wollen regeln, wer für unsere Kinder sorgen wird und unsere

Das könnt Ihr nicht, das entscheidet dann das Vormundschaftsgericht.

Wir brauchen also eine Lebensversicherung, die erst zahlt, wenn meine Frau und ich aus dem Leben scheiden.

Wäre mir nicht bekannt, dass es so einen Tarif gäbe.

Die einfachste Variante ist, dasjenige Leben gegen Tod zu versichern, das billiger ist.

Die zahlt aber nach dem ersten Todesfall und nicht erst nach dem zweiten.

Wer bietet so eine Risikolebensversicherung an?

wie gesagt, wäre mir nicht bekannt.

Hallo wipfelblick,

leider kann ich auch nicht mit einer entsprechenden Vertragskonstellation weiterhelfen, denn ich kenne auch keinen Versicherer, der diese Tarifvariante anbietet.

Aber vielleicht hilft ja folgende Variante:
Die Risiko-LV wird auf das Leben des statistisch Längstlebenden (dürfte die Ehefrau sein) abgeschlossen.
Verstirbt nun der Ehemann „erwartungsgemäß“ vor ihr, ist das „gewünschte“ Szenario (Versicherung leistet nur nach Tod des Längstlebenden) erfüllt.
Verstirbt die Ehefrau doch VOR ihrem Mann, wird die Auszahlungssumme auf einem Sperrkonto zugunsten der Kinder bis zum Tode des Ehemanns angelegt. Ggf. müsste noch eine geringe zusätzliche finanzielle Absicherung getroffen werden, um jenen Fall auszugleichen, wenn der angelegte Betrag die Ebschaftssteuer-Freigrenze für die Kinder (je Kind 400.000,- €) übersteigt.

Auf diese Art und Weise könnte man einigermaßen preisgünstig das angedachte Szenario absichern.

Viele Grüße
Loroth

Hallo,

Risikolebensversicherungen auf 2 verbundene Leben sind mir nicht bekannt. Früher gab es dieses bei Kapital-LV, allerdings erfolgte die Auszahlung beim Tod des 1. Sterbenden.

Allerdings wurden die Beiträge bei Risikolebensversicherungen im letzten Jahr bei vielen Versicherungsunternehmen stark herabgesetzt.

Focus-Money hat auch dazu einen Vergleich vorrätig:

http://www.focus.de/finanzen/versicherungen/lebensve…

Bitte den Vergleich etwas weiter unten benutzen - zwischen 2 Querstrichen.

Hier das Geburtsdatum, Laufzeit und Versicherungssumme eingeben werden und die Berechnung erfolgt sofort.

Gruß Merger

Hallo wipfelblick,

interessant, was alles so an Antworten kommt :wink:

Risikolebensversicherungen auf „verbundene Leben“ gibt es bei vielen, aber nicht allen Versicherern. Zu unterscheiden ist dabei „Erstversterbendenbasis“ und „Letztversterbendenbasis“. Wie die Bezeichnung treffend aussagt, wird die Versicherungsleistung im ersten Fall bei Versterben der ERSTEN versicherten Person fällig, im anderen Fall bei Versterben der LETZTEN versicherten Person.

Im Bereich der Risikolebensversicherung wird m.W. derzeit nur die „Erstversterbendenbasis“ angeboten.

Kalkulatorisch ist dies günstiger, als nur die biometrisch günstigere Person einzeln zu versichern. Trotzdem sollte man es mit einer Einzelversicherung vergleichen, da mehrere sehr günstige Versicherer nur Einzelversicherungen anbieten.

Dazu sollte die Absicherungsstrategie kritisch überprüft werden. Es gibt kein reines „ceteris paribus“, wenn ein Elternteil verstirbt. Auch bei rein wirtschaftlicher Betrachtung fällt nicht einfach nur das Einkommen weg. Man sollte durchaus zusätzliche Kosten einkalkulieren. Wurden Ausbildungskosten berücksichtigt? Wenn die Einkommens- und Vermögensverhältnisse auch das hergeben, dann kann der angedachte Weg der richtige sein.

Viele Grüße und alles Gute
oscar.