RL-Versicherung bei eheähnlicher Gemeinschaft

Hallo zusammen,

mein Partner und ich (wir sind nicht verheiratet, aber zusammenlebend) möchten zur Absicherung unserer Kinder jeweils eine Risiko-Lebensversicherung mit Auszahlung auf den Partner abschliessen.

Was passiert im Fall der Fälle mit der Auszahlungssumme? Muss diese grundsätzlich versteuert werden, wenn ja, zählt sie als zusätzliches Einkommen oder als Erbschaft oder …?

Kennt sich damit jemand aus? Ich möchte gerne vermeiden, dass im Fall der Fälle dann das Geld doch nicht reicht, weil der Staat davon einen Großteil als Steuern kassiert und wir das nicht berücksichtigt haben…

Danke, Anna.

Ihr Sorge ich nicht ganz unbegründet, da Sie aufgrund der fehlenden Verwandschaft erbschaftssteuerlichg stärker belastet sind. Die Erbschaftssteuer kann umgangen werden, wenn der Partner jeweils Versicherungsnehmer für das Risiko des anderen ist.

Konkret: Sie sind Versicherungsnehmer + Beitragszahler, Ihr Partner ist versicherte Person. Somit steht im Fall des Ablebens Ihnen Ihr Geld zu, ohne einen Abzug der Erbschaftssteuer.

@cassiesmann

Danke für den Tipp :smile:

Anna.