Rohbauabnahme vom Schornsteinfeger grundsätzlich vorgeschrieben?

Hallo, ist eine Rohbauabnahme vom Schornsteinfeger grundsätzlich vorgeschrieben? Ist das in jedem Bundesland gleich? Wir haben schon Putz und Estrich und bauen mit einem Generalunternehmen. Der Bezirksschornsteinfeger wurde mit Baugenehmigung vom Bauamt informiert. Kann es sein das der Schornsteinfeger die Abnahme gemacht hat ohne eine Mitteilung an uns? Konnten wegen WE den Bauunternehmer nicht erreichen. Dankbar für Antworten.

Hallo!

Nein, nicht in jedem Bundesland. Aber bei der Inbetriebnahme des Kaminofens oder der Heizung wird dann auch der Kaminzug von ihm abgenommen.
Es findet also ggf. 2 x eine Abnahme statt.

Im Rohbauzustand hat der Bauherr aber bei erkennbaren Mängeln noch Gelegenheit einfach und kostengünstig nachbessern zu lassen.
Nach dem Putz und Innenausbau nicht mehr. Kommt erst bei der Inbetriebnahme ein Fehler zu Tage, dann wird es teuer.

Deshalb kann man auch in Ländern, die die Rohbauabnahme nicht mehr vorschreiben, sie natürlich selbst veranlassen. Kosten sind lächerlich gering, deutlich unter 100 € ( 60-80 €)

Beim Bau mit Generalunternehmer („schlüsselfertig“) kann es sein, die Abnahmerechnung kommt zum Bauunternehmer und der zahlt sie. Trotzdem erhält Kunde nachher eine Ausfertigung der Abnahme für seine Unterlagen.

MfG
duck313