meine Frau und ich suchen so eine Partnerlebensversicherung zur Risikoabsicherung. Es geht dabei nicht um gewaltige Summen, irgendwas zwischen 30-50.000 Euro.
Nun verhält es sich so, dass wir beide übergewichtig sind. Normalerweise läuft das ganze dann so ab, dass Versicherungen mit günstigen Beiträgen werben und wenn man dann abschliessen will, gibt man Grösse, Gewicht und eine Million anderer Auskünfte zum Gesundheitszustand an (teilweise werden noch Krankenhausberichte o.ä. gefordert) um anschliessend zu erfahren, dass sich die Versicherung freut, uns ein Angebot mit einem Risikoaufschlag von xxx unterbreiten zu können (nur wegen dem Übergewicht !).
Gibt es denn Versicherungsgesellschaften, die nach Angabe von Grösse und Gewicht bereits bei der Anfrage den korrekten Beitrag nennen, wenn keine weiteren Risiken vorliegen ?
Darf man die jeweilige Größe und das Körpergewicht erfragen?
man darf, da es zur Risikobewertung wichtig ist. Wenn jemand 367,89kg wiegt, ist davon auszugehen, das er beizeiten das sozialverträgliche Ableben haben wird, als jemand, der 87,5kg wiegt
Gibt es denn Versicherungsgesellschaften, die nach Angabe von
Grösse und Gewicht bereits bei der Anfrage den korrekten
Beitrag nennen, wenn keine weiteren Risiken vorliegen ?
Ich fürchte nein, denn die Risikoprüfung ist arbeitstechnisch von der Antragsaufnahme getrennt und wird von verschiedenen Leuten gemacht.
die Versicherungen gehen hier m.E. einheitlich nach dem Body-Mass-Index vor. Von Übergewicht redet man meißt ab einem BMI von mehr als 30.
In solchen Fällen werden meißt Arztanfragen bei angegeben Hausarzt gemacht, um zu sehen ob es eine Ursache für das Übergewicht gibt oder ob bereits Organe (vergrößerte Leber oder Herz u.ä) „geschädigt“ sind.
Er nach dieser Aukunft ist dann meißt der Zuschlag definierbar.
BMI Rechner findet man übrigens im Internet in Massen.
Jetzt im Jahresschlußgeschäft findet man aber auch ab und an Versicherer die keine Gesundheitsfragen stellen, also auch nicht Größe und Gewicht fragen. Dafür muß man in den ersten Jahren entweder eine Staffellung der Leistung hinnehmen oder geht in den ersten 5 Jahren bei einem eventuellen Todesfall völlig leer aus. Leider fehlt mir dazu zur Zeit der Überblick über den Markt, mir ist nur ein Produkt bekannt wo ein Versicherer ein Fondsgebunde Rentenversicherung anbietet mit 50.000 € Todesfallschutz ohne Gesundheitserklärung. Aber vielleicht hat jemand hier ja einen besseren Überblick über die Angebote im Markt.
Darf man die jeweilige Größe und das Körpergewicht erfragen?
man darf, da es zur Risikobewertung wichtig ist. Wenn jemand
367,89kg wiegt, ist davon auszugehen, das er beizeiten das
sozialverträgliche Ableben haben wird, als jemand, der 87,5kg
wiegt
Lol
Ich wollte vom Fragenden das Gewicht und die Größe wissen, um einen möglichen RI-Zuschlag abzuschätzen. Das die Fragen zulässig sind ist mir bewußt