Röntgenbild Herausgabe

Hallo Experten,
wenn jemand mir seinem Zahnarzt absolut unzufrieden ist, dann kann er den ja wechseln (Er weiß keinen Rat mehr, wie den Zahnschmerzen beizukommen ist). Wenn der bisherige aber gerade ausreichend Röntgenbilder angefertigt hat, muß er diese dann dem neuen Arzt zur Verfügung stellen? Wäre doch teuer und auch ungesund, wenn alles wiederholt werden müßte.

Danke für Rat.
Boris

Hallo Boris
Da gibt es (einmal mehr) gewisse Unterschiede, ob Du Privatpatient bist oder in einer gesetzlichen Kasse. Wenn Du Privatpatient bist, ahst Du ja ein „direktes Kunden-Verhältnis“ mit Deinem Arzt, Du bezahlst iuhn direkt und Du bezalst auch die önrtgen-Bilder, kannst sie mit nach Hause nehmen usw., denn Du hast sie ja „gekauft“.
Wenn Du Kassenpatient bist, dann gehören Dir die Bilder nicht.
Mit anderen Worten: Wenn Du Privartpatient bist, kannst Du leichter die Bilder von Arzt zu Arzt mitnehmen und alles wird „einfacher“.
Gruß, Branden

Hallo Boris,

ich war in einer ähnlichen Situation. Ich habe einfach bei meinem *alten* Zahnarzt angerufen und der Sprechstundenhilfe am Telefon gesagt, dass ich die Röntgenaufnahme benötige. Einen Tag später hatte ich meine Röntgenaufnahme in der Post und konnte sie meiner *neuen* Zahnärztin vorlegen. Allerdings musst Du die Röntgenaufnahme wieder an Deinen *alten* Zahnarzt zurück schicken.

viel Glück bei Deinem neuen Zahnarzt …

gruss

chatboy

de

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

hallo,

hatte Anfang dieses Jahres genau das gleiche Problem. Der wollte nicht rausrücken. Sagte aber, dass er auf Anfrage diese Bilder einem anderen Zahnarzt ausleihen würde. Was blieb mir übrig.

Später stellte sich heraus, dass dieser diese Bilder persönlich dem neuen Zahnarzt gebracht und dabei Behandlungen abgestimmt hat. Der neue Zahnarzt war danach nicht mehr zu Anderem bereit.

Ich habe dem ersten Zahnarzt eine Strafanzeige angehängt und verbindlich mitgeteilt bekommen, dass der solches darf.

Viel Spass

JK

Leider falsch:gekauft"bei privatpat.ist die lediglich Röntgenbefundung mittels Aufnahme.Die Aufnahme selbst "gehört"dem Arzt,das heißt,er muß sie (leider)gemäß Röntgenverordnung (GESETZ)!!! aufbewahren.Kein wenn und aber .Das gleiche gilt für Kassenpat.Ob der eine Arzt die Aufnahme an den weiterbehandelnden Kollegen schickt,oder sie gegen Unterschrift dem Pat.selbst aushändigt,ist Geschmacksache.Für Verlust haftet der Arzt!!,deshalb geben wir die Aufnahmen ungern raus.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Mensch, Kollege, da sieht man mal, wie kompliziert das ist. Glücklicherweise hab ich mit Rö-Aufnahmen nicht mehr zu tun, da meine Zeit als Allgemeinarzt schon lange zurück liegt (80er Jahre).
Gruß, Branden

EIn Röntgenbild ist ähnlich einem Foto beim Fotografen (die rücken die Bilder ja meist nur gegen bares und das negativ gar nicht raus), so dass das Urheberrecht beim FOtografierenden liegt. DIeser kann sich deswegen auch ein wenig anstellen (soweit zu Recht).
Allerdings!!!
Es gibt in unserer Bürokratie glücklicherweise eine Röntgenverordnung
hier einzusehen:
http://www.sidiblume.de/info-rom/anl_gsi/roevo.htm
darin ist festgelegt unter § 28 Aufzeichnungspflichten, Röntgenpass,
dass:
(2) Der untersuchten oder behandelten Person ist auf deren Wunsch eine Abschrift oder Ablichtung der Aufzeichnungen nach Absatz 1 Satz 2 Nr. 2, 3, 6 und 7 zu überlassen.

Allerdings hat die Sache einen Haken:
Rö-Aufnahmen dürfen inzwischen auch digital erbracht werden, so dass Papier-oder Folienausdrücke kostenpflichtig werden „könnten“, was diese gerne als Zusatzentgeld verrechnen (~8€ pro Folie).
Ob das zulässig ist, wird gerade richterlich geprüft.

Unter Berufung auf
6) Auf elektronischem Datenträger aufbewahrte Röntgenbilder und Aufzeichnungen müssen einem mit- oder weiterbehandelnden Arzt oder Zahnarzt oder der ärztlichen oder zahnärztlichen Stelle in einer für diese geeigneten Form zugänglich gemacht werden können. Dabei muss sichergestellt sein, dass diese Daten mit den Ursprungsdaten übereinstimmen und die daraus erstellten Bilder zur Befundung geeignet sind.

muss dies allerdings kostenfrei erfolgen, wenn man die bilder wieder zurückbringt (grins)

Somit lass dich nicht ins Bockshorn jagen, sondern drohe, dessen Vorgehensweise der Ärztekammer mitzuteilen, was dann unangenehm wird, denn Doppelaufnahmen sind eigentlich wenn die ersten AUfnahmen qualitativ hochwertig waren unnötig (keine neue INfo drin).
Somit ist diese 2te Aufnahme im schlimmsten Fall eine unnötige Strahlenbelastung (wenn auch verschwindend gering), die gesetzlich nicht vorgesehen ist.

Versuch es aber lieber auf die höfliche Tour, sollte eigentlich nie Probleme geben!

Gruß,

Helmut

Mensch, Kollege, da sieht man mal, wie kompliziert das ist.
Glücklicherweise hab ich mit Rö-Aufnahmen nicht mehr zu tun,
da meine Zeit als Allgemeinarzt schon lange zurück liegt (80er
Jahre).
Gruß, Branden