Risikozuschlag nach Kündigung rückwirkend zahlen

Ich habe vor zwei Jahren eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen. Ich hatte zu dem Zeitpunkt zwei fehlende Zähne, die ich dem Berater auch angegeben habe.
Leider wurde das anscheinend nicht in meinem Vertrag vermerkt. Nach dem ich nach der Wartezeit den Kosten- und Heilplan eingereicht habe, schrieb mir die Versicherung,dass sich die Beiträge um ca 50% erhöhen, weil ich die fehlenden Zähne nicht angegeben habe.
Hatte ich meines Erachtens… naja habe sofort vom Sonderkündigungsrecht gebrauch gemacht und mit sofortiger Wirkung gekündigt. Jetzt will die Versicherung rückwirkend ne Menge Geld von mir, weil Ihnen ein sog. „Risikozuschlag“ zu steht.
Ist das rechtens?

KLar, deine Angaben im Antrag waren offenbar nicht wahrheitsgemäß. Der Vertrag wird so ab Beginn hergestellt, als wenn du ehrlich die Fragen beantwortet hättest.
Warum hast du denn gekündigt? Du einfach nur korrekt versichert gewesen und hättest voll die Leistungen beanspruchen können.