Ritzel ändern - Eintragen lassen

Hallo,

Ein Freund von mir hat sich eine Yamaha XJ 600 gekauft. Musste diese Drosseln auf 34 PS, hat auch alles funktioniert, leider sind halt die 34 PS mit der Übersetzung für das Gewicht etwas gering. Ich meinte zu ihm er könne mal schauen ob er ein kleineres Ritzel eintragen lassen kann damit er eine kleinere Übersetzung hat und somit die Leistung besser verteilt wird. Jetzt meinte er das das sicher nicht geht weil man die Übersetzungsänderung nicht eingetragen kriegt, hat sich schon einmal jemand ein kleineres Ritzel eintragen lassen oder weiß ob das geht?

Gruß Michael

sowas muss man nicht eintragen lassen - die leistungsklasse bleibt ja. und eine zul. höchstgeschwindigkeit gibt es nicht.

Hallo,

Also einfach neues Ritzel/ neuer Kettensatz drauf und los gehts?

Gruß Michael

ja.
in beiden fällen natürlich das kettenspiel neu einstellen - prüfung ohne hauptständer mit 1 person auf der sitzbank sitzend … also am besten zu zweit arbeiten.

sowas muss man nicht eintragen lassen - die leistungsklasse
bleibt ja. und eine zul. höchstgeschwindigkeit gibt es nicht.

Halte ich für ein Gerücht.
Ich denke das die Gefahr damit aufzufliegen sehr gering ist, da niemand die Zähne am Ritzel zählen wird wenn es keinen akuten Grund gibt, aber legal wird es dadurch nicht.

Ich vermute, dass man es auf jeden Fall eintragen lassen muss, wenn man 100% gesetzeskonform unterwegs sein wollte…

Kann man aber mit einem Anruf bei TÜV/Dekra etc. sicher klären, ich habe aber auch noch nie gehört das es wirklich jemand hat eintragen lassen, wenn ich ehrlich bin… ich auch nicht.

Moin!

Ich kann nur von Simson u MZ berichten u dort sind Ritzel- u damit Übersetzungsänderungen (obwohls eigentlich ne Unter setzung is) möglich, sofern die Steigfähigkeit erhöht wird u die vmax dadurch absinkt. Vorne ein Zahn weniger für besseren Durchzug is also kein Problem u vollkommen legal, sofern typgeprüfte Teile (!!!) Verwendung finden.

Gruss

Mutschy

Servus,

ich fahre eine Suzi GSX 750 AE mit einem Zahn mehr auf dem Ritzel, den Kettensatz kann man in dieser Version fertig kaufen.
Mit dieser Übersetzung war sie auch beim TÜV, ohne Probleme.

Da im Fahrzeugschein die Übersetzung nicht drin steht ist es auch nicht illegal, die Höchstgewschwindigkeit bleibt auch innerhalb der Serientoleranz.
Also ist in deinem Fall mit kürzerer Übersetzung mit keinen Schwierigkeiten zu rechnen.

Gruss,
SomeOne

Eigentlich braucht sowas nicht eingetragen zu werden,da die Höchstgeschwindigkeit sinkt.Im gegengesetzten Fall müßte geprüft werden ob das Fahrwerk und die Reifen für eine höhere Geschwindigkeit geeignet sind.
Aber ich sage „eigentlich“ wei durch ein anderes Ritzel auch die Geräuschwerte des Motorrads anders sind.(Geschwindigkeit bei einer anderen Drehzahl)
Nur:smiley:as ist Erbsenzählerei und bei einer normalen HU nicht überprüfbar.

Grüße

Unabhängig von der Frage der TüV-tauglichkeit: Statt vorne ein kleineres Ritzel, mal die Alternative eines hinten größeren Ritzels in Betracht ziehen. Damit wird die Kette geschont und du kannst sogar feiner Abstufen.