Robinson Liste und Fitnessstudio

Hallo,

in den AGB eines Fitnesscenters steht folgender Punkt:

„Ich erkläre nicht in der Robinson Liste bei der RTR eingetragen zu sein.“

Ich verstehe den Zusammenhang nicht, warum das das Fitnesscenter interessieren könnte. Wer weiß was?

Schöne Grüße, Jerry

Vielleicht weil Sie die Adressen weiterverkaufen?

Gruss Ivo

Hallo Ivo,

danke für Deine Antwort. Es handelt sich um eine große, hochpreisige Fitnessstudiokette, da hatte ich das nicht erwartet, da die Adressen der durchwegs noblen Klientel verkauft wird. Oder ist das in der Branche durchwegs üblich?

Ist eine solche Bestimmung überhaupt rechtlich haltbar?

Freundliche Grüße, Jerry

Heute handelt fast jede Firma auch mit ihren Adressen, es gibt nur wenige Ausnahmen. Man kann aber relativ einfach der „Weitergabe personenbezogener Daten zum Zwecke der Werbung“ bemäss BDSG widersprechen. Daran ist das Unternehmen gebunden und darf die Daten desjenigen nicht weitergeben.

Die Robinsonliste ist eine rein freiwillige Sache, an die sich nur Unternehmen, die den DDV (Deutscher Direktmarketing Verband) angehören per Selbstverpflichtung halten müssen. Unternehmen, die ein Vertragsverhältnis zu Ihren Kunden haben (liegt hier ja vor) gleichen normalerweise nicht gegen die Robinsonliste ab. Insofern macht diese Klausel wenig Sinn.

Grüßle
Elton

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