Römisches Recht: Gültigkeit eines Kaufvertrages

Tag zusammen

Habe eine Frage zu einen Fall aus dem römischen Recht.
Folgender Sachverhalt:
A einigt sich mit B über den Kauf eines Sklaven. Dabei machen sie ab, dass B als Kaufpreis 5000 Sesterzen und eine goldene Kette übergibt.

Gemäss diversen Lehrmitteln, die ich durchkämmt habe, ist nur die Zahlung in Form von Geld möglich, nicht aber mit Sachen (hier: goldene Kette).So z.B.: „Der Kaufpreis (pretium) musste in Geld bestehen und bestimmt sein“. (Quelle: HONSELL, 7. Auflage, Springer, 2000, S. 125)

Anderseits besagen einige Quellen, dass auch die Zahlung mit Sachen möglich ist, dann würde es sich um eine Art Tauschgeschäft handeln.

Da ja B nicht nur die Sache sondern auch Geld übergibt, weiss ich nicht ob der Vertrag nun doch zustande kommt oder eben nicht…

Vielleicht weiss ja einer von euch mehr! :smile:

besten Dank!

Lieber Insight87,

aus Ihrem Schreiben…

Folgender Sachverhalt:
A einigt sich mit B über den Kauf eines Sklaven. Dabei machen sie ab, dass B als Kaufpreis 5000 Sesterzen und eine goldene Kette übergibt.

Sie haben sich geeinigt!!! Grins…

In Liebe Licht 10

Erstmal danke für die schnelle Antwort :smile:

Mir ist nur nicht klar, ob eine solche Einigung gemäss röm. Recht überhaupt möglich war :confused:

Hallo Insight87,

der Ausdruck „Römisches Recht“ sagt mir nichts und ich kenne es nicht. Also kann ich dazu konkret nichts sagen.
Menschlich gesehen kann jemand, wenn Käufer und Verkäufer sich einig sind, jedwede Ware für egal welchen Preis kaufen oder verkaufen (Wir haben Vertragsfreiheit). Egal, ob der Kaufpreis z.B. 3 schöne Steine, ein Eis oder ein paar teuere Villen sind. Verkaufsgegenstand könnte auch alles sein, auch ein Sklave, wenn Menschenhandel bei uns erlaubt wäre. Bei uns in der BRD ist das also verboten.

Herzliche Grüße
Bernhard

Ich habe nicht studiert, kenne verschiedene Rechtsfragen nur aus der Praxis.

Friede7

Tut mir leid, keine Ahnung.
Grüße

Eine wirklich interessante Frage!
Ein Vertrag ist zustande gekommen, wenn sich beide auf dasselbe geinigt haben und der Vertragsinhalt bzw. -gegenstand rechtlich nicht verboten war.
Fraglich also, ob der Vertrag deshalb nicht zustandegekommen war, weil nur eine Teilleistung in Geld erbracht werden sollte.
Die Römer wollten ihr Handelssystem modernisieren und vor allem standardisieren, weil sie nicht mehr nur auf dem kleinstädtischen Markt Handel getrieben, sondern internationale Handelswege aufgebaut hatten.
Da musste also eine Währung her, auf die sich jeder verlassen und berufen konnte - aber eben auch sollte.
Deshalb gab es die Vorschrift, in Geld zu bezahlen.
Aber natürlich hat es eine Weile gedauert, bis sich das nicht nur überall herumgesprochen hatte, sondern bis es auch tatsächlich so gehandhabt wurde: Eine lange Übergangszeit.
Und nun ist die große und alles entscheidende Frage: Wann haben A und B mit ihrem offenbar bis in die Jetztzeit reichenden Deal gelebt - in der Übergangszeit oder kurz vor dem Verfall des Römischen Reiches.
Im letzteren Fall hätten sie den Vertrag eher nicht schließen dürfen, im ersteren Fall wohl doch.
Der der Vertrag ist (auch heute noch) nur das Verpflichtungsgeschäft. Das Erfüllungsgeschäft besteht im Erbringen der vertraglich vereinbarten Leistungen.
Und dabei konnten A und B in Abhängigkeit vom Zeitpunkt ihres Deals schon ziemlich reinfallen: Haben sie nämlich ihr Erfüllungsgeschäft in einer späten Phase des Römischen Reiches abgeschlossen, in der also die Regeln geübt waren und deren Einhaltung streng verfolgt wurde, konnte die auch damals schon bestehende Finanzpolizei alle Sachgegenstände beschlagnahmen, also den Sklaven ebenso wie die Goldkette.
Aber: wir wissen es eben nicht, wann A und B gelebt haben, und so hoffe ich mit Dir zusammen, dass A und B recht früh gelebt haben und ihr Rechtsgeschäft so vereinbaren und realisieren konnten, das niemandem etwas passiert ist - außer vielleicht dem Sklaven, schade. Und gut, dass es soetwas heute nicht mehr gibt.

Hallo insight87

Da ich nie Römisches Recht hatte, möchte ich mich hier nicht auf die Äste hinauslassen und dir eine möglicherweise falsche Antwort geben. Ich weiss einfach zu wenig darüber.

Gruss
Stefan

Hallo, dazu kann ich leider keine Antwort geben, das weiß ich einfach nicht.
Vielleicht hat ja jemand anderes einen Tip.
Viel Glück

damit kenne ich mich leider nicht aus

Hallo, tut mir leid. Das weiss ich nicht. MfG