Roentgen-Rechtliche Lage an deutschen Unis

Hallo!

Ich interessiere mich sehr fuer deutsche Universitaeten. Durch Zufall habe ich von einem entfernten (!) Bekannten erfahren, das dieser als Betreuer fuer einen Roentgenversuch einngesetzt wird.
Auf meine Frage was fuer Nachweise man in Deutschland dafuer braeuchte, meinte er keine!

Deswegen nun meine Frage! Stimmt das???

Vielen Dank im Voraus!

Tschuess und schoene Feiertage!

Kristin

Auch Hallo!
Schwer vorstellbar, dass man gar keinen Nachweis braucht. Ich habe Physik studiert, und da brauchten wir als Studenten, um Roentgenversuche zu machen, einen Nachweis, dass wir die Strahlenschutzbelehrung gehoert hatten (das war eine einmalige Vorlesung zu Beginn des Praktikums). Dann mussten ich noch unterschreiben, dass ich nicht schwanger bin, und dann erst konnte es losgehen. Ich denke mal, wenn man als Student schon den ganzen Strahlenschutzkram lernen muss, dann doch als Betreuer eines solchen Versuchs erst recht?? Wie die genaue rechtliche Lage ist, kann ich Dir aber auch nicht sagen.

Gruss, Steffi

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Hallo,

wer mit Strahlung jeglicher Art arbeitet muß seine Fachkenntnis nachweisen. Im einfachsten Fall muß er eine Strahlenschutzbelehrung gehört haben. Je nach Arbeit kann ein bis zu 6-wöchiger Fachkenntniskurs nötig sein. In dem Betrieb in dem ich arbeite werden eine Reihe von solchen Kursen, je nachdem in welchem Bereich mit welchen Strahlenquellen (z.B. Röntgen oder medizinische Therapie…)eingesetzt wird und welche Funktion man in diesem Vorhaben hat (durchführender Arzt, Zahnarzthelferin, Medizintechniker…). Kannst ja mal unter dem link http://fortbildung.fzk.de in die Suche „Röntgen“ eingeben. Dann siehst Du wieviele genau zugeschnittene Kurse es dafür gibt.

Gruß Julia