Risiokolebensversicherung - Bezugsberechtigte

Kann jmd. von seinen Erfahrungen zu folgendem Problem berichten:
dauerhafte und rechtswirksame Festlegung der Kinder als Bezugsberechtigte in der Risikolebensversicherung (RLV)?
Seit 17 Jahren gibt es folgende RLV:

  • Versicherungsnehmer: Ex- Mann
  • versicherte Personen: Ex-Eheleute
  • Bezugsberechtigte zu Vetragsbeginn: im Todesfall der überlebende Versicherte, falls beide
    verstorben, die drei Kinder; jederzeit und ausschließlich änderbar durch den Versicherungsnehmer
  • Beitragszahlung: ursprünglich vom gemeinsamen Einkommen, seit der Trennung übernommen durch den Ex-Mann
  • Aktuell Bezugsberechtigte: unklar (keine Einsicht)

Von Beginn an war - für beide sichtbar- der Vertrag frei von Gegenseitigkeiten u. gleichberechtigten Handlungsmöglichkeiten. Selbstverständlich gab es daher Klarheit u. Vereinbarung beider Parteien über die Verwendung der RLV im gegenseitigen und familiären Interesse, sowie darüber, dass es sich NICHT um ein Geschenk der Ex-Frau mit dem Ziel der ausschließlichen Begünstigung des Ex-Manns handelte. Schließlich waren genauso
die Leistungen der Ex-Frau (jahrelang hälftiger Beitrag, Gesundheitsprüfung, Schweigepflichtsbefreiung) Grundlage für das Zustandekommen der RLV.
Nach jahrelangem Trennungskrieg ist der Ex-Mann berechtigt, weiterhin das Leben der geschiedenen Partnerin zu seinen Gunsten (oder wessen Gunsten er immer will) zu versichern und sogar zu verpfänden (AGB § 13 {3})!?!
Die Zahlung der Versicherungsbeiträge hat der Ex-Mann seit der Trennung komplett übernommen, d.h. auf die Option des Ablebens der geschiedenen Partnerin zahlt der Mann seither den doppelten Beitrag!

Ziel ist eine dauerhafte und rechtswirksamme Festlegung der Kinder als Bezugsberechtigte in der RLV!
Kennt sich jemand mit der Materie aus oder kennt entsprechende Gerichtsurteile?

dauerhafte und rechtswirksame Festlegung der Kinder als
Bezugsberechtigte in der Risikolebensversicherung (RLV)?

Das muß der Versicherungsnehmer tun, zwingen kann man ihn dazu nicht.

  • Aktuell Bezugsberechtigte: unklar (keine Einsicht)

Ich bin nicht sicher, ob man für eine Änderung der Bezugsberechtigung die Unterschrift der versicherten Personen braucht. Ein Anruf bei der Versicherung bringt Klarheit und dürfte nicht am Datenschutz scheitern.

weiterhin das Leben der geschiedenen Partnerin zu seinen
Gunsten (oder wessen Gunsten er immer will) zu versichern und

Ich glaube nicht, dass man ihn zwingen kann, einen bestehenden Vertrag zu kündigen. Und wenn, hätte das im Scheidungsverfahren geregelt werden müssen.

sogar zu verpfänden (AGB § 13 {3})!?!

Was will man bei einer RLV verpfänden ?

Die Zahlung der Versicherungsbeiträge hat der Ex-Mann seit der
Trennung komplett übernommen, d.h. auf die Option des Ablebens
der geschiedenen Partnerin zahlt der Mann seither den
doppelten Beitrag!

Das ist ein merkwürdiges Verständnis des versicherten Tarifes.

Ziel ist eine dauerhafte und rechtswirksamme Festlegung der
Kinder als Bezugsberechtigte in der RLV!

Ich verstehe die Frage nicht so ganz. Da möchte jemand einem anderen vorschreiben, was dieser mit seiner Versicherung zu tun hat ? Das wird schlechterdings möglich sein.

Hallo!

  • Aktuell Bezugsberechtigte: unklar (keine Einsicht)

Ich bin nicht sicher, ob man für eine Änderung der
Bezugsberechtigung die Unterschrift der versicherten Personen
braucht. Ein Anruf bei der Versicherung bringt Klarheit und
dürfte nicht am Datenschutz scheitern.

Bei einem unwiderruflichen Bezugsrecht bedarf es der Zustimmung des Bezugsberechtigten. Bei einem widerruflichen Bezugsrecht (der Regelfall), kann der VN dieses Recht frei vergeben.

weiterhin das Leben der geschiedenen Partnerin zu seinen
Gunsten (oder wessen Gunsten er immer will) zu versichern und

Ich glaube nicht, dass man ihn zwingen kann, einen bestehenden
Vertrag zu kündigen. Und wenn, hätte das im
Scheidungsverfahren geregelt werden müssen.

Eben, er zahlt die Beiträge und kann diese Versicherung auch behalten.

Ziel ist eine dauerhafte und rechtswirksamme Festlegung der
Kinder als Bezugsberechtigte in der RLV!

Ich verstehe die Frage nicht so ganz. Da möchte jemand einem
anderen vorschreiben, was dieser mit seiner Versicherung zu
tun hat ? Das wird schlechterdings möglich sein.

Ich verstehe es auch nicht, welcher Nachteil entsteht denn der Ex-Frau durch diese RLV?

Sie hat keinerlei Möglichkeiten etwas gegen diesen Vertrag zu machen, warum auch.

Gruß
CM