Hallo Leute, ich brauche Eure Hilfe.
ich habe die Absicht eine Risikoversicherung abzuschließen.
Was ist zu beachten, daß die Versicherungsgesellschaft dann auch im Falle des Falles an die Hinterbliebenen auszahlt? Ich habe da gehört, daß die dann reklamieren, daß dieses und jenens hätte doch gegeben werden müssen.
Ich selbst war noch nie im Krankenhaus oder stationär behandelt.
Ab und zu gehe ich zu meinem Hausarzt.
Vielen Dank im voraus für Eure Hilfe.
Gruß
Josef
Hallo,
Was ist zu beachten, daß die Versicherungsgesellschaft dann
auch im Falle des Falles an die Hinterbliebenen auszahlt?
Erstmal sterben.
Ich habe da gehört, daß die dann reklamieren, daß dieses und
jenens hätte doch gegeben werden müssen.
Im Antrag werden Fragen zu Deiner Gesundheit bzw. zu Krankheiten gestellt. Die müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden. Wenn Du das nicht machst, dann liegt eine vorvertragliche Anzeigenpflichtverletzung vor. Die Versicherung kann die Leistung verweigern. Unterschiede bei den Gesellschaften gibt es auf die Zeit, auf die sich die Fragen rückwirkend beziehen.
Ich selbst war noch nie im Krankenhaus oder stationär
behandelt.
Da haste was verpaßt.
Ab und zu gehe ich zu meinem Hausarzt.
Schön. Gib es an. Auch die Behandlung eines Schnupfen. Schaden tut es nicht.
Tip 1: Bei der Risikoversicherung ist der Preis entscheidend. Es gibt einen Brutto- und Nettopreis. Brutto ist der reguläre Tarifbeitrag, netto das, was Du zu zahlen hast unter Berücksichtung der Überschüsse. Der Nettopreis kann bei schlechter Geschäftslage bis auf den Bruttopreis steigen.
Tip 2: Es gibt eine ganze Reihe Spezialtarife (fallende Versicherungssumme, „technisch“ einjährige Vertragsdauer, etc.). Damit läßt sich die Prämie oft erheblich reduzieren.
Grüße Georg Pütz
Finanz-Sachverständiger
hallo Josef,
ganz einfach: sämtliche Vorerkrankungen angeben, also nichts verschweigen und unter „Besonderes“ schreiben, dass Du die
Gesundheitsfragen nach besten Wissen und Gewissen genannt hast. Da Du aber Laie bist, bist Du jederzeit bereit, Dich von einem Arzt untersuchen zu lassen.
Dann kann wirklich nichts mehr passieren.
Dann zählt nur noch eines: bistz Du tot oder nicht! Ein halbtot gibt´s nur in der Sprache.
Grüße
Raimund
Hallo Josef,
leg´ dem Antragformular ein extra-Schreiben bei:
„Angaben zu meinem Gesundheitszustand kann ich nur als medizinischer Laie machen. Nähere Auskünfte erteilt Ihnen mein Hausarzt/meine Hausärztin N.N., …Straße 99, 12345 Musterdorf.“
Man weiss nie, aus welcher medizinischen „Mücke“ sie die Vorform
einer zum Tode führenden Krankheit erkennen.
Mit obiger Formulierung müsstest Du aus dem „Schneider“ sein.
Kann sein, dass dein Doc dir dafür etwas berechnet (frag´ihn mal).
Tschö. Martin