RLvF-Bescheinigung als Paar oder WG?

Ich hoffe, ich poste im richtigen Forum.

Angenommen, zwei Personen bewerben sich auf eine RLvF-geförderte 2-Personen-Wohnung und müssen dafür einen RLvF-Schein beantragen. Muss dann ein gemeinsamer Schein beantragt werden oder zwei getrennte bei den jeweiligen bisher zuständigen Bezirks- bzw. Wohnungsämtern, die dann zusammengerechnet werden?

  1. Angenommen, zwei Scheine werden beantragt - kann es sein, dass der Vermieter deshalb ablehnt? Ist es prinzipiell möglich, als WG einzuziehen in eine RLvF-geförderte Wohnung?

  2. Angenommen, ein gemeinsamer Schein wird beantragt, so muss ja die Erklärung zur Lebenspartnerschaft ausgefüllt werden: Können auf diese Weise negative Folgen entstehen bezüglich eventuell in ferner Zukunft bei eventueller Arbeitslosigkeit zu beantragendes Wohn- oder Arbeitslosengeld, da die zwei Personen mit der Unterschrift sozusagen offiziell eine Bedarfsgemeinschaft eingegangen sein würden?

Natürlich nur ein hypothetischer Fall, aber interessant wär’s trotzdem!
Danke!

Angenommen, zwei Personen bewerben sich auf eine
RLvF-geförderte 2-Personen-Wohnung und müssen dafür einen
RLvF-Schein beantragen.

Abkürzungen sind nicht immer jedem geläufig. Jetzt musste ich erst mal googlen was RLvF bedeutet. Bringt aber nicht weiter, wenn man diese „Förderrichtlinien des Miet- und Genossenschaftswohnungsbaus in Berlin“ nicht kennt, denn wer weiß, was da so alles drin steht. Also sollte man sich diese (so man sie nicht schon hat) erst mal besorgen.

Abkürzungen sind nicht immer jedem geläufig.

Die RLvF-Bescheinigung scheint eine dem Wohnberechtigungsschein sehr ähnliche Funktion zu haben, lässt jedoch mehr Einkommen zu, soll also Mittelstandswohnungen fördern.

Mein Interesse diesbezüglich: Kann dieser Schein (falls sich jemand damit auskennt) auch für eine WG beantragt werden?
Und: Haben generell schriftliche Erklärungen - in diesem Fall wäre es die Erklärung, mit dem anderen Mietbewerber „eine auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft i.S. von § 18 Abs. 2 Nr. 4 WoFG […] zu begründen“ - Folgewirkungen für später eventuell erfolgende Anträge - auf Wohngeld, Arbeitslosengeld etc., auch wenn sie in anderem Kontext gestellt wurden?