Risikozuschläge

Hallo,

ich habe zwar schon viel in diesem Forum gelesen, aber das soll nun mein erster Beitrag, bzw. Frage sein.

Und zwar geht es um Risikozuschläge (Speziell zu den Gesellschaften Hallesche, Alte Oldenburger, Hanse Merkur, DKV, AXA).

Ich habe seit meinem ca. 14. Lebensjahr eine Pollenallergie. Allerdings habe ich seit ca. 3 Jahren keine Beschwerden mehr und nehme auch seit vielen Jahren keine Medikamente mehr, da die Beschwerden seit Jahren Rückläufig sind. Wie sieht es mit dem Risikozuschlag in diesem Fall aus? Wird die Linderung anerkannt oder gibt es nur Zuschlag oder „Nicht-Zuschlag“?
Muss ich den Heuschnupfen überhaupt angeben, wenn ich seit 3 Jahren gar keine Beschwerden mehr habe? Ich war vor ca. 10 Jahren das letzte mal deshalb beim Allergologen. Vor 4 Jahren war ich mal beim HNO, dem ich davon erzählt habe und der das dann auch gleich in die Krankenakte aufgenommen hat.

Bei einer Routineuntersuchung habe ich vom Hausarzt mal gesagt bekommen, dass ich eine Zyste (glaube an der Niere) hätte, dies aber völlig normal sei und auch nciht behandelt werden müsste (wurde sie auch nicht). Muss ich diese angeben? Kann das Probleme geben?

Wie sieht es mit Paradonthose aus? Mein Zahnarzt meinte, dass es bald mal notwendig sei etwas dagegen zu unternehmen. Gemacht wurde bisher noch nix.

Kann es bei diesen Sachen auch zu Ausschlüssen kommen? Mit was für Risikozuschlägen ist zu rechnen? Können diese auch wieder wegfallen?

Danke.

MrDaBoss

ich habe zwar schon viel in diesem Forum gelesen, aber das
soll nun mein erster Beitrag, bzw. Frage sein.

Dann verrat uns doch mal bitte, was für eine Versicherung Du beantragen willst, mir fallen sofort 4 verschiedene ein, bei der Gesundheitsfragen gestellt werden.

Vor 4 Jahren war ich mal beim HNO, dem ich davon erzählt habe und der das dann auch gleich in die Krankenakte aufgenommen hat.

Bei meiner PKV wurde nach stationären Behandlungen innerhalb der letzten 10 Jahre, und nach ambulanten Behandlungen innerhalb der letzten 5 Jahre gefragt. Sowie nach sonstigen bestehenden Krankheiten, Unfallfolgen etc.

Aus meiner Sicht mußt Du den Heuschnupfen definitiv angeben. Du warst ja deshalb vor 4 Jahren beim teuren Facharzt in Behandlung.

Bei einer Routineuntersuchung habe ich vom Hausarzt mal gesagt
bekommen, dass ich eine Zyste (glaube an der Niere) hätte,

Würde ich zur Sicherheit angeben, damit sich die PKV später im Leistungsfall nicht aus dem Vertrag winden kann.

Wie sieht es mit Paradonthose aus? Mein Zahnarzt meinte, dass
es bald mal notwendig sei etwas dagegen zu unternehmen.

Die Diagnose wurde gestellt, und die Notwendigkeit einer baldigen Behandlung besteht. Damit MUSST Du das im PKV- Antrag angeben.

Kann es bei diesen Sachen auch zu Ausschlüssen kommen? Mit was
für Risikozuschlägen ist zu rechnen?

Das hat, als ich mich wegen PKV erkundigt hatte, jede PKV anders gehandhabt. Der mir angebotene Risikozuschlag wegen Heuschnupfen (ich nehme Loratadin) war zwischen 0 und 30%.

Danke.

MrDaBoss

Bitte.

Erdbeerzunge

Ich habe mich noch nicht entschieden.
Aber soweit ich weiß stellen ja wohl alle Gesundheitsfragen.

Hallo,

Und zwar geht es um Risikozuschläge

Ich habe seit meinem ca. 14. Lebensjahr eine Pollenallergie.
Allerdings habe ich seit ca. 3 Jahren keine Beschwerden mehr
und nehme auch seit vielen Jahren keine Medikamente mehr, da
die Beschwerden seit Jahren Rückläufig sind. Wie sieht es mit
dem Risikozuschlag in diesem Fall aus? Wird die Linderung
anerkannt oder gibt es nur Zuschlag oder „Nicht-Zuschlag“?
Muss ich den Heuschnupfen überhaupt angeben, wenn ich seit 3
Jahren gar keine Beschwerden mehr habe? Ich war vor ca. 10
Jahren das letzte mal deshalb beim Allergologen. Vor 4 Jahren
war ich mal beim HNO, dem ich davon erzählt habe und der das
dann auch gleich in die Krankenakte aufgenommen hat.

Zunächst ist die Fragestellung im Antragsformular relevant, hier gibt es durchaus Unterschiede; für die Risikobeurteilung der PKV ist dann des weiteren von Interesse, welche Mehraufwendungen statistisch einkalkuliert werden müssen, die oben genannten Angaben reichen hierfür nicht aus!

Bei einer Routineuntersuchung habe ich vom Hausarzt mal gesagt
bekommen, dass ich eine Zyste (glaube an der Niere) hätte,
dies aber völlig normal sei und auch nciht behandelt werden
müsste (wurde sie auch nicht). Muss ich diese angeben? Kann
das Probleme geben?

Auch hier reichen die Angaben zu einer Ferndiagnose nicht aus, entscheidend: mit welchen Mehraufwendungen muss die PKV schlimmstenfalls kalkulieren?

Wie sieht es mit Paradonthose aus? Mein Zahnarzt meinte, dass
es bald mal notwendig sei etwas dagegen zu unternehmen.
Gemacht wurde bisher noch nix.

Hier ist u.U. mit Vertragserschwerungen zu rechne.

Kann es bei diesen Sachen auch zu Ausschlüssen kommen? Mit was
für Risikozuschlägen ist zu rechnen? Können diese auch wieder
wegfallen?

Lass dich beraten! Ein guter Vermittler wird entsprechende Hinweise geben und ggf. eine Risikoanfrage bzw. einen Probeantrag stellen. Eine Risikoeinschätzung über dieses Medium ist nicht möglich!

Gruß J.K.

Ich habe mich noch nicht entschieden.
Aber soweit ich weiß stellen ja wohl alle Gesundheitsfragen.

Nein, bei der Hundehalterhaftpflichtversicherung werden keine Gesundheitsfragen gestellt, bei der Krankenvollversicherung schon.

Die Bewertung einer nicht behandlungspflichtigen Allergie (Heuschnupfen) wird bei einer Risikolebensversicherung anders erfolgen, als bei einer Kranken- oder Berufsunfähigkeitsversicherung.

Also, ein paar Details mehr dürfen es schon sein, wenn Du eine vernünftige Antwort haben willst.