Hallo Rechtsexperten,
heute wollte ich bei kartenkaufen.de (= getgo.de) 2 Konzertkarten bestellen und stieß in den AGB unter den Lieferbedingungen auf folgende Aussage von getgo:
„4. Abwicklung und Versand
…
Die Gefahr des zufälligen Untergangs
oder der zufälligen Verschlechterung der bestellten Ware
geht auf den Kunden über.
Für den Fall, dass der Kunde kein Verbraucher ist,
geht die Gefahr bei Versendung der bestellten Ware auf den Kunden über,
wenn die Sache an die dem Transport ausführende Person übergeben wird
oder wenn die Bestellung zwecks Versendung unser Lager verlassen hat.
…“
Verstehe ich dies richtig, dass bei Verlust der Eintrittskarten (durch die Post) wir das Problem haben ? (getgo.de bucht schon vorher den Betrag vom Konto ab !).
Ist dies bei Privatpersonen rechtlich zulässig ?
Schon jetzt vielen Dank für eure Mühe.
Gruß
Ralph