Habe einen Sachverhalt der zusammengefasst von folgendem handelt:
X bittet seinen Freund Y um 200 Sesterzen.
Die beiden setzen einen schriftlichen Darlehensvertrag auf, nach diesem muss Y das Geld bis zum 12.12 zurückerhalten.
Mir ist die Bedeutung des schriftlichen Darlehensvertrages unklar, da ich denke, dass ein schriftlicher Vertrag zu jener Zeit keine Verbindlichkeit (hier Frist für die Rückzahlung) auslöste.
Gemäss meiner Fachliteratur entstand die Verbindlichkeit zur Rückzahlung des Darlehens mit der Übergabe der Sache (hier Bargeld) an den Empfänger (also X).
Mittels Stipulation wurde die Hingabe der Sache für den Darlehnsgeber verbindlich (Darlehensversprechen)(Quelle: HONSELL: Römisches Recht, 7. Auflage, hg. von Springer, Heidelberg 2010, S. 118).
Mit Google bin ich auf folgendes gestossen:
„Es ist ein Gerichtsfall aus dem 2. Jahrhundert n. Chr. belegt, wonach eine Klage eingereicht wurde, da ein Darlehen ausgezahlt und bei Fälligkeit erfolglos zurückverlangt worden war. Hierbei konnte der Gläubiger die erfolgte Aushändigung der Geldsumme weder durch einen schriftlichen Vertrag, noch durch, noch durch Rechnungsbücher (tabulis), noch durch Zeugen (testibus) nachweisen. Es lag hiermit nur eine mündlich getroffene Vereinbarung auf Grundlage eines Versprechens vor“ (Quelle: CHARWATH: Römisches Recht, S. 265).
Ich bin mir jedoch nicht sicher ob ich daraus schliessen kann, dass der schriftliche Darlehensvertrag für den Zeitpunkt der Rückzahlung bedeutungslos ist…
Nochmals zu meiner Frage:
Löst der schriftliche Darlehensvertrag für die Rückzahlung eine Verbindlichkeit aus…?
Du hast mit Deinen Zitaten Dir schon die Anrtwort gegeben
Tip: Bücher zu raus an die frische Luft vielleicht Sport machen … Kopf frei bekommen.
Also zur Sache selbst … Darlehensvertrag liegt vor (kein Versprechen) …und die Fälligkeit des Darlehens ist lt Vertrag der 12.12
Erstmal bedanke ich mich für die sehr rasche Antwort!
Da ich noch wirr im Kopf bin, muss ich leider nochmals nachfragen:
Der schriftliche Darlehensvertrag ist also gültig?
Habe eben nochmals in meiner Fachliteratur nachgelesen, und festgestellt, dass ich ein wichtiges Detail überlesen habe.
Es handelt sich hier um ein ‚formfreies‘ Darlehen (mutuum), womit ja ein schriftlicher Vertrag möglich ist.
Deinen Tipp werde ich gleich nach Absenden der Nachricht befolgen
Bei Fragen, die nach dem damaligen römischen Recht verabredet wurden, kann ich leider
nicht helfen. Ich kann lediglich Hinweise in Bezug auf das aktuelle Recht in Deutschland geben.
Sorry, dass ich bei der Frage nicht weiterhelfen kann.
Ein Vertrag wird i.d.R. geschlossen, weil eine mündliche Abrede allenfalls durch ggf. zweifelhafte Zeugen bewiesen werden kann. Sofern die Vertragsschließenden geschäftsfähig waren und sonst nichts für einen ungültigen Vertrag spricht, kann in ihm alles Mögliche geregelt werden. Darlehensverträge enthalten regelmäßig Bestimmungen über die gegenseitigen Pflichten, Zahlung auf der einen, Rückzahlung(en) und Termine auf der andere Seite. Zum Vertrag tritt bei Zahlungen jeweils die Quittung, womit der eine dem anderen den Erhalt bestätigt. Insofern kann m.E. durch den Vertrag allein keine Verbindlichkeit entstehen, fehlt es doch noch am vertragsgemäßen Tun. Erst wenn der Gläubiger mit der Quittung den Beweis der Zahlung in Händen hat, ist eine Verbindlichkeit entstanden.
Ich weiss zwar nicht was das soll. Für mich ist ein Vertrag ein Vertrag, der zu erfüllen ist.
Aber wenn Du schon googelst, dann google duch beim Bundesgerichtshof, wo wegweisende Leitentscheide aufgeführt sein sollten. Dann hast Du die heutige Rechtsprechung und nicht die zu Jesus Zeiten
Da ich nie Römisches Recht hatte, möchte ich mich hier nicht auf die Äste hinauslassen und dir eine möglicherweise falsche Antwort geben. Ich weiss einfach zu wenig darüber.
tut mir leid, da bin ich auch überfragt. ich glaube, diese Frage kann nur ein Jurist korrekt beantworten.
Die Vorschriften über einen Darlehensvertrag sind ja im BGB geregelt, aber bei deiner Frage geht es ja offenbar um Römisches Recht und da fühle ich mich nicht kompetent genug und möchte auch keine falsche Antwort geben.