wenn kinder auf einem Nachbargrundstück im winter rodeln und es kommt zum unfall, wer wird haftbar gemacht, die eigentümer oder die eltern der kinder?
das selbe wenn im garten anderer gespielt wird, auch wenn kein kind des besitzers mitdabei ist. will sagen, wenn die kinder fremd sind und sie dort ohne wissen und erlaubnis der eigentümer sind?
Die Frage ist schon falsch gestellt. Wieso sollte überhaupt jemand haften? Wofür denn? Wenn sich jemand verletzt, gilt vielmehr regelmäßig: Die Kosten der Heilbehandlung trägt die Krankenkasse, und damit hat es sich.
Die Frage ist schon falsch gestellt. Wieso sollte überhaupt
jemand haften? Wofür denn? Wenn sich jemand verletzt, gilt
vielmehr regelmäßig: Die Kosten der Heilbehandlung trägt die
Krankenkasse, und damit hat es sich.
Sofern nicht der Staatsanwalt anderer Meinung ist, ja.
wenn kinder auf einem Nachbargrundstück im winter rodeln und
es kommt zum unfall, wer wird haftbar gemacht, die eigentümer
oder die eltern der kinder?
Das ist ein sehr vielschichtiges Problem. Es kommt immer auf den Einzelfall an.
Ein Zweijähriger stürzt in eine Baugrube. Die war nicht abgesichert. Aber sein Vater wusste das und hat den Kleinen trotzdem alleine draußen beim Nachbarn spielen lassen. Wer haftet denn dann Deiner Meinung nach?
Hallo.
Alle Eltern sind für ihre eigenen Kinder in erster Linie selbst verantwortlich. Eltern sollten wissen, wo und mit wem ihre Kinder sich aufhalten. Warum soll ein Fremder dafür die Verantwortung übernehmen?
Gruss Peter
Hallo,
Wenn sich jemand verletzt, gilt
vielmehr regelmäßig: Die Kosten der Heilbehandlung trägt die
Krankenkasse, und damit hat es sich.
Ja, erstmal. Aber ist es nicht so, dass die KK dennoch prüfen wird, ob sie gegen jemanden (nicht den Verunfallten) Ansprüche geltend machen kann um Kosten zurückzuholen? Näheres zu dem Umständen erfährt die Krankenkasse ja durch den/die Unfallbericht/Unfallanzeige, den/die man dann idR ausfüllen muss.
Gruß
M.
Warum der Staatsanwalt?
Was genau hat der Staatsanwalt mit einer zivilrechtlichen Forderung zu tun?
Moin!
Ein Zweijähriger stürzt in eine Baugrube. Die war nicht
abgesichert. Aber sein Vater wusste das und hat den Kleinen
trotzdem alleine draußen beim Nachbarn spielen lassen. Wer
haftet denn dann Deiner Meinung nach?
In diesem Speziellem Fall wohl der Besitzer der Baugrube. Denn der ist verpflichtet, diese Grube so zu sichern, dass keiner hinein stürzen kann.
Gruß
Andreas
Moin!
wenn kinder auf einem Nachbargrundstück im winter rodeln und
es kommt zum unfall, wer wird haftbar gemacht, die eigentümer
oder die eltern der kinder?
Da stellt sich erstmal die Frage, ob der Grundstücksbesitzer den Kindern erlaubt hat dort zu rodeln. Wenn ja, könnte er haftbar gemacht werden, da er im Zuge der Verkehrssicherungspflicht möglichst alle Gefahren ausschließen muss. Wenn nein, haftet eig. keiner. Es sei denn, den Eltern kann eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorgeworfen werden.
das selbe wenn im garten anderer gespielt wird, auch wenn kein
kind des besitzers mitdabei ist. will sagen, wenn die kinder
fremd sind und sie dort ohne wissen und erlaubnis der
eigentümer sind?
Wenn die Kinder über den Zaun klettern, sind sie selber schuld. Ist das Grundstück allerdings frei zugänglich könnte auch hier der Eigentümer haftbar gemacht werden. Ich habe mal so einen Fall mitgekriegt, wo ein Kind (ich glaube 2 Jahre alt)auf dem Nachbargrundstück in einen nicht gesicherten Teich gefallen ist. Da hat der Teichinhaber richtig Ärger gekriegt.
Andreas
Nee, es geht hier nicht um die Meinung des Staatsanwaltes, sondern es geht hier um die Rechtslage. Und die Fragestellung suggeriert, dass immer, wenn jemand einen Schaden erleidet, ein anderer dafür haften muss. Dem ist aber nicht so.
Darum geht es doch gar nicht. Es geht um die irrige Annahme, dass ein Schaden bedeutet, dass irgendwer haften muss. Das stimmt einfach nicht. Der Hinweis auf die Heilbehandlungskosten war von mir auch nur ein Zusatz.
Wer haftet denn dann Deiner Meinung nach?
Na, wenn er das wüsste, müsste er nicht fragen. Im Übrigen finde ich die Frage verfänglich, weil man da schnell beim Thema der gestörten Gesamtschuld ist, oder? Das ist ein Fass, das wir nicht öffnen müssen.
Wer haftet denn dann Deiner Meinung nach?
Na, wenn er das wüsste, müsste er nicht fragen.
Kennten wir die Begleitumstände seines Falles, könnten wir antworten.
Im Übrigen
finde ich die Frage verfänglich, weil man da schnell beim
Thema der gestörten Gesamtschuld ist, oder? Das ist ein Fass,
das wir nicht öffnen müssen.
Nein, mir ging es auch nur darum, zu demonstrieren, dass es keine allgemeingeültige Antwort auf eine so pauschal gestellte Frage gibt.
Moin!
Grüß Gott
Ein Zweijähriger stürzt in eine Baugrube. Die war nicht
abgesichert. Aber sein Vater wusste das und hat den Kleinen
trotzdem alleine draußen beim Nachbarn spielen lassen. Wer
haftet denn dann Deiner Meinung nach?In diesem Speziellem Fall wohl der Besitzer der Baugrube. Denn
der ist verpflichtet, diese Grube so zu sichern, dass keiner
hinein stürzen kann.
Nö, der Vater hat den Kleinen über den Maschendrahtzaun gehoben, den der Nachbar um sein gesamtes Grundstück gezogen hat. Siehste, so ist das mit den eindeutigen Schuldzuweisungen.
Nee, es geht hier nicht um die Meinung des Staatsanwaltes,
sondern es geht hier um die Rechtslage. Und die Fragestellung
suggeriert, dass immer, wenn jemand einen Schaden erleidet,
ein anderer dafür haften muss. Dem ist aber nicht so.
Dem ist nicht generell so. Aber ebensowenig ist es so, dass bei einem Körperschaden die Krankenkasse die Heilbehandlung finanziert und weiter ist nix - wie die Antwort suggeriert.
Was genau hat der Staatsanwalt mit einer zivilrechtlichen
Forderung zu tun?
Er könnte z.B. einen Verstoß gegen eine Verkehrssicherungspflicht feststellen, diesen verfolgen und eine Strafe rechtskräftig durchsetzen - womit das Tor zu zivilrechtlichen Schadenersatzansprüchen sperrangelweit aufgestoßen wäre.
Es wurde im UP übrigens gefragt, wer haftet, und nicht lediglich, wer zivilrechtlich haftet.
Aber interessant, dass es schon für solche Fragen zwei Sterne gibt.
Ich habe mal
so einen Fall mitgekriegt, wo ein Kind (ich glaube 2 Jahre
alt)auf dem Nachbargrundstück in einen nicht gesicherten Teich
gefallen ist. Da hat der Teichinhaber richtig Ärger gekriegt.
Absurd. Da bleibt ja nur zu hoffen, dass Hamburg schon damit begonnen hat die Elbe komplett unzugänglich zu machen, nicht dass da noch einer reinfällt und wir dann bezahlen müssen…
Gruß
Anwar
Ist das Grundstück allerdings frei zugänglich könnte
auch hier der Eigentümer haftbar gemacht werden.
Hi,
das kann ich mir so nicht vorstellen. Hier in Bayern ist es so, daß man seine (landwirtschaftlichen) Flächen für Wanderer etc. zugänglich machen muß. Man darf also seine Flächen gar nicht einzäunen.
Man darf also keine Wiesen einzäunen, aber wenn etwas passiert ist man haftbar?
Für mich zählt das zum allgemeinen Lebensrisiko.
Gruß
Tina
Nö, der Vater hat den Kleinen über den :Maschendrahtzaun
gehoben, den der Nachbar um sein gesamtes Grundstück :gezogen
hat. Siehste, so ist das mit den eindeutigen
Schuldzuweisungen.
Dann hättest Du das auch in deinem Beispiel erwähnen müssen! Dann war die Baugrube ja gesichert, und der Bauherr ist aus dem Schneider. Wenn nun dem Kind etwas ernstes passiert, kann hier dann natürlich sogar der Vater richtig Probleme kriegen.
So: Dann komm mal mit der nächsten Ergänzung
Nö, der Vater hat den Kleinen über den :Maschendrahtzaun
gehoben, den der Nachbar um sein gesamtes Grundstück :gezogen
hat. Siehste, so ist das mit den eindeutigen
Schuldzuweisungen.Dann hättest Du das auch in deinem Beispiel erwähnen müssen!
Habe ich doch: „Das ist ein sehr vielschichtiges Problem. Es kommt immer auf den Einzelfall an.“