Risikolebensversicherung und Hypothek

Hallo Banker,

vor einigen Jahren wurde einem Immobilienkäufer zusätzlich zur Hypothek eine Risikolebensversicherung aufgezwungen. Nach Jahren aus der „selbstverschuldeten Unmündigkeit“ erwacht, stellt der Kunde fest, dass er die gleiche Summe sogar mit seinem inzwischen höheren Alter woanders billiger absichern könnte, ja, er könnte sogar eine Versicherung mit annuitätisch fallender Summe abschließen. Darauf hat ihn seinerzeit niemand hingewiesen.

Kann die Bank auf „ihrem“ RLV-Vertrag bestehen, oder reicht es, die neue Police mit der Bank als Begünstigten zu hinterlegen?

Vielen Dank,
Andreas

Kann die Bank auf „ihrem“ RLV-Vertrag bestehen, oder reicht
es, die neue Police mit der Bank als Begünstigten zu hinterlegen?

Entscheidend ist, was im Kreditvertrag steht. Normalerweise reicht es, wenn irgendeine Versicherung mit ausreichender Deckungssumme hinterlegt wird.

Hallo,

die Bank kann nicht darauf bestehen, dass die LV in ihrem Unternehmen bestehen bleibt. Sowas wäre ein Kuppelprodukt und die sind verboten.

Tipp: Erst die neue abschliessen, dann die alte kündigen!

Fallende LV sind allerdings wesentlich günstiger als gleichbleibende! Also erst prüfen, ob nicht doch Ehefrau und Kinder abgesichert bleiben sollen. Und dann nicht Birnen mit Äpfeln vergleichen!

VG
Mela