danke für Deine Antwort. Es handelt sich um eine große, hochpreisige Fitnessstudiokette, da hatte ich das nicht erwartet, da die Adressen der durchwegs noblen Klientel verkauft wird. Oder ist das in der Branche durchwegs üblich?
Ist eine solche Bestimmung überhaupt rechtlich haltbar?
Heute handelt fast jede Firma auch mit ihren Adressen, es gibt nur wenige Ausnahmen. Man kann aber relativ einfach der „Weitergabe personenbezogener Daten zum Zwecke der Werbung“ bemäss BDSG widersprechen. Daran ist das Unternehmen gebunden und darf die Daten desjenigen nicht weitergeben.
Die Robinsonliste ist eine rein freiwillige Sache, an die sich nur Unternehmen, die den DDV (Deutscher Direktmarketing Verband) angehören per Selbstverpflichtung halten müssen. Unternehmen, die ein Vertragsverhältnis zu Ihren Kunden haben (liegt hier ja vor) gleichen normalerweise nicht gegen die Robinsonliste ab. Insofern macht diese Klausel wenig Sinn.