EIn Röntgenbild ist ähnlich einem Foto beim Fotografen (die rücken die Bilder ja meist nur gegen bares und das negativ gar nicht raus), so dass das Urheberrecht beim FOtografierenden liegt. DIeser kann sich deswegen auch ein wenig anstellen (soweit zu Recht).
Allerdings!!!
Es gibt in unserer Bürokratie glücklicherweise eine Röntgenverordnung
hier einzusehen:
http://www.sidiblume.de/info-rom/anl_gsi/roevo.htm
darin ist festgelegt unter § 28 Aufzeichnungspflichten, Röntgenpass,
dass:
(2) Der untersuchten oder behandelten Person ist auf deren Wunsch eine Abschrift oder Ablichtung der Aufzeichnungen nach Absatz 1 Satz 2 Nr. 2, 3, 6 und 7 zu überlassen.
Allerdings hat die Sache einen Haken:
Rö-Aufnahmen dürfen inzwischen auch digital erbracht werden, so dass Papier-oder Folienausdrücke kostenpflichtig werden „könnten“, was diese gerne als Zusatzentgeld verrechnen (~8€ pro Folie).
Ob das zulässig ist, wird gerade richterlich geprüft.
Unter Berufung auf
6) Auf elektronischem Datenträger aufbewahrte Röntgenbilder und Aufzeichnungen müssen einem mit- oder weiterbehandelnden Arzt oder Zahnarzt oder der ärztlichen oder zahnärztlichen Stelle in einer für diese geeigneten Form zugänglich gemacht werden können. Dabei muss sichergestellt sein, dass diese Daten mit den Ursprungsdaten übereinstimmen und die daraus erstellten Bilder zur Befundung geeignet sind.
muss dies allerdings kostenfrei erfolgen, wenn man die bilder wieder zurückbringt (grins)
Somit lass dich nicht ins Bockshorn jagen, sondern drohe, dessen Vorgehensweise der Ärztekammer mitzuteilen, was dann unangenehm wird, denn Doppelaufnahmen sind eigentlich wenn die ersten AUfnahmen qualitativ hochwertig waren unnötig (keine neue INfo drin).
Somit ist diese 2te Aufnahme im schlimmsten Fall eine unnötige Strahlenbelastung (wenn auch verschwindend gering), die gesetzlich nicht vorgesehen ist.
Versuch es aber lieber auf die höfliche Tour, sollte eigentlich nie Probleme geben!
Gruß,
Helmut
Mensch, Kollege, da sieht man mal, wie kompliziert das ist.
Glücklicherweise hab ich mit Rö-Aufnahmen nicht mehr zu tun,
da meine Zeit als Allgemeinarzt schon lange zurück liegt (80er
Jahre).
Gruß, Branden