römisches Recht: Wann ist eine Ehe geschieden?

Hallo an alle,

ich habe eine Frage zum römischen Ehescheidungsrecht (wenns das damals schon gab). In einem Posting zur Frage der Nachfahren der Ägypter kam es auf die Beziehung von Marc Anton und Kleopatra. Dabei wurde auch gesagt das Marc Anton seiner Frau Octavia einen Scheidungsbrief zuschickte (das er das tat ist unbestritten). Jetzt nur mal meine unwissende Frage - reichte das schon aus eine Ehe (sozusagen mit einseitiger Willenserklärung) aufzulösen? War das damit amtlich und gut? Oder genügte der Scheidungsbrief ganz alleine nicht aus?

Danke für Infos …

Gruß
Helena

Hallo Helena,

schau mal hier:

http://imperiumromanum.com/gesellschaft/frauen/fraue…

Grüße,

Oliver

Hallo !

Zu Ende der Republik und in der Kaiserzeit sank die Moral der Ehe, sogar wiederholte Ehescheidungen (discidia, divortia) kamen vor, wobei schon eine mündliche oder schriftliche Erklärung eines der beiden Gatten genügte.
Augustus sah sich gezwungen, durch Gesetze (leges Iuliae) sowohl gegen die Zuchtlosigkeit der Ehen als auch gegen die neu um sich greifende bequemere Ehelosigkeit einzuschreiten.

Quelle: Die Welt der Römer.

mfgConrad

Hi Conrad,

danke für den Text, aber noch immer frage ich mich, genügte ein Scheidungsbrief des Mannes an die Frau um die Ehe nach römischen Recht (vor Augustus aka Octavian) offiziell zu beenden und reichte das aus? Die Formulierungen sind doch ziemlich „schwammig“.

Konkret - war Marc Anton von Octavia geschieden nach römischen Recht, nur weil er ihr den Scheidungsbrief schickte?

Gruß
Helena

Hi Oliver,

danke für den Link, aber noch immer frage ich mich, war Marc Anton von Octavia geschieden nach römischen Recht, nur weil er ihr den Scheidungsbrief schickte? So wies aussieht wäre dazu, nach altem Recht vor Augustus (aka Octavian) mehr nicht nötig gewesen, oder doch? Wars eher privat, oder gab es doch Regeln? Ich konnte das aus dem Text nicht klar herauslesen.

Gruß
Helena

Eherecht in Rom
Hallo Helena,

je nachdem, welche Eheform gewählt wurde, unterschieden sich die Möglichkeiten der Scheidung im römischen Recht.

Im frühen Rom sah das so aus:

Es gab drei Eheschließungs-Arten: coemptio, confarreatio und usus, bei denen aber immer die manus (d.h. die Vollgewalt)in die Hand des Bräutigam überging.

Die coemptio war ein symbolischer Verkauf der Braut, die confarreatio die rituelle Teilung eines aus Dinkel zubereiteten Kuchens und „usus“ bedeutete das eheähnliche Zusammenleben für ein Jahr.

Die Frau tauschte dabei immer die (rechtliche) Abhängigkeit gegenüber dem Vater als pater familias gegen die Abhängigkeit gegenüber ihrem Mann ein.

Die Scheidung solch einer manus-Ehe war selten und scheidungsberechtigt war ursprünglich nur der Mann. Wie die patria potestas war die manus eine Vollgewalt, die das Recht auf Leben und Tod einschloss.

Allerdings wurde schon ab dem 3. Jahrhundert vor Chr. die freie Ehe praktiziert. Hierbei blieb die Tochter in der potestas des Vaters. Wichtig dabei war, dass der Vater ohne Einwilligung der Tochter die Ehe scheiden konnte, um z.B. ein neues politisches Bündnis einzugehen. Sicherlich ist die Ablösung der manus-Ehe eine Erklärung für die instabilen Ehen in der späten Republik.

Hundertprozentig quellensicher kann ich deine Frage auch nicht beantworten, aus dem, was ich aber sonst über diese Zeit und das Eherecht weiß, gehe ich davon aus, dass

  1. die Willensbekundung des Mannes reichte (Frauen hatten keine Rechte in dieser Sache, mussten auch vor Gericht z.B. durch einen Vormund vertreten werden.)
  2. es eine Zeit war, in der relativ formlos und schnell geschieden wurde, da mittlerweile eine rechtlich lockere Form der Ehe praktiziert wurde.

Man darf aber nicht vergessen, dass Ehen damals nichts mit Liebesheiraten des 19. Jahrhunderts zu tun hatten, sondern politische Interessenverbindungen waren. Da in der Krise der römischen Republik sich das „Koalitionskarussel“ immer schneller drehte, wurden eben auch entsprechend wild Ehen geschlossen und geschieden, um die Bündnisse zu formieren. Ehen waren Instrumente des Prozesses beim Festigen und Formieren von politischen Beziehungen der Familien. So wurde ja z.B. die Allianz zwischen Caesar, Pompeius und Crassus dadurch besigelt, dass Pompeius Caesars Tochter Julia heiratete. Und ebenso schnell wurden Ehen gelöst, um neue Bündnisse einzugehen. So veranlasste Sulla Pompeius, den er an sich binden wollte, (zu einem früheren Zeitpunkt) sich von seiner Frau Antista scheiden zu lassen und stattdessen Sullas Stieftochter Aemilia zu heiraten, obwohl diese bereits mit Manius Gabrio verheiratet war und sogar ein Kind erwartete.

Viele Grüße,

barbara

Ergänzung aus Karl Christ, Die Römer
Hallo Helena nochmal,

ich hab jetzt noch rasch in Karl Christ, die Römer, Eine Einfürhung in ihre GEschichte und Zivilisation, 2. Aufl 1984 geschaut.

Hier steht:
Seit der Epoche der späten Republik setzte sich die manus-freie Ehe durch. Dabei trat die Frau (wie gesagt) nicht mehr unter die volle patria potestas des Ehemannes (bzw. dessen pater familias, falls dieser ebenfalls noch unter der rechtlichen Gewalt seines Vaters stand), sondern sie blieb vielmehr im Besitz ihres eigenen Vermögens. Diese Ehe hatte als Grundlage einen vor Zeugen geschlossenen Ehevertrag. Zugleich war diese neue juristische Form der Ehe, die bald allgemein üblich wurde, auch relativ leicht, nämlich schon durch die Willensbekundung eines Partners, wieder zu scheiden.

Fazit: Ein Brief dürfte eine ausreichende Willensbekundung gewesen sein.

grüßlis,

barbara

Hi barbara,

vielen vielen Dank! Das hilft mir unheimlich gut!!!

Gruß
Helena