RöV Röntgenverordnung - Link von 2003
Hallo Matthias,
erst einmal ist es konsequent und richtig, dass du dich hier für deine Freundin um diese Dinge kümmerst, denn nicht der Patient, sondern das Personal, das täglich im Kontrollbereich (Röntgenraum) arbeitet, ist manchmal der höheren Strahlenexposition/Gefährdung ausgesetzt. Bei größeren Betreibern gibt es einen sog. Strahlenschutzbeauftragten, der halbjährlich das Personal auf die wichtigsten Maßnahmen in Bezug auf den (eigenen) Strahlenschutz hinweist. Gleichzeitig findet jährlich eine ärztliche Untersuchung der mit Röntgenstrahlen arbeitenden Personen statt, häufig erst nach deren Nachhaken. Wie das bei kleineren Betreibern gehandhabt wird, weiß ich nicht.
In Bezug auf den Strahlenschutz sind stets alle Massnahmen zu ergreifen, damit unnötige und unzulässige Bestrahlungen vermieden werden.
Die wichtigste Maßnahme ist das Abstandsgesetz:
Die Strahlenbelastung verringert sich bei zunehmender Entfernung. Die Abnahme verhält sich proportional dem Quadrat der Entfernung. D. h., eine bestimmte Strahlendosis, die in einfacher Entfernung auf die Fläche von einem cm2 auftrifft, verringert sich bei doppelter Entfernung auf 1/4 der Dosis, bei vierfacher Entfernung auf 1/16 der zuerst gemessenen Dosis pro gleicher Fläche usw.
http://surf.agri.ch/wuelfert/lecture/physics/imaging… Auszug:
„Weigern Sie sich strikt, in, über, unter oder neben Röntgenräumen zu arbeiten, die nicht von einer kompetenten Stelle genau kontrolliert worden sind. Tragen Sie beim Arbeiten mit Röntgenstrahlung grundsätzlich ein Dosimeter, das von einer staatlich anerkannten Stelle regelmässig kontrolliert wird.“
Die Neufassung der (RöV) Röntgenverordnung Bundesgesetzblatt Teil 1 Nr. 17 vom 5. Mai 2003:
http://www.dkgev.de/1_org/RS147-03_Roentgenverordnun…
Grundlagen des Strahlenschutzes in der Röntgendiagnostik (scrollen, ab Textauszüge aus):
http://www.unister.de/Unister/wissen/skripte/ausgabe…
(Textauszug >
3.1.4 Überwachung:
Die Personendosis wird durch Filmdosimeter gemessen, die von beruflich strahlenexponierten Personen, die sich im Kontrollbereich aufhalten, getragen werden müssen und die von einer nach Landesrecht zuständigen Meßstelle bereitgestellt werden. Die Auswertung dieser Dosimeter erfolgt normalerweise monatlich. Der zu überwachenden Person
ist auf ihr Verlangen ein Dosimeter zur Verfügung zu stellen, mit dem die Personendosis jederzeit festgestellt werden kann.
Hierbei handelt es sich um sog. Stabdosimeter.)
Gruß, Renate
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