Hallo allerseits,
noch ein Fall von mir…
hoffe, ich drück mich nicht zu umständlich aus…
B sieht eine Bananenschale auf dem Gehweg gegenüber einem Seniorenheim, die kurz zuvor von A dort hin geworfen wurde damit jemand darauf ausrutscht, und kickt sie mit dem Fuß an eine Mauer, wobei er glaubt, dass sie da niemandem gefährlich sein kann. R geht immer nah an der Mauer, rutscht aus und verletzt sich schwer.
Meine Frage ist nun, ob man hier die Risikoverringerungstheorie anwenden kann.
„Nach der Risikoverringerungstheorie ist ein Erfolg dem Täter nicht zuzurechnen, wenn er durch seine Handlung eine Abschwächung des Risikos oder einen zeitlichen Aufschub bewirkt“ (z.B.:SK- StGB – Rudolphi, Vor § 1, Rn 58)
Das ist ja hier nicht wirklich der Fall. Aber ist es möglich, dass man das auf der subjektiven Ebene annimmt? Der B glaubte ja, dass die Schale an der Mauer nicht mehr gefährlich ist…? Sämtliche befragte Literatur ging auf diese Problematik nicht ein.
Kann man den B bestrafen? Fahrlässige Körperverletzung? ich finde nein… andere Meinungen willkommen!
Und dann, ist das Wegtreten überhaupt eine Sorgfaltspflichtverletzung?
Bei dieser Frage bin ich dankbar über alle Denkanstöße…
vielen lieben Dank,
cheers Jessica
