Röntgenbilder vom Arzt verlangen ?

Hallo,

ich hatte mir Ende letzten Jahres eine Bänderdehnung zugezogen, und war bei einem Arzt in meinem Studienort.
Da ich aber immer noch eine leichte Schwellung an dem Knöchel habe, war ich vor einiger Zeit nochmals bei diesem Arzt.
Er wollte es nochmal röntgen um sicher zu gehen, daß nix kaputt ist.
Soweit alles ok, aber die Kommentierung der Röntgenbilder, war mir zu wirr.
Er hatte etwas gesehen, aber durchs tasten nicht gefunden.
Dann meinte er , daß hätte jetzt keine behandlungstechnischen Konsequenzen.
Ich weiss, das klingt verdammt so, als hätte ich mich damit ins Medizinbrett verkrümeln sollen, aber worum es mir jetzt geht: Da mir die Schwellung keine Ruhe lässt und auch nicht immer völlig ohne Ziehen ( als Schmerz würde ich es nicht bezeichen) ist, würde ich gern die Meinung eines 2. Arztes einholen.
ABER, ich will nicht noch ein 3. Mal geröngt werden, falls es zu vermeiden ist.
Daher meine Frage, darf ich von dem Arzt die Bilder verlangen, ist er dazu verpflichtet sie mir zu geben ?
Macht es einen Unterschied, wenn man privat versichert ist?
Danke schon mal im Voraus

's Teufli

Hallo Teufelchen,

ABER, ich will nicht noch ein 3. Mal geröngt werden, falls es
zu vermeiden ist.
Daher meine Frage, darf ich von dem Arzt die Bilder verlangen,
ist er dazu verpflichtet sie mir zu geben ?
Macht es einen Unterschied, wenn man privat versichert ist?

Röntgenaufnahmen gelten als Urkunden und sind grundsätzlich Eigentum des Herstellenden - also in diesem Fall: des Arztes, bei dem Du warst.

Du kannst aber nach § 28 Abs. 6 Satz 2 der Röntgenverordnung verlangen, daß der Doc die Bilder an den weiter- bzw. nachbehandelnden Kollegen weitergibt, wenn dadurch eine Doppeluntersuchung vermieden wird.

Ob Du gesetzlich oder privat versichert bist, spielt keine Rolle, weil es hier um urheberrechtliche Fragen geht.

Beste Grüße

Tessa

Hallo Tessa!

Röntgenaufnahmen gelten als Urkunden und sind grundsätzlich
Eigentum des Herstellenden - also in diesem Fall: des Arztes,
bei dem Du warst.

Bist Du dir da ganz sicher?
Ich war immer der Meinung gewesen, mein Arzt macht ein Röntgenbild, stellt dafür ne Rechnung und damit habe ich das Bild bezahlt! Ich würde meinen, damit ist es dann meins.

Ist nur meine persönliche Meinung, aber seit ich einmal wirklich GROSSE Probleme mit einem Arzt hatte (der Prozeß läuft seit 1998) bin ich froh, daß ich mir Röntgenbilder prinzipiell aushändigen lasse…
(Hat bisher auch nie Diskussionen gegeben)

Schönen Gruß,
Robert

Hallo Robert,

Bist Du dir da ganz sicher?

Ja, ich bin mir ziemlich sicher. Wenn dem nicht so sein sollte, dann wird der Präsident des BGH mein Fluggerät verspeisen müssen… Im Klartext: es gibt zwei BGH-Urteile zu dem Thema. Wenn Du willst, suche ich sie Dir gerne raus.

Ich war immer der Meinung gewesen, mein Arzt macht ein
Röntgenbild, stellt dafür ne Rechnung und damit habe ich das
Bild bezahlt! Ich würde meinen, damit ist es dann meins.

Das siehst Du falsch. Du bezahlst nicht die Aufnahme an sich sondern eine diagnostische Leistungn insgesamt, d. h. die Aufnahme selbst, Material, Arbeitszeit der Rö-Assistentin, die Auswertung, etc.

Ist nur meine persönliche Meinung, aber seit ich einmal
wirklich GROSSE Probleme mit einem Arzt hatte (der Prozeß
läuft seit 1998) bin ich froh, daß ich mir Röntgenbilder
prinzipiell aushändigen lasse…

Prozesse sind in dieser Hinsicht in der Tat etwas problematisch (deswegen hat der Patient auch keinen Anspruch auf die Original-Unterlagen bzw. Aufnahmen sondern nur auf Kopien bzw. auf das Einsichtsrecht in dieselbigen). Ohne Deinen Fall näher zu kennen, kann ich eh nichts dazu sagen.

Beste Grüße

Tessa

Hallo!

Also ich kann die rechtliche Lage zwar nicht beurteilen und es ist im Prinzip ja klar, dass Röntgenbilder grds. im Eigentum des Arztes stehen, ich verstehe nur nicht, warum sie „Urkunden“ sein sollen - ich finde den Begriff etwas eigenartig. Mich interessiert: wie definiert man in diesem Zusammenhang in Deutschland den Begriff der „Urkunde“?

Gruß
Tom