Rockband hat Probleme bei der Namensgebung

Hallo, den Titel zu formulieren ist echt schwer…
aber zur Sache:
ich kenne da ein paar jungs, die gründen einen neue Rockband
und wollen sich „NEONLICHT“ nennen.
Sodele, schaut man nun im Internet, gibt es eine Seite namens
neonlicht.de“…
das ist aber KEINE Rockband, sondern ein Laden,
der Leuchtmittel usw. anbietet.

…und jetzt die Frage:
können die Jungs ihre Band „NEONLICHT“ nennen,
oder kriegen sie im schlimmsten Fall Probleme
mit dem Inhaber der Firma NEONLICHT???
Letztendlich haben beide „Firmen“ ja nix miteinander zu tun,
die einen machen Musik und die anderen verkaufen Leuchtmittel… … mehr auf http://w-w-w.ms/a48pmh

Guten Tag,

http://www.bauhaus.de/

http://www.ideal.de/de-de/

http://rheingold.de/

Um nur mal spontan drei zu nennen. Kann mich nicht erinnern, dass die Bands jemals Probleme gehabt haben wegen der Namensgleichheit. Ich denke, solange Ihr nicht vorhabt Neonröhren zu verkaufen ist das kein Problem.

Wäre aber eine interessante Werbung bei Konzerten „Das Neonlicht für Neonlicht stammt von Neonlicht“. ^^

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Ich denke es dürfte keine Probleme geben, es sei denn das Nomen „Neonlicht“ wurde rechtlich geschützt.