Risikolebensversicherung - Erben?

Hallo zusammen,

ich beschäftige mich immer noch mit dem Thema Risikolebensversicherung und hoffe, wie bereits mehrfach zu diesem Thema, wieder auf Eure Kompetenz :smile:

Falls der Versicherungsnehmer und die versicherte Person (in diesem Fall die unverheirateten Partner eine eheähnlichen Gemeinschaft) gleichzeitig sterben sollten, wer bekommt die Summe dann ausbezahlt?

Konkretes Beispiel: Mein Freund ist Versicherungsnehmer, ich bin die versichterte Person. Bei meinem Ableben sollte mein Freund als Versicherungsnehmer durch die Summe finanziell abgesichert werden. Falls nun beide gleichzeitig sterben, wer bekommt die Summe dann? Meine Eltern oder seine Eltern? Und wie sieht es dann mit der Erbschaftssteuer aus, fällt sie dann wieder an?

Danke für die Hilfe, Anna.

Guten Tag Anna,
bei beiderseitigem Tod der versicherten Personen, fällt die auszuzahlende Leistung jeweils in den Nachlass der bezugsberechtigten
Verstorbenen.
Sind die jeweiligen Eltern die alleinigen Erben, fallen sie im Erbfall
(nicht im Schenkungsfall) unter die Steuerklasse I mit einem
Freibetrag von 307 T €.

Gruß
Günther

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Hallo Anna,
ergänzend, obgleich nicht gefragt;
es ist auch möglich, das Bezugsrecht zu erweitern:
Bezugsberechtigt im Todesfall: Versicherungsnehmer, falls dieser
verstorben: Person X, geboren YY.ZZ.19sowieviel.
Steuer wäre dann grundsätzlich fällig (ggf. Freibeträge beachten)
Gruß

Ergänzungsfrage
Hallo Experten,

muss in einem solchen Fall geklärt werden, ob einer der beiden vorher - und sei es eine Sekunde - starb? Das hätte ja erhebliche Auswirkungen auf den Erbgang!

Gruß,
Andreas

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Da mag jemand seine Schwiegereltern nicht :wink:

Fragen Sie das bitte im Rechts-Brett!

Hallo Experten,

muss in einem solchen Fall geklärt werden, ob einer der beiden
vorher - und sei es eine Sekunde - starb? Das hätte ja
erhebliche Auswirkungen auf den Erbgang!

Gruß,
Andreas

Hallo,
nein. A ist Versicherungsnehmer und gleichzeitig bezugsberechtigt.
Stirbt A und es ist für diesen Fall keine weitere Regelung getroffen, so gehen die Rechte an seine Erben.
Gruß