haben vor 8monaten unser neu bezogene DG.wohnung schön renuviert seit ein paar wochen treten in fast allen räumen risse auf,zwischen den rigipsplatten haupsächlich an den ecken zur decke.unser vermieterin ist der meinung da könne man nichts dran machen das silikon zwischen den platten würde mit der zeit spröde und wir müssen das so hin nehmen. Ist das so?ist die wohnung unfachmässig ausgebaut worden?
kann man in so einem fall die miete kürzen?
Ich bitte um Entschuldigung, aber es bestanden Kommunikationsschwierigkeiten zwischen mir und wer-weiss-was. Ich hatte meine Stellungnahme bereits am 09.01.2010 an Sie gesandt.
Hallo mone82,
Ihre technische Anfrage ist vielfältig und deshalb nur konstruktionsbedingt zu beantworten.
Eine Dachgeschoßwohnung liegt in der Regel unter einem Schrägdach aus Holzkonstruktion. Dieses Dach ist witterungsabhängig ständig von den Jahreszeiten abhängig, mehr oder weniger mit zum Teil erheblichen Temperaturdifferenzen und Feuchtigkeitseinwirkungen betroffen. Diese Bauphysikalien wirken sich in Dehnungen der Holzbaustoffe aus = Verkürzungen und/oder Verlängerungen. Diese Auswirkungen setzen sich auch in den anschließenden Wand- Decken- und Dachschrägenbekleidungen aus und zwar dort, wo diese zusammenstoßen, also Ecke lotrechte Wand/Schräge und Schräge/waagerechte Decke. Deshalb kommt es naturgemäß zu unvermeidbaren Dehnungen, die sich in Rissen darstellen.
Nun zur Verantwortung:
Der Vermieter und sein Handwerker lässt bei der Herstellung diese Ecken zwischen den Platten und dem Putz dauerelastisch schließen. Dennoch sind auch dann Risse unvermeidlich. Man geht in der Beurteilung, ob Mangel ‚ja‘ oder ‚nein‘ davon aus, dass diese Anschlüsse gelegentlich überarbeitet werden müssen und zwar dann, wenn der Renovierungszeitraum (alle 5 Jahre) fällig ist. Ich zähle die Arbeit zu den Renovierungsarbeiten. Eine Einschränkung hinsichtlich zur Verantwortung des Vermieters kann nur dann aktuell sein, wenn die dauerelastische Naht total versprödet ist und nicht mehr dauerelastisch wirkt oder wenn eine dauerelastische Naht überhaupt nicht ausgeführt worden ist.
Sie sehen hieraus, wie differenziert die Verantwortung einzustufen ist. Aus jahrzehntelanger Erfahrung mit Mietstreitigkeiten empfehle ich Ihnen, eine Lösung der Problematik zur nächsten Renovierung selbst zu finden, möglicherweise mit auf Schattenfuge geklebten Styropor-Zierleisten.
Von einer Mietminderung rate ich ab, ganz abgesehen davon, dass Sie dann die Beweislast tragen. Vielleicht gelingt es Ihnen ja, mit dem Vermieter eine Vereinbarung zu treffen, dass er sich bei der nächsten Renovierung oder nachträglich mit den Lohnkosten (Fugenausführung) von 1-2 Std.= € 30,-/60,- beteiligt.
Sollten Risse nicht nur in den Ecken, sondern auch in den Flächen vorhanden sein, kann dieser Sachverhalt nur mit einer sachverständigen Inaugenscheinnahme vor Ort aufgeklärt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Schwedler
www.baumeister-schwedler.de
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