Römisches Recht - Höchstzinssatz und Stipulation

Guten Tag,
im Moment arbeite ich an meiner Facharbeit (Mathematik) über den Zins. Darin soll auch die Geschichte des Zinses vorkommen.

Leider verwirrt mich das Römische Recht etwas. Soweit hab ich alles verstanden(glaube ich):
Ein Darlehensvertrag beinhaltet keine Zinsforderung.
Der Höchstzinssatz ist im 12-Tafel-Gesetz festgelegt.
Mit Hilfe einer Stipulation kann die Zahlung einer bestimmten Summe festelegt werden.

Mein Problem:
Was hat der Höchstzinssatz hier für eine Bedeutung?
Im Darlehensvertrag ist kein Platz für Zinsen, und eine Stipulation ist ein eigenständiger Vertrag.

Demnach gibt es ja genaugenommen keine Zinsen, und die Stipulation ist ein eigenständiges Versprechen, eine bestimmte Geldsumme zu zahlen.

Wie hängen also Höchstzinssatz, Darlehensvertrag und Stipulation zusammen?

Hallo,
der von dir angesprochene Höchstsatz war nach den 12 Tafeln ein fenus unciarium (von jedem As eine Unze = 1/12 des Kapitals), seit der jüngeren Republik der centesimae usurae (1% pro Monat = 1/12 jährlich). Nach den 12 Tafeln wurde eine Überschreitung des Höchstsatzes mit einer Buße in Höhe des Vierfachen des rechtswidrig genommenen Betrages geahndet. Seezinsen unterlagen nicht dieser Beschränkung, sie wurden als eine Art Risikoprämie angesehen,
Die Zinsobligation wurde neben dem Kapital (zumeist) kraft eines Rechtsgeschäftes geschuldet. Die Zinsen wurden besonders stipuliert, d.h. neben dem Schuldversprechen betreffend das Darlehen erfolgte eine stipulatio betreffend die Zinsen. Im Streitfall waren die Zinsen mit einer actio (incerti) ex stipulatio einzuklagen. Es waren zwar auch formfreie Zinsabreden möglich, bei einem Darlehen (mutuum) bedurfte es bei der Zinsabrede aber der Stipulationsform.
In der nachklassischen Zeit wurde die stipulatio weitgehend durch schriftliche Schuldversprechen ersetzt.
Grüße, Peter