Röntgenaufnahmen von Orthopäden

Hallo,

ich war zuletzt vor ca. 1,5 Jahren bei eibem Orthopäden, mit dem ich aber nicht sehr zufrieden war (Ewige Wartezeiten etc.). Nun will ich vielleicht zu einem anderen Orthopäden gehen. Wer ist Eigentümer der damals angefertigen Röntgenaufnahmen? Habe ich einen Herausgabeanspruch gegenüber dem bisherigen Orthopäden? Darf dieser dafür etwas berechnen? (Privat versichert)

Hallo Michael,

die Aufnahmen gehören dem Orthopäden. Ob aus medizinischen Gründen ein Herausgabeanspruch besteht weiß ich nicht. Aus nicht-medizinischen Gründen wird wohl kaum einer bestehen. Auhc ob er dafür was berechnet weiß ihc nicht. Allerdings ist klar, daß das Urheberrecht grundsätzlich und auch weiterhin bei ihm liegt.

Viele Grüße
ausnahmefall

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Hallo Michael,

der Arzt hat auf jeden Fall eine langjährige Aufbewahrungspflicht, ob er daran ein Eigentumsrecht (wie auf ein Auto) hat, weiß ich nicht. Du kannst die Herausgabe der Bilder für die weitere Verwendung fordern. Ich (auch privat KV) habe mich diesbezüglich vor einiger Zeit schlau gemacht und meine „Zähne“ dann auch zähneknirschend bekommen. Meistens ist es aber problemlos. Deine KV kennt sich damit aus und wird dir sicher raten können.

Gruß Steffi

Hallo Michael!

Der Orthopäde ist verpflichtet, Dir die Bilder auszuhändigen.

Da er aber auch verpflichtet ist, die Bilder 10 Jahre aufzubewahren, wird er die Bitte aussprechen, daß diese Bilder wieder zu ihm zurück müssen.

Erfahrungsgemäß geschieht das dann in den wenigsten Fällen!

Üblicherweise wird nichts abgerechnet in solchen Fällen! Und falls es Probleme gibt, laß Dir eine Überweisung von Deinem Hausarzt zum Orthopäden ausstellen mit Bitte um Herausgabe der Röntgenbilder.
(Habe ich noch nie erlebt oder gehört!Habe 5 Jahre in einer Chrirgischen Praxis gearbeitet und auch geröngt.)

LG Doreen

PS: Am Besten Du rufst in der Praxis dort an und bittest die Helferin, Dir die Bilder herauszusuchen und nennst einen Tag, wann Du sie abholen kommst. Wenn die dort Sonderwünsche haben, werden sie es Dir mitteilen!

Die Bilder gehören dir!
…deine krankenkasse hat dafür bezahlt.

viele grüße nashorn

Hallo,

Üblicherweise wird nichts abgerechnet in solchen Fällen! Und
falls es Probleme gibt, laß Dir eine Überweisung von Deinem
Hausarzt zum Orthopäden ausstellen mit Bitte um Herausgabe der
Röntgenbilder.
(Habe ich noch nie erlebt oder gehört!Habe 5 Jahre in einer
Chrirgischen Praxis gearbeitet und auch geröngt.)

Mir wurden jedenfalls 15,00 Euro Verwaltungsaufwand in Rechnung gestellt, für den Gang ins Archiv, das Eintüten, den Begleitbrief und zur Post befördern.

Gruß Steffi

…deine krankenkasse hat dafür bezahlt.

„Röntgenbilder sind Eigentum des Arztes.“

Quelle:

http://www.barmer.de/barmer/web/Portale/Versicherten…

Gruß

Johnny

Servus Michael,

es überschneiden sich verschiedene Rechtsbereiche. Auf der einen Seite sollen Patienten vor unnötiger Strahlenbelastung geschützt werden. Das steht in der Strahlenschutzverordnung. Andererseits besteht die Aufbewahrungspflicht. Ganz korrekt löst der Orthopäde Nr. 1 das Problem, indem er die Aufnhamen an den Orthopäden Nr. 2 schickt und ihn dabei schriftlich zur Rückgabe nach angemessener Zeit auffordert. Das ist die sauberste und praktischste Vorgehensweise. Du selbst hast keinen Anspruch auf Herausgabe.

Er kann auch - auf Deine Kosten - Kopien der Aufnahmen anfertigen lassen (beim Fotografen) und sie Dir aushändigen. Das ist umständlich, teuer und lästig. Nichtsdestotrotz kenne ich einen Zahnarzt, der so vorgeht - der spinnt aber auch sonst :wink:

In der Realität gibt einem meist eine Helferin des Arztes den Umschlag mit den Aufnahmen und bittet augenzwinkernd um Rückgabe. Ich habe es in über 30jähriger Praxis weder erlebt, noch gehört, daß je irgendein Hahn nach den alten Aufnahmen eines Patienten gekräht hätte, der längst woanders Patient ist - Aufbewahrungspflicht hin- oder her.

Was heute schon häufiger vorkommt: die Aufnahme wurde auf digitalem Wege erzeugt und gespeichert - dann geht der Patient mit einer CD aus der Praxis, auf der alle Aufnahmen drauf sind.

Das wahrscheinlichste ist, daß der neue Arzt sagt: „Was die letzten Aufnahmen sind schon 18 Monate alt? Da kann sich ja soviel verändert haben. Es müssen auf jeden Fall neue Aufnahmen her. Wenn ich mit den alten Aufnahmen vergleichen möchte, setze ich mich selbst mit dem Vorbehandler in Verbindung.“

Das kann in Wahrnehmung Deiner wohlverstandenen Interessen sein, dann ist es gut. Es kann aber auch daran liegen, daß Röntgengeräte tierisch teuer sind und sich ihr Geld schon selber verdienen müssen. Dann kann es bald einen Orthopäden Nr. 3 geben :o(

Kai

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